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Fragen für WBK Antragsteller

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von OC Tom » Mi 27. Apr 2011, 23:36

Hy,

und hat es in der Zwischenzeit geklappt mit der WBK und sind die wirklich zu dir gekommen ?

Finde das als WBK Neuling sehr interessant das die angeblich kommen oder irgendwelche Fragen stellen... Bei mir hat weder wer beim Antrag grosses Interesse daran gezeigt das ich die WBK beantrage noch habe ich ausser dem Brief das die WBK abgeholt werden kann noch was von irgendwem gehört...

Bin schon gespannt wie das bei meiner Frau wird da diese einen anderen Hauptwohnsitz hat als ich in einem anderen Bezirk in Wien :think:
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von gewo » Do 28. Apr 2011, 13:14

OC Tom hat geschrieben:Bin schon gespannt wie das bei meiner Frau wird da diese einen anderen Hauptwohnsitz hat als ich in einem anderen Bezirk in Wien :think:


hi

sollte theoretisch egal sein
selber familienname = selber sachbearbeiter bei der waffenbehoerde

und dass die BP koats unterschiedlich vorgehen kann ich mir ned vorstellen ..
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von OC Tom » Do 28. Apr 2011, 23:19

gewo hat geschrieben:sollte theoretisch egal sein
selber familienname = selber sachbearbeiter bei der waffenbehoerde
und dass die BP koats unterschiedlich vorgehen kann ich mir ned vorstellen ..


Ok das das nach Name lauft war mir nicht klar dachte das geht nach Bezirk oder so.
Weiss nur das ich mal in einem anderen Forum gelesen habe das jemand in Meidling seinen Antrag gestellt hat und er nach 8 Wochen immer noch nix hatte dann wurde er wegen der Verwahrung der zukünftigen Waffe noch angerufen und nach 10 Wochen war dann immer noch nix glaube nach 12 Wochen hatte er sie dann.

Klar das da viele Dinge mitspielen etc. aber sowas macht einen schon nachdenklich. Vorallem als Neuling ich habe am meisten nach dem Psycho-Gutachten geschwitzt da ich 3 Tage darauf warten musste... und ich die 100 Fragen sehr komisch Fand das Gesprech und der lange Test waren mir egal "Hören Sie Stimmen die sonst niemand hört" klar wozu würde ich sonst ne Waffe brauchen aber die Stimmen sagen ich soll NEIN ankreuzen :D
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Floody » Do 28. Apr 2011, 23:45

OC Tom hat geschrieben:Meidling

4 Wochen, kein Anruf, keine Polizei, gar nix ;)

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Mi 11. Mai 2011, 05:40

gewo hat geschrieben:es sollte halt nicht sein dass man ihn einfach nehmen und raustragen kann ohne viel laerm und aufwand
verschraub ihn ordentlich am schrankboden und das sollte passen


Vergeßt das bitte endlich mal mit dem Raustragen. Unter 20 Waffen aller Kategorien dient die Verwahrung rein dem Schutz vor im Haushalt lebenden Unberechtigten. Die Einbrecher reißen einem den verdübelten Safe sowieso raus (einem Freund von mir kürzlich passiert) und transportieren ihn ab. Man hat dann nur den Schaden an der Wohnung ...

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Mi 11. Mai 2011, 05:43

OC Tom hat geschrieben:Ok das das nach Name lauft war mir nicht klar dachte das geht nach Bezirk oder so.
Weiss nur das ich mal in einem anderen Forum gelesen habe das jemand in Meidling seinen Antrag gestellt hat und er nach 8 Wochen immer noch nix hatte dann wurde er wegen der Verwahrung der zukünftigen Waffe noch angerufen und nach 10 Wochen war dann immer noch nix glaube nach 12 Wochen hatte er sie dann.


Das geht recht unterschiedlich. Bei mir waren's genau 2 Wochen. Grundsätzlich hat man nur das Recht auf einen Bescheid binnen 6 Monaten (allemeine Verwaltungsfrist). Ich hatte mich seelisch bereits darauf eingestellt (nach all dem Gejammere und Gekeife der Verband über das Administrationsbüro) und war positiv überrascht. Ergeht binnen 6 Monaten kein Bescheid, kann man sich an die übergeordnete Behörde wenden.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von OC Tom » Mi 18. Mai 2011, 22:29

raptor hat geschrieben:Das geht recht unterschiedlich. Bei mir waren's genau 2 Wochen.


