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T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

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eriochromcyanin
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T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von eriochromcyanin » Di 12. Mai 2020, 12:10

Ich bin im Zuge meiner Recherchen über folgendes Produkt gestolpert:

https://www.Händler.shop/index.php ... s_id=62181

T4E Quick Piercing System HDR50 11 Joule
Laut Beschreibung: "Freie Waffen Softair & CO2"
Gleich sechs Kugeln im Kaliber .50 lädst du problemlos in das Trommelmagazin und wehrst einen Angreifer mit bis zu 11 Joule ab.
Zur rechtlichen Betrachtung:
Entsprechend der Herstellerangaben fällt dieser Gegenstand in den Waffenbegriff nach § 1 WaffG. Es soll damit die Angriffsfähigkeit eines Menschen herabgesetzt werden können. Entsprechend kann auch die Softairwaffen-Verordnung (siehe § 1) keine Anwendung finden.
Es handelt sich um eine Schusswaffe nach § 2 WaffG, da Geschosse durch einen Lauf verschossen werden. Es ist keine Faustfeuerwaffe nach § 3 WaffG, da keine Treibmittel verbrannt werden. Als Revolver is die Schusswaffe auch nicht halbautomatisch. Kategorie B scheidet aus.
Der § 45 WaffG scheidet aus, da es sich um ein Kaliber von 6 mm oder mehr handelt.
Es muss sich somit um eine Schusswaffe der Kategorie C handeln.

Hat jemand eine Idee, wieso diese Waffe dann als "Freie Waffen Softair & CO2" angeboten wird?
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von 9x19 » Di 12. Mai 2020, 13:25

Zunächst ist Kategorie C Langwaffen vorbehalten.
Und weiters ist dieser Co²- Revolver ein Markierer. Ein "real action marker".
Ich habe diesbezüglich selbst eine Anfrage (wegen RAM) an das BMI gestellt die auch mit diesem Satz beantwortet wurde:
"Softairwaffen und Paintball-Markierer fallen nicht unter das Waffengesetz 1996 idgF. sondern ist die sog. Softairwaffenverordnung 2013 (siehe Beilage) anzuwenden."

Aufpassen...eine Verwendung mit anderen Geschossen als denen, die für den Paintball- Sport gedacht sind, könnte eine mißbräuchliche Verwendung sein, die dementsprechend geahndet wird.
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von eriochromcyanin » Di 12. Mai 2020, 14:24

9x19 hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 13:25
Zunächst ist Kategorie C Langwaffen vorbehalten.
Wo steht das?
§ 30 WaffG: "Schusswaffen der Kategorie C sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie ...[blabla Deaktivierung]"
9x19 hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 13:25
Und weiters ist dieser Co²- Revolver ein Markierer. Ein "real action marker".
Ich habe diesbezüglich selbst eine Anfrage (wegen RAM) an das BMI gestellt die auch mit diesem Satz beantwortet wurde:
"Softairwaffen und Paintball-Markierer fallen nicht unter das Waffengesetz 1996 idgF. sondern ist die sog. Softairwaffenverordnung 2013 (siehe Beilage) anzuwenden."

Aufpassen...eine Verwendung mit anderen Geschossen als denen, die für den Paintball- Sport gedacht sind, könnte eine mißbräuchliche Verwendung sein, die dementsprechend geahndet wird.
Wie du schon selbst schreibst, sind RAM-Markierer, die als solche hergestellt werden, keine Waffen i.S.d. WaffG. Bei dem oben verlinkten Revolver wird der aber explizit zur Selbstverteidigung beworben. Und wurde auch so hergestellt, dass der durch einen Schlag auf die Unterseite schnell Einsatzbereit ist. Anhand der Artikelbeschreibung geht eindeutig hervor, dass das eine Selbstverteidigungswaffe ist (Produktname: "Home Defense Revolver 50"). Daher ist die Softairwaffenverordnung 2013 nicht anwendbar.
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von 9x19 » Di 12. Mai 2020, 14:52

Gut...hätte wohl schreiben sollen...die Kategorie C ist grundsätzlich Langwaffen vorbehalten.
Ich weiß nicht, kennt jemand eine Druckluftwaffe, die eine Kurzwaffe ist und trotzdem Kategorie C?

