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§ 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Archbishop Gumby
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§ 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Archbishop Gumby » Do 30. Apr 2020, 17:17

Servus.

Bei der Suche nach einer Definition, was in Österreich als "Totsschläger" gilt und somit eine verbotene Waffe nach §17 WaffG darstellt, bin ich auf folgenden Text gestoßen:
Der Oberste Gerichtshof versteht unter „Totschlägern“ ihrem Wesen nach Hiebwaffen, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt sind, einen Menschen durch Schlageinwirkung zu töten. In diesem Sinn sind Totschläger biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen zielbaren Auftreffenergie steigern […] und, so beschaffen, bei entsprechender Anwendung auch den Tod eines Menschen herbeiführen können. […]
Quelle



Verstehe ich das richtig, dass demnach z.B Repliken eines mittelalterlichen Streitkolbens order eines Morgensterns rechtlich keine verbotenen Waffen darstellen (aber es sich dabei natürlich trotzdem immer noch um "Waffen" handelt), da sie einen normalen Holz- oder Stahlschaft ohne "biegsame" Komponente besitzen?

Und kennt ihr vielleicht andere Definitionen/Sprüche dazu?
Würde mich gern etwas absichern, bevor ich meine Sammlung entsprechend erweitere.

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Floody
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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Floody » Do 30. Apr 2020, 17:29

Ich finde per Google sofort die Rechtsquelle der oberen Aussage und nichts anderes.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Biegsam. Somit sollten mittelalterliche Streitkolben etc. rechtlich keine verbotenen Waffen darstellen.

(Bis es Probleme gibt, oder die Behörde stört natürlich, wie immer im WaffG)

Archbishop Gumby
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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Archbishop Gumby » Do 30. Apr 2020, 17:51

Floody hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 17:29
Ich finde per Google sofort die Rechtsquelle der oberen Aussage und nichts anderes.

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

Biegsam. Somit sollten mittelalterliche Streitkolben etc. rechtlich keine verbotenen Waffen darstellen.

(Bis es Probleme gibt, oder die Behörde stört natürlich, wie immer im WaffG)
Danke für den Link.

Nicht ganz uninteressant, wie es dort im Spruch weitergeht:
Diesen Voraussetzungen entspricht aber das verfahrensgegenständliche, als "Nunchaku" bezeichnete Gerät nicht, kann es doch schon auf Grund seines geringen Gewichtes von 22 oder 25 dag und mangels einer entsprechenden Beschwerung mit einem harten schweren Körper (z B mit einem Bleiklumpen oder einer Eisenkugel) an einem Ende nicht dem vorher erläuterten Totschlägerbegriff unterstellt werden.
Also könnte Die rechtliche Situation bei einem Streitflegel (z.B. so) wohl schon etwas unsicherer werden (auch wenn mir klar ist, dass man sowas vmtl. nie mit diesem Spruch erfassen wollte).

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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Hane » Do 30. Apr 2020, 18:04

Wenn es eine Sammlung werden soll, was hindert dich an einer entsprechenden Genehmigung?

Da_Mani
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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Da_Mani » Do 30. Apr 2020, 19:34

Fällt ein Morgenstern in die Kategorie Totschläger?
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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von eriochromcyanin » Do 30. Apr 2020, 20:07

Da_Mani hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 19:34
Fällt ein Morgenstern in die Kategorie Totschläger?
Ja. Steht auch so im Praxiskommentar.
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Archbishop Gumby
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Re: § 17 WaffG Verbotene Waffen - "Totschläger"

Beitrag von Archbishop Gumby » Do 7. Mai 2020, 15:20

Hane hat geschrieben:
Do 30. Apr 2020, 18:04
Wenn es eine Sammlung werden soll, was hindert dich an einer entsprechenden Genehmigung?
In meinem Fall erstens das Zivildienstgesetz für leider noch ~5 Jahre, zweitens werde ich mich natürlich zuerst umfassend darüber informieren, welche Waffen verboten sind und welche nicht, bevor ich mir über etwaiige exotische Ausnahmegenehmigungen überhaupt den Kopf zerbreche.

Flegel-artige Waffen und Kettenmorgensterne sind wohl verbotene Waffen bzw. in der Praxis Totschlägern gleichgestellt, wie ich dank einiger Antworten hier nun weiß. Finde ich zwar etwas absurd/bemerkenswert (da unser WaffG sonst wirklich sehr liberal bzgl. Blankwaffen ist) aber auch nicht arg tragisch, da ich an solchen Waffen eh nicht interessiert bin.

Die Art Morgenstern, welche ich meinte (welche in historischen Abbildungen viel häufiger zu finden ist, als die heute bekanntere Variante mit Kette) hat einen durchgehende Stiel aus Holz oder Stahl und entspricht so mMn. nicht einem verbotenen Totschläger. Siehe hier im oberen Bildbereich

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