Wo hast du beantragt in Wien ? 2 Wochen ist wirklich schnell.

Das Verband Forum kann einem ja schon fasst Angst machen mit manchen Threats....
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von gewo » Mi 18. Mai 2011, 22:32

raptor hat geschrieben:Vergeßt das bitte endlich mal mit dem Raustragen. Unter 20 Waffen aller Kategorien dient die Verwahrung rein dem Schutz vor im Haushalt lebenden Unberechtigten. ...


hi

ich darf aber schon anmerken dass dass eine privatmeinung von dir ist ...

der gesetzestext bzw die waffG durchfuehrungsverordnung steht eh schon weiter vorne in dem thread
ich glaube nicht dass man das so interpretieren kann wie du es tust
fuer mich ist der text eindeutig
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von OC Tom » Do 19. Mai 2011, 01:12

raptor hat geschrieben: Die Einbrecher reißen einem den verdübelten Safe sowieso raus (einem Freund von mir kürzlich passiert) und transportieren ihn ab. Man hat dann nur den Schaden an der Wohnung ...


Und kann so wenigstens vllt der Behörde beweisen das die Waffe Ordnungsgemäss verwart war. Wenn diese Beweise fehlen wird man beim nächsten Einbruch wohl keine Waffe (Kat B) mehr daheim haben da man keine WBK mehr hat.
Ich finde zwar auch keinen genauen Gesetzestext der das wirklich genau definiert alla "es muss ein Tresor sein" "die wiederrechtliche Aneignung muss min 10min dauern" etc. jedoch ist klar das die Behörde immer am längern Hebel sitzt egal ob die dann in x-ter Instanz recht bekommen oder nicht.
Nur ich würde nicht mit dennen Streiten wollen nur weil ich mir die paar Dübel sparen wollte um den Tresor etc. zu verschrauben.

Und eines ist klar das schlimmste ist wenn jemandem die Waffe abhanden kommt, egal ob verloren :tipphead: gestohlen oder sonst was.

PS: wir haben in der Arbeit 50€ Möbeltresore montiert nur mit Schrauben in die Kästen ins unterste Fach geschraubt nicht mal in die Wand.
Dann wollten wir in versetzen nur haben wir die Schrauben abgenudelt nach 15min war der erst draussen und der Kasten hin nicht mal mit Brecheisen ging da was ohne den Kasten auch zu zerstören nur das hat Lärm gemacht und gedauert. Gut der Kasten war kaputt neuen kaufen egal aber ob sich das ein Einbrecher antut weiss i net glaube der nimmt lieber meinen Laptop und alles mit was er keine Arbeit hat.
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 05:10

gewo hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Vergeßt das bitte endlich mal mit dem Raustragen. Unter 20 Waffen aller Kategorien dient die Verwahrung rein dem Schutz vor im Haushalt lebenden Unberechtigten. ...


hi

ich darf aber schon anmerken dass dass eine privatmeinung von dir ist ...


Nein, darfst Du nicht. Das ist die allgmein akzeptierte Interpretation der entsprechenden Gesetze und Erlässe, die Du Dir selbst raussuchen und durchlesen darfst.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 05:18

OC Tom hat geschrieben:Und kann so wenigstens vllt der Behörde beweisen das die Waffe Ordnungsgemäss verwart war. Wenn diese Beweise fehlen wird man beim nächsten Einbruch wohl keine Waffe (Kat B) mehr daheim haben da man keine WBK mehr hat.


Tschuldigung, aber das ist Blödsinn. Unter 20 Stk. ist kein besonderer Einbruchsschutz notwendig, lediglich die sichere Verwahrung. Niemand kann Dich zwingen, irgendetwas zu verdüblen. Theoretisch reicht z.B. eine Metallkassa, welche die lieben Kleinen nicht so einfach aufkriegen.

OC Tom hat geschrieben:Ich finde zwar auch keinen genauen Gesetzestext der das wirklich genau definiert alla "es muss ein Tresor sein" "die wiederrechtliche Aneignung muss min 10min dauern" etc. jedoch ist klar das die Behörde immer am längern Hebel sitzt egal ob die dann in x-ter Instanz recht bekommen oder nicht.
Nur ich würde nicht mit dennen Streiten wollen nur weil ich mir die paar Dübel sparen wollte um den Tresor etc. zu verschrauben.

