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Fragen für WBK Antragsteller

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Alandro
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Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Alandro » Mi 13. Apr 2011, 15:55

Da ich neu hier bin, zuersteinmal: Hallo!

Letzte Woche habe ich den vollständigen Antrag für meine WBK abgeben. Jetzt hät ich dazu ein paar Fragen und ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:

1.) Hat irgendwer Erfahrungen mit der BH Innsbruck? Die Dame bei er ich den Antrag abgegeben habe, schien mir meinem Anliegen gegenüber etwas, naja, ablehnend ("also das kann schon acht bis zehn Wochen dauern"). Dauert das wirklich so lange?

2.) Zur Kontrolle meiner Lagermöglichkeit wurde mir ein Polizeibesuch angekündigt. Schön und gut, Tresor hab ich ja schon gekauft, aber ich hab ein Problem: Gestern standen sie das dritte Mal vor der Tür. Zweimal war ich nicht da und gestern unter der Dusche. Dabei hab ich meine Nummer am Amt extra angegeben, dann haben sie sie von meiner Schwester bekommen, als sie das erste Mal da waren und nach dem zweiten Mal hab ich angerufen und sie noch einmal hinterlassen. Stehen die gerne vor verschlossenen Türen?
Ich meine es mag ja sein, dass ich etwas von ihnen brauche, aber es kann doch nicht angehen, dass ich mein Haus nicht mehr verlassen kann, weil ich ständig Hab Acht stehen muss.

3.) Ich hab mir einen 200,- Möbeltresor mit Zahlenschloss gekauft. Der Verkäufer versicherte mir, dass das ein beliebtes Modell für meinen Zweck wäre. Jetzt ist nur die Frage: genügt es, wenn ich das Ding am Schrankboden verschraube? Damit ich es an der Wand befestigen kann, müsste ich einen riesengroßen Einbauschrank verschieben und die Rückwand ausschneiden. Muss das sein?

Ich hoffe, dass man mir bei der ein oder anderen Frage weiterhelfen kann.

Bis dahin schon mal besten Dank.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Floody » Mi 13. Apr 2011, 16:09

Servus und Willkommen!

1) Keine Ahnung von Innsbruck, aber es kommt schon vor, dass die BeamtInnen etwas ablehnend reagieren. Das mit acht bis zehn Wochen kann dir durchaus passieren, meist aber um die vier Wochen.

2) Normalerweise machen sie sich einen Termin aus. Wenn sie immer irgendwann kommen sind sie selbst schuld.

3) Sollte eigentlich reichen solang er fest sitzt.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von gewo » Mi 13. Apr 2011, 16:16

Alandro hat geschrieben:Jetzt ist nur die Frage: genügt es, wenn ich das Ding am Schrankboden verschraube? Damit ich es an der Wand befestigen kann, müsste ich einen riesengroßen Einbauschrank verschieben und die Rückwand ausschneiden. Muss das sein?
Ich hoffe, dass man mir bei der ein oder anderen Frage weiterhelfen kann.
Bis dahin schon mal besten Dank.


hi

es sollte halt nicht sein dass man ihn einfach nehmen und raustragen kann ohne viel laerm und aufwand
verschraub ihn ordentlich am schrankboden und das sollte passen
ich sehe keine veranlassung da grossartige schrank-zerschneidungen vorzunehmen
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Abbath » Mi 13. Apr 2011, 16:19

gewo hat geschrieben:
Alandro hat geschrieben:Jetzt ist nur die Frage: genügt es, wenn ich das Ding am Schrankboden verschraube? Damit ich es an der Wand befestigen kann, müsste ich einen riesengroßen Einbauschrank verschieben und die Rückwand ausschneiden. Muss das sein?
Ich hoffe, dass man mir bei der ein oder anderen Frage weiterhelfen kann.
Bis dahin schon mal besten Dank.


hi

es sollte halt nicht sein dass man ihn einfach nehmen und raustragen kann ohne viel laerm und aufwand
verschraub ihn ordentlich am schrankboden und das sollte passen
ich sehe keine veranlassung da grossartige schrank-zerschneidungen vorzunehmen

und wenn die herren sich weiterhin so "geschickt" anstellen, bist eh längst umgezogen, bis die eine verwahrungsüberprüfung auch nur ansatzweise hinkriegen :lol:
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Alandro » Mi 13. Apr 2011, 16:23

und wenn die herren sich weiterhin so "geschickt" anstellen, bist eh längst umgezogen, bis die eine verwahrungsüberprüfung auch nur ansatzweise hinkriegen :lol:


Dummerweise bekomm ich die Karte nicht bis die da waren.
Eigentlich schon eigenartig, dass ich das nachweisen muss, BEVOR ich eine Waffe habe. Zum Glück hab ich mich schon für FFW entschieden, sonst müsst ich mir wahrscheinlich einen großen Waffenschrank zur Vorsicht kaufen.

Ist ja, als müsste man vor dem Führerschein machen eine Garage vorweisen... ;)

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Floody » Mi 13. Apr 2011, 16:42

Alandro hat geschrieben:Dummerweise bekomm ich die Karte nicht bis die da waren.
Eigentlich schon eigenartig, dass ich das nachweisen muss, BEVOR ich eine Waffe habe.

