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WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Viper
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WBK

Beitrag von Viper » Di 1. Jun 2010, 14:34

Mahlzeit,

eine Frage. In meiner WBK steht dass ich die Genehmigung besitze 2 genehmigungspflichtige Waffen zu erwerben, zu besitzen und Munition zu kaufen etc.
Ist ein Kleinkalibergewehr (zb. http://www.austrojagd.com/sh_detail.asp?kat=120&art_nr=jsp-Savage ) oder zb eine Doppelbüchse auch in diesem Gesetz inbegriffen?
Irgendwo hab ich mal gelesen dass eine Schrot (ausgenommen Pumpgun) nicht in die WBK eingetragen werden muss.
Ist eine M4 im Kaliber .22 auch eine nichteintragbare Waffe?

Kennt sich jemand damit aus?

Danke für Tipps!

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evo86
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Re: WBK

Beitrag von evo86 » Di 1. Jun 2010, 14:48

Hallo

Grunzätzlich gilt: Alles was Halbautomatisch ist, ist Kat B und nimmt einen Platz auf der WBK ein.
Egal ob .22 oder 308.
Unterschiede im Kaliber gibt es nur zwischen Schrot und Kugelgewehr. Kat C/D

Repetierbüchsen fallen unter die Kat C und sind frei ab 18. Keine WBK erforderlich.
Flinten fallen unter die Kat D und sind ebenfalls frei ab 18. Keine WBK erforderlich.

Die Savage auf dem Link von dir ist Kat C, keine WBK erforderlich.
Wenn du mit M4 im Kal. 22 dieses Spielzeug meinst
http://www.opticstalk.com/forum_posts.a ... 16046&PN=2

Das ist HA und daher Kat B. Nimmt dir einen Platz weg.
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Re: WBK

Beitrag von gewo » Di 1. Jun 2010, 15:22

Viper hat geschrieben:Kennt sich jemand damit aus?
Danke für Tipps!


hallo

hoffentlich die meisten hier
evo hat das eh perfekt erklaert

in kurzform (auszugsweise):
flinte = schrotgewehr
buechse = kugelgewehr
FFW = faustfeuerwaffe (alles unter 60cm laenge)

kat. A: verbotene waffen:
- alles was vollautomatisch schiesst
- flinten die am vorderschaft repetiert werden (pump-guns)
- flinten die weniger als 60cm lang sind

kat B: genehmigungspflichtige waffen: <<<<---- WBK
- alles was halbautomatisch schiesst (kein manueller repetiergang erforderlich ist)
- alles was unter 60cm lang ist

Kat C: meldepflichtige waffen:
- alle buechsen

Kat D: frei erwerbare waffen_
- flinten

das gesamte WaffG 1996 findest du hier
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at/d ... 201996.pdf
ist nicht mal allzu schwer zu lesen, durchaus empfehlenswert

lg
g
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: WBK

Beitrag von Viper » Di 1. Jun 2010, 15:40

Mh super!
Danke jetzt kenn ich mich endlich aus!!
:)

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Re: WBK

Beitrag von BigBen » Di 1. Jun 2010, 16:45

Viper hat geschrieben:Mh super!
Danke jetzt kenn ich mich endlich aus!!
:)


wo hast denn du deine WBK her wenn du das nichtmal weisst? ist nicht bös gemeint - aber das sind grundlegendste dinge die man eigentlich beim waffenführerschein lernen sollte.
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Re: WBK

Beitrag von Vintageologist » Di 1. Jun 2010, 17:17

Und nicht vergessen, halbautomatisch heißt noch lang nicht, dass es in Ö Kategorie B ist!

Also Pistolen schon, aber bei halbautomatischen Gewehren oder so "MP"-Verschnitten, sofern du sie außerhalb von Ö kaufst, solltest du immer schauen, ob die in Ö überhaupt zugelassen sind.

Grundsätzlich kann man sagen, alles, was Langwaffe und halbautomatisch ist, ist MINDESTENS B, kann aber (und ist in den meisten Fällen leider auch) Kat A sein!