Und eines ist klar das schlimmste ist wenn jemandem die Waffe abhanden kommt, egal ob verloren :tipphead: gestohlen oder sonst was.


Man sollte da nicht übertrieben paranoid sein, normalerweise entscheiden Behörden in Österreich vernünftig und verfolgen niemanden persönlich. Natürlich gibt's Amtsschimmel, Willkür u.dgl., das sind aber negative Ausnahmen, die gerade deshalb viel Aufmerksamkeit erlangen. Aus dem Diebstahl einer ordnungsgemäß verwahrten Waffe wird einem niemand einen Strick drehen. Und sonst wehrt man sich halt dann, falls das wirklich je eintritt.

Ob der Diebstahl einer Waffe das schlimmste ist? Weiß nicht, die meisten Leute haben wertvollere Dinge zuhause rumliegen als die gebrauchte Glock 17 im Waffenschrank.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von BigBen » Do 19. Mai 2011, 07:31

raptor hat geschrieben:
Man sollte da nicht übertrieben paranoid sein, normalerweise entscheiden Behörden in Österreich vernünftig und verfolgen niemanden persönlich. Natürlich gibt's Amtsschimmel, Willkür u.dgl., das sind aber negative Ausnahmen, die gerade deshalb viel Aufmerksamkeit erlangen. Aus dem Diebstahl einer ordnungsgemäß verwahrten Waffe wird einem niemand einen Strick drehen. Und sonst wehrt man sich halt dann, falls das wirklich je eintritt.

Ob der Diebstahl einer Waffe das schlimmste ist? Weiß nicht, die meisten Leute haben wertvollere Dinge zuhause rumliegen als die gebrauchte Glock 17 im Waffenschrank.


Dir ist aber schon auch klar, dass der Gesetzestext so formuliert ist, dass er eben genug Spielraum lässt, um eben doch schärfere Verwahrungsvorschriften bei einer Kontrolle anzuwenden? Gerade in einer zunehmenden Stimmung der Waffenfeindlichkeit sollte man es sich halt doch lieber 2 mal überlegen, ob man nicht von sich aus zusätzliche, über das bisher übliche Sicherminimum hinausgehende Schritte bei der sicheren Verwahrung setzen sollte. Das muss natürlich im Endeffekt jeder für sich selbst entscheiden!
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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 08:12

BigBen hat geschrieben:Dir ist aber schon auch klar, dass der Gesetzestext so formuliert ist, dass er eben genug Spielraum lässt, um eben doch schärfere Verwahrungsvorschriften bei einer Kontrolle anzuwenden? Gerade in einer zunehmenden Stimmung der Waffenfeindlichkeit sollte man es sich halt doch lieber 2 mal überlegen, ob man nicht von sich aus zusätzliche, über das bisher übliche Sicherminimum hinausgehende Schritte bei der sicheren Verwahrung setzen sollte. Das muss natürlich im Endeffekt jeder für sich selbst entscheiden!


Ja, das hast Du Recht. Im neuen WaffG wird über eine Wischiwaschi-Formulierung ("Verwahrung nach Stand der Technik") eine quasi Verschärfung kommen. Oder ist das wieder rausgenommen worden? Klärt mich auf, bin da nicht up to date.

Varminter

Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von Varminter » Do 19. Mai 2011, 09:02

Dieses Theater verstehe ich nicht.

Wenn ich zb. 5.000 Euro für Waffen ausgebe, wäre mir die sichere Verwahrung meines Eigentums auch 500 Euro für einen ordentlichen Schrank wert und gut isses...

Das unabhängig von irgendwelchen Wischiwaschi-Gesetzestextauslegungen.

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Re: Fragen für WBK Antragsteller

Beitrag von raptor » Do 19. Mai 2011, 10:41

Klar, verstehe ich voll. Meine Ausrüstung ist aber nicht mal 600.- Euro wert, da rentiert sich ein übertriebener Schutz nicht. Ich denke, die meisten Leute haben ebenfalls nur 1-2 Waffen. Jäger mal ausgenommen, da wird's schnell viel und teuer.

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