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30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Rezesnef
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Rezesnef » Sa 2. Mai 2020, 14:41

Fennson90 hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 13:01
Wie seht ihr das: Auf Waffengebraucht werden Magazine als "Ersatzteilset" verkauft wird - also in Einzelteile. Laut einem Händler den ich gefragt habe ist das sozusagen legal da man ja kein komplettes Magazin verkauft sondern nur die Einzelteile ja legal sind... oder bewegt man sich da in einer Grauzone und man wird angezeigt? Man weiß ja nie wer bei dem Kauf interessiert ist, plötzlich steht einer von der BH z.B vor der Tür....
Würde gerne eure Meinung/Einschätzung dazu hören... :)
Im Gegensatz zu Deutschland ist bei uns nicht geregelt welcher Teil des Magazins der "Waffenrelevante" ist.
Einzelteile sind somit frei erwerbar. Zusammenbauen darfst du sie halt nur wenn du auch eine Genehmigung dafür hast.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » Sa 2. Mai 2020, 15:09

Rezesnef hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 14:41
Fennson90 hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 13:01
Wie seht ihr das: Auf Waffengebraucht werden Magazine als "Ersatzteilset" verkauft wird - also in Einzelteile. Laut einem Händler den ich gefragt habe ist das sozusagen legal da man ja kein komplettes Magazin verkauft sondern nur die Einzelteile ja legal sind... oder bewegt man sich da in einer Grauzone und man wird angezeigt? Man weiß ja nie wer bei dem Kauf interessiert ist, plötzlich steht einer von der BH z.B vor der Tür....
Würde gerne eure Meinung/Einschätzung dazu hören... :)
Im Gegensatz zu Deutschland ist bei uns nicht geregelt welcher Teil des Magazins der "Waffenrelevante" ist.
Einzelteile sind somit frei erwerbar. Zusammenbauen darfst du sie halt nur wenn du auch eine Genehmigung dafür hast.
Das ist eine sehr optimistische Einschätzung

Es gibt nur noch keine judikatur zum Thema was „magazinrelevant“ ist und was nicht

Ich würde erwarten dass Bodenteil und Follower jedenfalls frei sind

Und ich würde erwarten dass der magazinkörper magazinrelevant ist

Aber wie gesagt
Mangels judikatur kann es alles oder nix sein
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von rupi » Sa 2. Mai 2020, 15:15

dieselbe Frage hab ich bei der Roadshow gestellt

Antwort war "wir wissen es nicht, das muss erst ausjudiziert werden"
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Rezesnef » Sa 2. Mai 2020, 16:11

Bis dahin brauchen wir aber auch nicht päpstlicher sein als der Ponti persönlich.
Dieses Goldplating überlasse ich gerne der Regierung.

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martin
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von martin » Sa 2. Mai 2020, 22:47

fast12 hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 14:22
Sinngemäß wurde ja gesagt man muss sich immer überlegen wofür eine Magazin ursprünglich gemacht wurde.

Daher bleibt ein MG Magazin theoretisch ein MG magazin und damit frei erhältlich und verkäuflich, auch wenns einen passenden Halbautomaten gibt. Deswegen wären auch große Glock Magazine eigentlich frei erhältlich und verkäuflich, da sie eigentlich für einen Vollautomat (Glock 18) gebaut wurden. Usw. usf.

Ich persönlich würde mir aber jeden Altbestand eintragen lassen (also zB auch Kalashnikov oder Uzi Magazine), denn wer weiß was die Zukunft an Rechtssprechung dazu bringt...

Diese Sichtweise, auch wenn sie hier immer wieder durchgekaut wird, ist und bleibt trotzdem falsch.
Im Erlass des BMI mit der GZ 2020-0.092.796 vom 04.03.2020 wurde klargestellt, daß nur große Magazine (>10 bzw. >20 Patronen) welche ausschließlich in Vollautomaten verwendet werden können, grundsätzlich frei erwerbbar sind. Magazine die auch in halbautomatischen Versionen dieser Vollautomaten verwendet werden können fallen unter §17 Abs. 1 Z10 bzw. Z9. Im Erlass werden auch Beispiele genannt, u.a. AR15, M14, Steyr und AK47.
Zuletzt geändert von martin am So 3. Mai 2020, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » Sa 2. Mai 2020, 22:52

martin hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 22:47
fast12 hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 14:22
Sinngemäß wurde ja gesagt man muss sich immer überlegen wofür eine Magazin ursprünglich gemacht wurde.

Daher bleibt ein MG Magazin theoretisch ein MG magazin und damit frei erhältlich und verkäuflich, auch wenns einen passenden Halbautomaten gibt. Deswegen wären auch große Glock Magazine eigentlich frei erhältlich und verkäuflich, da sie eigentlich für einen Vollautomat (Glock 18) gebaut wurden. Usw. usf.