Und Flinten mit Unterhebel sind auch Kat B. :)
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Re: WBK

Beitrag von Viper » Di 1. Jun 2010, 21:32

Ich hab meine WBK erst im Dezember 2009 gemacht und kauf mir erst im Juli meine erste.
Bei der BH (Gmunden,OÖ) wurde mir gesagt, dadurch dass ich bei einem Sportschützenverein dabei bin der nur Handfeuerwaffen schießt, dass ich eh nur solche brauche.
Dadurch dass ich jetzt bei einem zweiten Verein bin wo ich mit Sportgewehr auf 50 Meter schießen kann ergibt dies natürlich viele neue Möglichkeiten für mich.
Beamte sind ja sowieso ein eigenes nicht verständliches Volk!!

@BigBen: Warum gibts wohl n Forum wo man fragen kann!! Die Antwort von gewo war perfekt.

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Re: WBK

Beitrag von Viper » Di 1. Jun 2010, 22:37

Hmm also ich wollte schon immer meinen eigenen Panzer mit fetter Haubitze besitzen!!
Nein das war damals eine BeamtIN!

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Re: WBK

Beitrag von Old Sam » Mi 2. Jun 2010, 01:04

BigBen hat geschrieben:

wo hast denn du deine WBK her wenn du das nichtmal weisst? ist nicht bös gemeint - aber das sind grundlegendste dinge die man eigentlich beim waffenführerschein lernen sollte.


Harrharr, der war gut!
Mal im Ernst, ich hatte die Gelegenheit beim Waffenführerschein meiner Frau dabeisein zu dürfen. Es war genug Platz und warm war´s drinnen auch und draußen hats geregnet.....
Heute würde ich mir den Schmarrn den dieser Büchser von sich gab nicht mehr anhören, egal obs draußen regnet.
Beispiele gefällig:
Alle Hohlspitzpatronen für FFW sind verboten und die Polizei darfs auch net haben weils ja Teilmantel sind ....????
Schwarzpulver für VL Revolver reicht Böllerpulver weil mit denen triffst eh nix....
Führen zu Hause in der Wohnung? Nie und nimmer, da nehmens dir alles ab wenns draufkommen......
Tscha, der Gute war total überfordert, nahm dafür auch noch 50 Tacken und gudde.
Der Hammer war eine Waffenbesitzerin die seit 10 Jahren die WBK hatte ( 2. Schulung), einen 38er Snubby ihr Eigen nannte ( gegen Einbrecher ) und nicht in der Lage war diesen zu laden.
Damit machte sie dann auf eine Entfernung von 5m im Keller 3 Schuß und sie hatte die begehrte Karte wieder.
So schauts bei uns am Land aus, Freunde.
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Re: WBK

Beitrag von BigBen » Mi 2. Jun 2010, 09:01

Old Sam hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:

wo hast denn du deine WBK her wenn du das nichtmal weisst? ist nicht bös gemeint - aber das sind grundlegendste dinge die man eigentlich beim waffenführerschein lernen sollte.


Harrharr, der war gut!
Mal im Ernst, ich hatte die Gelegenheit beim Waffenführerschein meiner Frau dabeisein zu dürfen. Es war genug Platz und warm war´s drinnen auch und draußen hats geregnet.....
Heute würde ich mir den Schmarrn den dieser Büchser von sich gab nicht mehr anhören, egal obs draußen regnet.
Beispiele gefällig:
Alle Hohlspitzpatronen für FFW sind verboten und die Polizei darfs auch net haben weils ja Teilmantel sind ....????
Schwarzpulver für VL Revolver reicht Böllerpulver weil mit denen triffst eh nix....
Führen zu Hause in der Wohnung? Nie und nimmer, da nehmens dir alles ab wenns draufkommen......
Tscha, der Gute war total überfordert, nahm dafür auch noch 50 Tacken und gudde.
Der Hammer war eine Waffenbesitzerin die seit 10 Jahren die WBK hatte ( 2. Schulung), einen 38er Snubby ihr Eigen nannte ( gegen Einbrecher ) und nicht in der Lage war diesen zu laden.
Damit machte sie dann auf eine Entfernung von 5m im Keller 3 Schuß und sie hatte die begehrte Karte wieder.
So schauts bei uns am Land aus, Freunde.