Ich hab deswegen extra betont, daß Geschosse verwendet werden sollen, die auch dem Paintballsport zugedacht sind.
Auch wenn die Werbungen jetzt auf "Selbstverteidigungswaffe" abzielen, bleibts trotzdem ein RAM.
Zum Glück ist das in Österreich noch kein Thema.
In Deutschland brauchst über 7,5 Joule eine Waffenbesitzkarte dafür.
Bei uns...eben nicht. Bis dato.
(Deswegen wird der RAM auch in zwei Versionen angeboten.)
:at1:

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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von eriochromcyanin » Di 12. Mai 2020, 15:25

9x19 hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 14:52
Gut...hätte wohl schreiben sollen...die Kategorie C ist grundsätzlich Langwaffen vorbehalten.
Nein, siehe § 30 WaffG (oben zitiert). Taser ist auch Kategorie C.
9x19 hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 14:52
Ich weiß nicht, kennt jemand eine Druckluftwaffe, die eine Kurzwaffe ist und trotzdem Kategorie C?
Als Beispiel, Kaliber 6,35 mm:
https://www.airgundepot.com/hatsan-at-p ... 5-cal.html
9x19 hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 14:52
Ich hab deswegen extra betont, daß Geschosse verwendet werden sollen, die auch dem Paintballsport zugedacht sind.
Auch wenn die Werbungen jetzt auf "Selbstverteidigungswaffe" abzielen, bleibts trotzdem ein RAM.
Zum Glück ist das in Österreich noch kein Thema.
In Deutschland brauchst über 7,5 Joule eine Waffenbesitzkarte dafür.
Bei uns...eben nicht. Bis dato.
(Deswegen wird der RAM auch in zwei Versionen angeboten.)
Nach österreichischer Rechtslage:
RAM = Markierer = keine Waffe --> Softairwaffenverordung
RAM + Verteidigungsmunition --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
"Home Defense Revolver" --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von fast12 » Di 12. Mai 2020, 15:41

eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:25
Nach österreichischer Rechtslage:
RAM = Markierer = keine Waffe --> Softairwaffenverordung
Die zweite Zeile müsste wohl so lauten:

RAM + Verteidigungsmunition --> unter Umständen eine Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45, allerdings scheint das bislang nicht ausjudiziert zu sein.

Meiner Meinung nach sind diese beiden Zeilen alles was es dazu zu sagen gibt. Der T4E ist ein RAM. Alles andere interpretierst du da rein.

Edit: nach nochmaliger Recherche finde ich für die zweite Zeile eigentlich auch keine Rechtsgrundlage und habe sie daher entsprechend adaptiert.
Zuletzt geändert von fast12 am Di 12. Mai 2020, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von Archbishop Gumby » Di 12. Mai 2020, 15:50

eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:25
Nach österreichischer Rechtslage:
RAM = Markierer = keine Waffe --> Softairwaffenverordung
RAM + Verteidigungsmunition --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
"Home Defense Revolver" --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
Müsste eine subjektive Zweckentfremdung eines Markierers nicht egal für dessen ursprüngliche Einstufung (=keine Waffe) sein?

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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von Dobi » Di 12. Mai 2020, 17:19

Archbishop Gumby hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:50
eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:25
Nach österreichischer Rechtslage:
RAM = Markierer = keine Waffe --> Softairwaffenverordung
RAM + Verteidigungsmunition --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
"Home Defense Revolver" --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
Müsste eine subjektive Zweckentfremdung eines Markierers nicht egal für dessen ursprüngliche Einstufung (=keine Waffe) sein?
Ich seh das auch so!
Und bei softair.at wird das Ding z.B. auch als frei verkauft ab 18 und sie haben den Hinweis dabei, dass es als RAM keine Waffe ist und unter die Softairverordnung fällt, weisen aber noch extra darauf hin, dass es in Österreich verboten ist damit Rubberballs und ähnliche Munition zu verschießen.
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Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von eriochromcyanin » Di 12. Mai 2020, 17:58

