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30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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approach_lowg
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von approach_lowg » So 3. Mai 2020, 11:37

Promo hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 16:01
Woche ein neues Magazin melden und so die Bearbeiter maximal beschäftigt halten, bis diese vielleicht einmal sich entnervt beim BMI beschweren....
wäre ja e ein guter Gedanke wenn dass nicht (anderes Mag für andere Waffe ) jedes Mal auf den Geldbeutel gehen würde.....
Numquam Retro

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Donmiguel
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Donmiguel » So 3. Mai 2020, 13:34

Wieso muss ich eigentlich für eine neue WBK zahlen, wenn der Gesetzgeber für Änderungen verantwortlich ist. Mmn sollte die neue WBK für Altbestandsmeldungen gratis sein.

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Promo
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Promo » So 3. Mai 2020, 15:15

martin hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 22:47
Diese Sichtweise, auch wenn sie hier immer wieder durchgekaut wird, ist und bleibt trotzdem falsch.
Im Erlass des BMI mit der GZ 2002-0.092.796 vom 04.03.2020 wurde klargestellt, daß nur große Magazine (>10 bzw. >20 Patronen) welche ausschließlich in Vollautomaten verwendet werden können, grundsätzlich frei erwerbbar sind. Magazine die auch in halbautomatischen Versionen dieser Vollautomaten verwendet werden können fallen unter §17 Abs. 1 Z10 bzw. Z9. Im Erlass werden auch Beispiele genannt, u.a. AR15, M14, Steyr und AK47.
Kenne einen exakt gegenteiligen Bescheid vom BMI nicht mal ein Monat davor, Klärung diesbezüglich ist noch offen.
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martin
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von martin » So 3. Mai 2020, 15:32

dieser Erlass wurde von den Landespolizeidirektionen an die Waffenbehörden weitergeleitet

kleine Korrektur, habe zwei Ziffern vertauscht
Erlass des BMI mit der GZ 2020-0.092.796 vom 04.03.2020

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » So 3. Mai 2020, 15:51

Das ist ja alles schön und gut, es gibt also eine Rechtsmeinung vom BMI und eine Rechtsmeinung von der Landespolizeidirektion. Interessanterweise sind sie sich nicht mal einig. Aber selbst wenn sie sich einig wären, wäre es trotzdem noch sehr dünnes Eis bis es dazu Jurisdiktion gibt.

Es kann eh jeder handhaben wie er möchte. Der sichere Weg ist sich eine Ausnahmegenehmigung für die Magazine zu holen. Der unsichere, riskante Weg ist auf eine für uns positive Rechtssprechungen irgendwann in den nächsten Jahren zu hoffen, wohlwissend dass im Falle einer ungünstigen Jurisdiktion die Übergangsfrist abgelaufen sein wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr ausgestellt werden werden. Mit allen Konsequenzen.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » So 3. Mai 2020, 15:53

fast12 hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 15:51
Das ist ja alles schön und gut, es gibt also eine Rechtsmeinung vom BMI und eine Rechtsmeinung von der Landespolizeidirektion. Interessanterweise sind sie sich nicht mal einig. Aber selbst wenn sie sich einig wären, wäre es trotzdem noch sehr dünnes Eis bis es dazu Jurisdiktion gibt.

Es kann eh jeder handhaben wie er möchte. Der sichere Weg ist sich eine Ausnahmegenehmigung für die Magazine zu holen. Der unsichere, riskante Weg ist auf eine für uns positive Rechtssprechungen irgendwann in den nächsten Jahren zu hoffen, wohlwissend dass im Falle einer ungünstigen Jurisdiktion die Übergangsfrist abgelaufen sein wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr ausgestellt werden werden. Mit allen Konsequenzen.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » So 3. Mai 2020, 16:00

gewo hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 15:53
sind beide von BMI
Aso, danke, noch besser ;-)

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Donmiguel
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Donmiguel » So 3. Mai 2020, 16:26

Abgesehen von der nicht eindeutigen Rechtsauslegung, gibt es überhaupt noch Händler die HiCap Magazine für Vollautomaten verkaufen?