Sollte nicht so sein. Dürfte nicht so sein. (?) Bei mir war auch noch keiner.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Alandro » Mi 13. Apr 2011, 16:54

Ist leider so. Anscheinend rührt die BH keinen Finger, bis ihr die Polizei im Vorfeld bescheid gibt, dass ich über eine Lagerungsmöglichkeit verfüge...

Wie gesagt, hab ich ja schon, aber der Zeitverlust ist lästig. Und die Tatsache, dass ich am besten IMMER zu Hause sein müsste. :(

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von <BigM> » Mi 13. Apr 2011, 17:37

Alandro hat geschrieben:Ist leider so. Anscheinend rührt die BH keinen Finger, bis ihr die Polizei im Vorfeld bescheid gibt, dass ich über eine Lagerungsmöglichkeit verfüge...

Wie gesagt, hab ich ja schon, aber der Zeitverlust ist lästig. Und die Tatsache, dass ich am besten IMMER zu Hause sein müsste. :(


Fahr zur Polizeistation, mach dir einen Termin aus, und ja -> das geht!
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von alliger » Mi 13. Apr 2011, 17:54

Alandro hat geschrieben:Ist leider so. Anscheinend rührt die BH keinen Finger, bis ihr die Polizei im Vorfeld bescheid gibt, dass ich über eine Lagerungsmöglichkeit verfüge...

Diese eigenartige Praxis wurde hier schon einige Male diskutiert. Soweit ich weiß, führt die Polizei "nur" eine Überprüfung Deiner Person durch (welche Daten und welche Bauchgefühle da immer abgefragt werden...). Es kann natürlich auch sein, dass eifrige Beamte sich auch ein Bild von Deinen Lebensgewohnheiten machen wollen (weil's ihnen fad ist?), aber eine Prüfung der Lagermöglichkeit ist auf jeden Fall sinnlos und auch in meiner Gegend nicht üblich (auch in den letzten Jahren nicht). Was sollen sie denn sagen, wenn Du ihnen mit treuherzigen Augen versprichst, erst dann einen Tresor zu kaufen, wenn Du die WBK in der Hand hast und auch schon konkret vor dem Kauf der Waffe stehst?
Alles andere wäre doch vorauseilender Gehorsam, oder?
Grüße,
Alliger

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Stickhead » Do 14. Apr 2011, 06:29

zu 1: Ich hab gehört, es soll sich hierbei um eine "grüne" Behörde handeln.

zu 2: Du musst auch nicht "habt acht" stehen. Besuchen dürfen sie dich übrigens Mo-Sa von 07-20 (Par 4 Abs 4 2. WaffV). Ausserhalb dieser Zeiten müsstest du sie garnicht reinlassen :D

zu 3: Reicht auf jeden Fall.

Die Behörde verwechselt anscheinend die Überprüfung der Verlässlichkeit mit der Überprüfung der Verwahrung.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Alandro » Do 14. Apr 2011, 11:37

Stickhead hat geschrieben:zu 1: Ich hab gehört, es soll sich hierbei um eine "grüne" Behörde handeln.

zu 2: Du musst auch nicht "habt acht" stehen. Besuchen dürfen sie dich übrigens Mo-Sa von 07-20 (Par 4 Abs 4 2. WaffV). Ausserhalb dieser Zeiten müsstest du sie garnicht reinlassen :D

zu 3: Reicht auf jeden Fall.


zu 1:
definiere bitte "grüne Behörde".
=> Grün im Sinne einer Ampel: Da geht was weiter, die machen keine Probleme ODER
=> grün im Sinne eines Anfängers: dauert ewig, weil sie nicht genau weiß was sie tun muss ODER
=> Grün im politischen Sinne: denen wäre am liebsten, wenn wir alle waffenlose, jedermann
liebende Baumkuschler wären. ;)

zu 2:
Ich wünschte ich könnt sie langsam mal reinlassen. Sonst wird sich mein Antrag noch ewig nicht
bewegen.

zu 3:
Danke, das beruhigt.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Stickhead » Do 14. Apr 2011, 12:10

zu 1: Leider im politischen Sinn. Ist aber nur Hörensagen.
zu 2: Ruf du die Polizei an und mach was aus! ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von pointi2009 » Do 14. Apr 2011, 12:31

finde es immer wieder spannend, welche Unterschiede von BH zu BH herrschen. Bei mir, vor bissl mehr als einem Jahr, die WBK im Anmarsch war, wurde ich weder von der Polizei befragt noch hatte ich Besuch oder wurde ich wegen schon vorhandenem Tresor angesprochen. Auf der BH sagte ich, da ich noch keine Waffen habe, besitze ich noch keinen Tresor, falls welche gekauft werden, dann natürlich schon.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Stickhead » Do 14. Apr 2011, 13:10

Bei mir hat die Polizei kurz angerufen und gefragt wo ich die Waffen verwahren werde und das wars. Hat glaub ich 1 Minute gedauert, das Gespräch :D
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Varminter » Do 14. Apr 2011, 17:14

Bullshit. :tipphead:

Da machen sich ein paar Leute wichtig, da eine WBK nicht automatisch bedeutet, dass der Inhaber einer WBK sich überhaupt eine FFW zulegen will oder muss.

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