Bei der Suche nach einer Definition, was in Österreich als "Totsschläger" gilt und somit eine verbotene Waffe nach §17 WaffG darstellt, bin ich auf folgenden Text gestoßen:
QuelleDer Oberste Gerichtshof versteht unter „Totschlägern“ ihrem Wesen nach Hiebwaffen, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt sind, einen Menschen durch Schlageinwirkung zu töten. In diesem Sinn sind Totschläger biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen zielbaren Auftreffenergie steigern […] und, so beschaffen, bei entsprechender Anwendung auch den Tod eines Menschen herbeiführen können. […]
Verstehe ich das richtig, dass demnach z.B Repliken eines mittelalterlichen Streitkolbens order eines Morgensterns rechtlich keine verbotenen Waffen darstellen (aber es sich dabei natürlich trotzdem immer noch um "Waffen" handelt), da sie einen normalen Holz- oder Stahlschaft ohne "biegsame" Komponente besitzen?
Und kennt ihr vielleicht andere Definitionen/Sprüche dazu?
Würde mich gern etwas absichern, bevor ich meine Sammlung entsprechend erweitere.