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von LTE » So 3. Mai 2020, 16:47

Donmiguel hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 16:26
Abgesehen von der nicht eindeutigen Rechtsauslegung, gibt es überhaupt noch Händler die HiCap Magazine für Vollautomaten verkaufen?
Wieso ned, wenn du die entsprechende Berechtigung hast, bestellt dir dein Händler, so er auch die Berechtigung dazu hat auch ein MG42

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von gewo » So 3. Mai 2020, 17:35

martin hat geschrieben:
Sa 2. Mai 2020, 22:47
Diese Sichtweise, auch wenn sie hier immer wieder durchgekaut wird, ist und bleibt trotzdem falsch.
Im Erlass des BMI mit der GZ 2020-0.092.796 vom 04.03.2020 wurde klargestellt, daß nur große Magazine (>10 bzw. >20 Patronen) welche ausschließlich in Vollautomaten verwendet werden können, grundsätzlich frei erwerbbar sind. Magazine die auch in halbautomatischen Versionen dieser Vollautomaten verwendet werden können fallen unter §17 Abs. 1 Z10 bzw. Z9. Im Erlass werden auch Beispiele genannt, u.a. AR15, M14, Steyr und AK47.
diese rechtsansicht ist voellig unhaltbar

was passiert wenn ein sammler ein fullauto hicap ( zb fuer ein stg42) hat
der muss jetzt nix tun in der uebergangszeit
er kann auch garnix tun
er hat kein highcap fuer einen halbautomaten
wenn er einen antrag auf 17/1/10 stellt muss die behoerde ihn ablehnen

in 3 jahren baut wer einen halbautomaten der mit stg42 magazinen funktioniert

ab dem moment besitz der sammler verbotenes kriegsmaterial
ohne es zu wissen

er kann auch nix dagegen tun
die uebergangszeit zur meldung ist verstrichen
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von HS911 » So 3. Mai 2020, 17:45

Abgesehen davon, dass ein Erlass eine behördeninterne Regelung ist und nach außen damit wohl keine Rechtskraft entfaltet - sofern ich mich nicht täusche.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Promo » So 3. Mai 2020, 22:30

martin hat geschrieben:
So 3. Mai 2020, 15:32
dieser Erlass wurde von den Landespolizeidirektionen an die Waffenbehörden weitergeleitet

kleine Korrektur, habe zwei Ziffern vertauscht
Erlass des BMI mit der GZ 2020-0.092.796 vom 04.03.2020
Ja, kenne ich eh .. schließe mich aber gewo an. Ist mE nicht haltbar. Nur weil zufälligerweise ein HA existiert der das Magazin vom VA nimmt, kann das Magazin nicht automatisch verboten sein. Woher soll ich wissen, ob das Magazin vom Sturmgewehr X zufälligerweise auf Halbautomaten Y passt, selbst wenn der Halbautomat Y nie nach Österreich gebracht wurde und z.B. nur in Nordkorea existiert - oder wie soll es die Behörde wissen? Noch schlimmer die von gewo geschilderte Situation, was wenn erst in der Zukunft ein HA gebaut wird, wo das Magazin vom Sturmgewehr X passt, das aber erst nach der Meldefrist?

Klar, wenn du ein AK47 Magazin an einen HA ansteckst, dann hast du damit dann eine verbotene Waffe. Wenn das aber nicht gemacht wird sondern nur im Kasten daneben liegt, dann kann das mE keine verbotene Waffe oder verbotener Gegenstand sein. Dto. Pistolen- vs. Gewehrscheinwerfer damals eben.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » So 3. Mai 2020, 23:09

Nach der Logik wären alle Stanag und AK Magazine frei und nicht § 17 Abs. 1 (10).

Ich versteh deine Logik, aber ich möcht das keinem Richter erklären müssen.