Dobi hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 17:19
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:50
eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:25
Nach österreichischer Rechtslage:
RAM = Markierer = keine Waffe --> Softairwaffenverordung
RAM + Verteidigungsmunition --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
"Home Defense Revolver" --> Waffe nach § 1 WaffG, somit auch Schusswaffe der entsprechenden Kategorie A/B/C/§45
Müsste eine subjektive Zweckentfremdung eines Markierers nicht egal für dessen ursprüngliche Einstufung (=keine Waffe) sein?
Ich seh das auch so!
Und bei softair.at wird das Ding z.B. auch als frei verkauft ab 18 und sie haben den Hinweis dabei, dass es als RAM keine Waffe ist und unter die Softairverordnung fällt, weisen aber noch extra darauf hin, dass es in Österreich verboten ist damit Rubberballs und ähnliche Munition zu verschießen.
Diese Info von softair.at bestätigt doch die obige Interpretation. Es ist insofern "verboten", als dadurch dem Wesen nach eine Waffe nach § 1 WaffG vorliegt und ins WaffG fällt. Damit findet die Airsoftwaffenverordnung keine Anwendung mehr. Die entsprechende Kategorisierung der Waffen führt dann zu (nicht rechtmäßigem?) Besitz einer Kat. C oder Kat. B (wenn halbautomatisch) Schusswaffe, da der § 45 WaffG über Kaliber 6 mm keine Anwendung findet. Unbefugt Kat. B besitzen = Gerichtsdelikt.

Beim Home Defense Revolver handelt es sich um keine Cal .43 RAM Pistole, sondern um ein anderes Kaliber (.50). Daher finde ich, dass der Vergleich etwas hinkt.
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von Dobi » Di 12. Mai 2020, 18:13

eriochromcyanin hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 17:58
Dobi hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 17:19
Archbishop Gumby hat geschrieben:
Di 12. Mai 2020, 15:50


Müsste eine subjektive Zweckentfremdung eines Markierers nicht egal für dessen ursprüngliche Einstufung (=keine Waffe) sein?
Ich seh das auch so!
Und bei softair.at wird das Ding z.B. auch als frei verkauft ab 18 und sie haben den Hinweis dabei, dass es als RAM keine Waffe ist und unter die Softairverordnung fällt, weisen aber noch extra darauf hin, dass es in Österreich verboten ist damit Rubberballs und ähnliche Munition zu verschießen.
Diese Info von softair.at bestätigt doch die obige Interpretation. Es ist insofern "verboten", als dadurch dem Wesen nach eine Waffe nach § 1 WaffG vorliegt und ins WaffG fällt. Damit findet die Airsoftwaffenverordnung keine Anwendung mehr. Die entsprechende Kategorisierung der Waffen führt dann zu (nicht rechtmäßigem?) Besitz einer Kat. C oder Kat. B (wenn halbautomatisch) Schusswaffe, da der § 45 WaffG über Kaliber 6 mm keine Anwendung findet. Unbefugt Kat. B besitzen = Gerichtsdelikt.

Beim Home Defense Revolver handelt es sich um keine Cal .43 RAM Pistole, sondern um ein anderes Kaliber (.50). Daher finde ich, dass der Vergleich etwas hinkt.
Nein, die Info von softair.at bestätigt in keinster Weise die obige Interpretation, denn der besagte RAM-Markierer gilt halt einfach in Österreich nicht als Waffe, egal wie oft du noch deine Interpretation hier wiederholst!

Es ist nur in Österreich verboten damit bestimmte Munition zu verschiessen! Mehr wirds nicht!

Bei einem legal besessenem Gewehr oder einer legal besessenen Pistole kannst du bauartbedingt auch Munition verschießen, die du in Österreich ohne bestimmte Vorraussetzungen nicht verschießen oder besitzen darfst.
Damit wird aber das Gewehr oder die Pistole nicht plötzlich verboten …
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von 9x19 » Di 12. Mai 2020, 18:21

Dobi hat geschrieben: Nein, die Info von softair.at bestätigt in keinster Weise die obige Interpretation, denn der besagte RAM-Markierer gilt halt einfach in Österreich nicht als Waffe, egal wie oft du noch deine Interpretation hier wiederholst!

Es ist nur in Österreich verboten damit bestimmte Munition zu verschiessen! Mehr wirds nicht!
Seh ich genauso. Und auch daß "halbautomatisch" und das Kaliber einer RAM nichts damit zu tun haben.
Betrifft Selbstlader genauso. Nicht nur diesen Revolver.
[Gibt einige Selbstlader - RAM, die an die 30 Joule haben.]

Oder ums nochmals zu sagen: nein, fällt nicht unter die Kategorie C.
(Meines Erachtens.)
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Re: T4E CO2 Revolver - Kategorie C?

Beitrag von rhodium » Mi 13. Mai 2020, 00:55

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