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Dachbodenfund

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Dachbodenfund

Beitrag von chris01 » So 26. Apr 2020, 21:18

Bitte um Information, ob folgende alte Waffen registriert bzw. sicher verwahrt werden müssten, wenn man sie finden würde.

- Schreckschusswaffe Röhm RG 3S 6mm Flobert Platz

- Luftdruckgewehr (Federspannung ohne Tank) Slavia 620 4,5mm

- Flinte Kaliber 16 aus 1928

Danke!
Beste Grüße
Christoph

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von Nuss_95 » So 26. Apr 2020, 22:33

Die Flinte ja. Ist mittlerweile Kat C

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von rhodium » So 26. Apr 2020, 23:39

Ich nehme mal an du bist aus Ö. In D müsste die Schreckschusswaffe eine PTB-Kennzeichnung haben, sonst benötigt man dort eine WBK dafür.

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von chris01 » Mo 27. Apr 2020, 06:02

Die Röhm hat eine PTB-Kennzeichnung aber für mich keine offensichtliche Seriennummer.

Ich bin in Ö und habe eine WBK. Die Frage ist, ob registrieren bzw. sicher verwahren oder nicht.
Beste Grüße
Christoph

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von rhodium » Mo 27. Apr 2020, 10:44

Die Röhm ist in Ö ab 18 Jahren frei erhältlich und benötigt kein Dokument. Ist als nicht-Feuerwaffe ( kein Projektil) auch keiner Kategorie zuzuordnen.

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von fast12 » Mo 27. Apr 2020, 11:49

Das Luftdruckgewehr ist sicher zu verwahren, aber nicht zu melden
Die Flinte ist sicher zu verwahren und zu melden (Kat C.)
Schreckschusswaffe ist nicht zu melden, Verwahrung weiß ich nicht

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von combatmiles » Mo 27. Apr 2020, 11:52

fast12 hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:49
Das Luftdruckgewehr ist sicher zu verwahren, aber nicht zu melden
Die Flinte ist sicher zu verwahren und zu melden (Kat C.)
Schreckschusswaffe ist nicht zu melden, Verwahrung weiß ich nicht
jetzt würd mich interessieren warum du das Lufti sicher verwahren willst...
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Re: Dachbodenfund

Beitrag von AUG-andy » Mo 27. Apr 2020, 11:56

combatmiles hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:52
fast12 hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:49
Das Luftdruckgewehr ist sicher zu verwahren, aber nicht zu melden
Die Flinte ist sicher zu verwahren und zu melden (Kat C.)
Schreckschusswaffe ist nicht zu melden, Verwahrung weiß ich nicht
jetzt würd mich interessieren warum du das Lufti sicher verwahren willst...
Weil es schon Leute gegeben hat, die bei einer Kontrolle wegen eines nicht versperrten "Lufti" ihre WBK verloren haben. ;)

Verwahrung von Waffen in Gebäuden:

Im Waffengesetz 1996 bzw. in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung sind keine näheren Ausführungen über den Aufbewahrungsort von Waffen und Munition enthalten. Es ist aber davon auszugehen, das an die Verwahrung von Waffen samt Munition der Kategorien A – verbotene Waffen und B – genehmigungspflichtige Waffen, zB. Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schußwaffen höhere Anforderungen gestellt werden (Unterbringung in einem massiven versperrbaren Schrank/Waffenschrank/Tresor). Dies trifft auch für die Verwahrung einer größeren Anzahl von Waffen zu. Allerdings sind auch minderwirksame Waffen wie Luftgewehre, Kleinkalibergewehre und historische (vor 1871 erzeugte) Waffen sicher zu verwahren.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Mo 27. Apr 2020, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Dachbodenfund

Beitrag von 75reinhard » Mo 27. Apr 2020, 12:02

combatmiles hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:52
fast12 hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:49
Das Luftdruckgewehr ist sicher zu verwahren, aber nicht zu melden
jetzt würd mich interessieren warum du das Lufti sicher verwahren willst...
Weil auch ein Luftgewehr eine Waffe der Kat. C ist und, auch wenn du die nicht melden musst (bzw. kannst), gilt der §16b auch für die minderwirksamen Waffen (unberechtigter Zugriff - z.B Kinder).

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von fast12 » Mo 27. Apr 2020, 12:02

Einfach weils im WaffG steht:

§ 2. Schusswaffen
(1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;

§ 16b Verwahrung von Schusswaffen
Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von fast12 » Mo 27. Apr 2020, 12:03

edit: blödsinn geschrieben
Zuletzt geändert von fast12 am Mo 27. Apr 2020, 12:04, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von combatmiles » Mo 27. Apr 2020, 12:03

na bumm…. :idea: :roll:
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Re: Dachbodenfund

Beitrag von m_a_d » Mo 27. Apr 2020, 20:26

Weil es zu dem Thema Dachbodenfund passt und ich keine belastbare Erläuterung finden konnte, schreibe ich die allgemeinen Fragen gleich hier in den Thread rein:

Wie ist die korrekte Vorgehensweise bei einem Dachbodenfund von
a) vermeintlicher / vermuteter Kat.A Waffe?
b) vermeintlicher / vermuteter Kat.B Waffe?
c) vermeintlicher / vermuteter Kat.C(inkl. vormals D) Waffe?
d) vermeintlicher "freier" Waffe?

Ich konnte das nirgends finden und wäre froh, wenn jemand einen Link / Verweis auf offizielle Dokumente diesbezüglich hätte. Wir haben im Bekanntenkreis schon den einen oder anderen Abend vortrefflich und kurzweilig darüber diskutiert aber niemand konnte seinen Standpunkt belegen. Und darum geht es mir mit meiner Frage, einen belastbaren Beleg für die korrekte Vorgehensweise zu haben.

edit: Interpunktion / Formulierung ... dennoch weiterhin nicht perfekt ;-)
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von fast12 » Mo 27. Apr 2020, 21:09

Ein "Dachbodenfund" ist ja nicht genau definiert, es macht zB einen Unterschied ob du etwas in deinem Dachboden von einem neu erworbenenen Haus findest, dessen rechtmäßiger Besitzer sich nicht mehr feststellen lässt. Oder ob du eine Waffe in deinem vom Opa geerbten Haus findest. Oder ob du deine vor ein paar Jahren versoffene Waffe im Dachboden neben der Wodkaflasche von damals wiederfindest.

Bezüglich Fund im Allgemeinen würde ich persönlich aber einfach mal in Waffengesetz schauen.

Zum Beispiel unter § 42. "Finden von Waffen oder Kriegsmaterial"
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern.

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Re: Dachbodenfund

Beitrag von Glock1768 » Di 28. Apr 2020, 10:57

75reinhard hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 12:02
combatmiles hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:52
fast12 hat geschrieben:
Mo 27. Apr 2020, 11:49
Das Luftdruckgewehr ist sicher zu verwahren, aber nicht zu melden
jetzt würd mich interessieren warum du das Lufti sicher verwahren willst...
Weil auch ein Luftgewehr eine Waffe der Kat. C ist und, auch wenn du die nicht melden musst (bzw. kannst), gilt der §16b auch für die minderwirksamen Waffen (unberechtigter Zugriff - z.B Kinder).
Wie bitte ????

Blödsinn ... zumindest auf jeden Fall unter 5,5mm, was die Regel ist (eben 4,5mm)
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