Ich persönlich würde mir aber jeden Altbestand eintragen lassen (also zB auch Kalashnikov oder Uzi Magazine), denn wer weiß was die Zukunft an Rechtssprechung dazu bringt...

Diese Sichtweise, auch wenn sie hier immer wieder durchgekaut wird, ist und bleibt trotzdem falsch.
Im Erlass des BMI mit der GZ 2002-0.092.796 vom 04.03.2020 wurde klargestellt, daß nur große Magazine (>10 bzw. >20 Patronen) welche ausschließlich in Vollautomaten verwendet werden können, grundsätzlich frei erwerbbar sind. Magazine die auch in halbautomatischen Versionen dieser Vollautomaten verwendet werden können fallen unter §17 Abs. 1 Z10 bzw. Z9. Im Erlass werden auch Beispiele genannt, u.a. AR15, M14, Steyr und AK47.
hat halt damit zu tun dass es in genau dieser fragestellung eine gegenlautende rechtsauskunft des BMI gibt
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » Sa 2. Mai 2020, 23:03

martin hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 22:47
Diese Sichtweise, auch wenn sie hier immer wieder durchgekaut wird, ist und bleibt trotzdem falsch.
Im Erlass des BMI mit der GZ 2002-0.092.796 vom 04.03.2020 wurde klargestellt, daß nur große Magazine (>10 bzw. >20 Patronen) welche ausschließlich in Vollautomaten verwendet werden können, grundsätzlich frei erwerbbar sind. Magazine die auch in halbautomatischen Versionen dieser Vollautomaten verwendet werden können fallen unter §17 Abs. 1 Z10 bzw. Z9. Im Erlass werden auch Beispiele genannt, u.a. AR15, M14, Steyr und AK47.
Fakt ist, es ist eine unsichere Rechtslage, es gibt keine Judikatur und man ist auf der sicheren Seite wenn man sich auch für die "Vollauto"-Magazine eine Genehmigung holt.

Daher generell meine Empfehlung: Holt euch für euren Altbestand so viele Ausnahmegenehmigungen wie möglich.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Jiggler » Sa 2. Mai 2020, 23:56

fast12 hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 23:03
Daher generell meine Empfehlung: Holt euch für euren Altbestand so viele Ausnahmegenehmigungen wie möglich.
50 Plätze für knapp 90 € :whistle:

http://www.zib-militaria.de/epages/6143 ... ucts/90704
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von as1978 » So 3. Mai 2020, 00:46

Ein wenig komisch ist das Ganze schon. Ich habe einen 223er Vorderschaftrepetierer, da sind ja 30er Magazine ohne Weiteres erlaubt, oder irre ich mich da?? Wie schaut es da aus, wenn ich eines nachkaufen möchte?

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » So 3. Mai 2020, 08:35

as1978 hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 00:46
Ein wenig komisch ist das Ganze schon. Ich habe einen 223er Vorderschaftrepetierer, da sind ja 30er Magazine ohne Weiteres erlaubt, oder irre ich mich da?? Wie schaut es da aus, wenn ich eines nachkaufen möchte?
Naja, "ohne Weiteres" ist Definitionssache. Du musst für den Besitz der Altbestandsmagazine eine Ausnahmegenehmigung beantragen und darfst dann nur diesen Altbestand ersetzen.

viewtopic.php?f=20&t=47868
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Perrin » So 3. Mai 2020, 09:01

rupi hat geschrieben:
Mi 29. Apr 2020, 22:31
selbstverständlich benötigt man nach 14.12.2019 eine Berechtigung um ein Magazin der Kategorie A zu erwerben

Aber wie will die Behörde beweisen ob der Kauf vor oder nach dem 14. Dezember stattgefunden hat ?
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von rupi » So 3. Mai 2020, 09:07

Perrin hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 09:01
Aber wie will die Behörde beweisen ob der Kauf vor oder nach dem 14. Dezember stattgefunden hat ?
rupi hat geschrieben:
Mi 29. Apr 2020, 22:31
selbstverständlich benötigt man nach 14.12.2019 eine Berechtigung um ein Magazin der Kategorie A zu erwerben
warum sollte die Behörde irgendwas beweisen wollen ?
wir sind nicht in Deutschland

meldest sie als Altbestand bei Erstbeantragung der Kat A WBK -> dann sinds Altbestand

meldest sie als Neukauf nachdem du eine Kat A WBK hast -> dann sinds Neukauf

kaufst sie beim Händler -> dann gibts nur Neukauf, eh klar
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Papa Bär » So 3. Mai 2020, 09:36

Hat schon mal wer versucht einen "Körper" zu drucken?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Donmiguel
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Donmiguel » So 3. Mai 2020, 09:53

Ad Rupi:

Könntest du den Bezug zur Situation in Deutschland genauer ausführen?

Danke

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von HS911 » So 3. Mai 2020, 11:06

Papa Bär hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 09:36
Hat schon mal wer versucht einen "Körper" zu drucken?

https://gunstreamer.com/watch/extendez- ... s5aDo.html
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

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