ich bin schockiert...war hier in wien schon bei 3 verschiedenen Händlern in Waffenführerschein-Kursen (1 mal für meine WBK und dann 2 mal als Begleitung von Freunden) und die waren eigenlich alle recht gut und auch inhaltlich korrekt. Das Problem waren da eher die Kursbesucher denen schlichtweg egal war was der Kursleiter von sich gab und die nebenher mehr mit Mp3s hören und SMSen beschäftigt waren - ich hätte denen allesamt nicht diesen rosa Zettel ausgestellt.
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Re: WBK

Beitrag von evo86 » Mi 2. Jun 2010, 09:23

Ich find es auch eine rießen Sauerei wie wenig die österr. Waffenhändler (natürlich gibt es Ausnahmen)
über das Waffengesetz wissen.
Wenn ich bedenke über wieviele Normen und Gesetze ich bescheid wissen muss in meinm Job, ist das Waffengesetz u. KM-Gesetz, eh lächerlich.
Erst letzt Woche hat mich ein Bekannter angerufen weil er sich ein HA-Dragunow aus BRD importieren wollte.
Lt. seinem Waffenhänderl überhaupt kein Problem.
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Re: WBK

Beitrag von Viper » Mi 2. Jun 2010, 09:54

lool also ich habe den Waffenführerschein übern Verein gemacht denn da wars kostenlos bei der Anmeldung dabei.
Sonst hätt ich für 50€ bei unserem Waffenhändler im Ort machen müssn, das wollt ich auch nicht denn der beschäftigt sich hauptsächlich mit Fischen.

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Re: WBK

Beitrag von Old Sam » Mi 2. Jun 2010, 10:05

Jepp, es ist so, das Hauptangebot der Büchser in meiner Gegend besteht auch aus Angelzeugs.

Ich nehme jeden gern mal mit zum Nachschubeinkauf.
Da könnts die goilsten Sachen erleben, ehrlich!
Fragts einfach ob´s die Gold Dot auch in 9 Para gibt und dann erfreut euch am hochroten Kopf des Händlers - ist doch verboten!!
Oder versucht ihm zu erklären dass nicht jede VM LW Muni Kriegsmuni ist. ( de is jo Mülitärmuni...)
Aber nicht nur die kleinen Dorfhändler sind derart uninformiert, beim Kettner in Wien stand der schön trachtig gekleidete junge Mann derart auf der Seife als ich eine bestimmte Matchmuni für´s KK brauchte und wollte mir sogar HV andrehen.
Es ist eine Schande.
Auf der anderen Seite habe ich sehr kompetente Händler kennengelernt, da wäre der Paar Rudi in Graz, Saalberger in Kärnten ....
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Re: WBK

Beitrag von Maggo » Mi 2. Jun 2010, 11:30

Ja,es wollte sogar ein bekannter Büchser in Wien für die 8x56R die WBK sehen obwohl sie Explizit aus der Km Verordnung ausgenommen ist.
Auch in Tirol wollte ein Büchser ein Gewehr der BH melden bis ich ihm gesagt habe das dies nicht vonnöten ist,ich habe ihm dann etwas aufgeklärt über das Waffg.Österreich.
In Tirol kannst du bei jeden Büchser ohne WBK Vm Muni erwerben,auf die Frage hin ob sie wissen das man für bestimmte Kaliber Vm Muni die WBK benötigt wird kommt die Antwort:

Hab ich noch nie gehört,Des is ma a Wurscht. ;)


Mitunter ist der Waffenführerschein absolute Geldmacherei.Bei beantragen der WBK OK,alle 5 Jahre ist dies aber komplett sinnlos.Da wäre es besser wenn die Polizei wärend der Verwahrungsüberprüfung kontrolliert ob er die Waffe auch richtig handeln kann oder nicht.
Dann kann man eventuell den Wbk Inhaber bei Fällen die Offensichtlich sind auch zum Waffenführerschein schicken.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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