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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von Promo » Mo 4. Mai 2020, 10:41

Bitte beachte, dass die von dir angesprochenen STANAG und AK Magazine nur zwei Magazine von tausenden Magazinarten sind. Natürlich sind diese vermutlich eine der am Häufigsten zu findenden Varianten und gerade diese werden oft in halbautomatischen Waffen eingesetzt. Dies ändert aber nichts an der grundsätzlichen rechtlichen Problemstellung, wie die Formulierung des Gesetzgebers zu interpretieren ist, dass lediglich Magazine für halbautomatische Schusswaffen unter das Regime des § 17 Abs. 1 zu subsummieren sind. Aus rechtlicher Sicht wären etwa folgende Fälle zu unterscheiden:
a) HA-Gewehr mit HC-Mag aus ziviler Erzeugung angesteckt -> zweifelsfrei verbotene Waffe
b) HA-Gewehr mit HC-Mag aus militärischer Erzeugung angesteckt -> zweifelsfrei verbotene Waffe
c) HC-Mag aus militärischer Erzeugung ohne passende Waffe -> m.E. nicht von § 17 erfasst, daher freier Gegenstand
d) HC-Mag aus ziviler Erzeugung ohne passende Waffe -> verbotenes Magazin
e) HA-Gewehr, daneben HC-Mag aus militärischer Erzeugung, nicht angesteckt -> sehr schwierig, m.E. aber aufgrund lit. c oberhalb ebenfalls nicht verboten

Um das Problem nochmals zu verdeutlichen: angenommen du besitzt ein Magazin von einer Maschinenpistole des zweiten Weltkrieges. Um einen wirklichen Exoten zu wählen, beispielsweise ein Magazin der ungarischen Danuvia 39M/43M welches 40 Schuss fassen kann. Mir ist auch nach einiger Recherche aktuell weltweit keine als halbautomatische Schusswaffe gefertigte Waffe bekannt, die exakt das Magazin dieser Waffe verwenden würde. Daher könntest du binnen der offenen Meldefrist dieses Magazin niemals bei deiner Behörde als verbotenen Gegenstand anmelden, da es kein Magazin für eine halbautomatische Schusswaffe ist.
Angenommen die Firma SSD (Sport Systeme Dittrich) beschließt in 5 Jahren diese Danuvia 39M/43M Maschinenpistole für Sammler als reinen Halbautomaten neu zu fertigen, selbstverständlich werden auch die Magazine von SSD 100% exakt nachgebaut und die Waffe ist kompatibel mit den originalen Magazinen.
Nach der Logik des Schreibens des BMI an die LPD's wäre das Magazin ab Existenz dieser Waffe daher ein verbotenes Magazin, selbst wenn du keine passende Waffe hast und nicht mal eine passende Waffe in Österreich vorhanden ist. Und nachdem dies erst Jahre nach Verstreichen der Anmeldefrist ist, kannst du daher das Magazin nicht mehr als Altbestand anmelden und wirst in der Zukunft rückwirkend kriminalisiert.

Ich teile daher die Ansicht, dass dies erst die Gerichte ausjudizieren müssen. Es wird sicherlich auf die exakten Tatbestände ankommen. Beispielsweise kann ich mir schwer vorstellen, dass das Gericht den bloßen Besitz etwa eines MP40 Magazin ohne passende Waffe hieraus den Besitz einer verbotenen Waffe ableiten würde. Wenn du aber neben einer OA15 zusätzlich 30-schüssige Magpul Magazine hast die der Hersteller weder explizit für Vollautomaten noch für Halbautomaten bewirbt, dann wirst du schon sehr gute Argumente benötigen, falls du sie nicht in der Meldefrist anmeldest.
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Re: 30 Schuss Magazine von Privatpersonen erwerben erlaubt oder verboten?

Beitrag von fast12 » Mo 4. Mai 2020, 10:56

Danke für die Zusammenfassung. Ich denke wir sind uns bezüglich des Sachverhaltes einig.

In der Praxis ist mein Vorschlag aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit bei Punkt C diese Magazine auch zu melden, in der Hoffnung dass die Waffenbehörde dir dafür eine Genehmigung ausstellt. Damit bist du im Fall einer für uns nachteiligen Jurisdiktion (zB könnte der Richter zum Schluss kommen dass die Intention des Gesetzgebers "natürlich" auch die Vollautomaten umfasst) auf der sicheren Seite.

Sollte die Jurisiktion für uns nachteilig ausfallen, so wirst du nach Ablauf der Übergangsfrist ganz bestimmt keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten.

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