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Kat C von Privat ohne WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat C von Privat ohne WBK
Hallo,
ich brauche für die Jagdprüfung eine Flinte und hab auch eine Gebrauchte gefunden, d.h. das wäre ein Kauf von Privat an Privat. Meine WBK wird nächste Woche beantragt, aber bis die kommt, hab ich die Jagdprüfung hoffentlich längst hinter mir.
Nachdem Kat C Waffen ja kein waffenrechtliches Dokument erfordern, aber meldepflichtig sind, stellt sich die Frage, ob...
1) ein solcher Kauf zwischen Privaten zulässig ist oder über einen Waffenhändler erfolgen muss (Annahme: Ja, kein Händler notwendig)
2) wie die Abkühlphase hier anzuwenden ist (Annahme: Gar nicht)
3) wie bei einem solchen Verkauf der Verkäufer ein vorhandenes Waffenverbot (hab ich natürlich nicht) erkennen soll (Annahme: Gar nicht - Behörde merkt dies aber beim Registrieren im ZWR - nir hat man da die Waffe ja schon monatelang im Besitz)
4) wie die Waffe dann im ZWR zu registrieren ist (Annahme: Zu einem Händler gehen und gegen Entgelt registrieren lassen)
5) ob hier die 6-monatige Meldefrist anzuwenden ist oder verkürzt wird
Kennt sich hier jemand aus ?
ich brauche für die Jagdprüfung eine Flinte und hab auch eine Gebrauchte gefunden, d.h. das wäre ein Kauf von Privat an Privat. Meine WBK wird nächste Woche beantragt, aber bis die kommt, hab ich die Jagdprüfung hoffentlich längst hinter mir.
Nachdem Kat C Waffen ja kein waffenrechtliches Dokument erfordern, aber meldepflichtig sind, stellt sich die Frage, ob...
1) ein solcher Kauf zwischen Privaten zulässig ist oder über einen Waffenhändler erfolgen muss (Annahme: Ja, kein Händler notwendig)
2) wie die Abkühlphase hier anzuwenden ist (Annahme: Gar nicht)
3) wie bei einem solchen Verkauf der Verkäufer ein vorhandenes Waffenverbot (hab ich natürlich nicht) erkennen soll (Annahme: Gar nicht - Behörde merkt dies aber beim Registrieren im ZWR - nir hat man da die Waffe ja schon monatelang im Besitz)
4) wie die Waffe dann im ZWR zu registrieren ist (Annahme: Zu einem Händler gehen und gegen Entgelt registrieren lassen)
5) ob hier die 6-monatige Meldefrist anzuwenden ist oder verkürzt wird
Kennt sich hier jemand aus ?
Re: Kat C von Privat ohne WBK
6 Wochen nicht 6 Monate.
Der Rest deiner Annahmen passt.
Der Rest deiner Annahmen passt.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Du kaufst das Gewehr und der Verkäufer soll so nett sein dir eine Registrierungsbestätigung zu kopieren,mit der gehst du innerhalb von 6wochen zu einem Gewerbetreibenden der einen Zugang zum zwr hat und lässt es auf dich registrieren.
Der Verkäufer kann nicht überprüfen (Datenschutz) ob gegen dich ein Waffenverbot vorliegt.
Der Verkäufer kann nicht überprüfen (Datenschutz) ob gegen dich ein Waffenverbot vorliegt.
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Bis auf Punkt 5 sind Deine Annahmen richtig.
Die Frist beträgt sechs Wochen, nicht Monate!
Die Frist beträgt sechs Wochen, nicht Monate!
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Woyzeck hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 21:12Hallo,
ich brauche für die Jagdprüfung eine Flinte und hab auch eine Gebrauchte gefunden, d.h. das wäre ein Kauf von Privat an Privat. Meine WBK wird nächste Woche beantragt, aber bis die kommt, hab ich die Jagdprüfung hoffentlich längst hinter mir.
Nachdem Kat C Waffen ja kein waffenrechtliches Dokument erfordern, aber meldepflichtig sind, stellt sich die Frage, ob...
1) ein solcher Kauf zwischen Privaten zulässig ist oder über einen Waffenhändler erfolgen muss (Annahme: Ja, kein Händler notwendig) Richtig, kein Händler notwendig
2) wie die Abkühlphase hier anzuwenden ist (Annahme: Gar nicht) Keine Abkühlphase
3) wie bei einem solchen Verkauf der Verkäufer ein vorhandenes Waffenverbot (hab ich natürlich nicht) erkennen soll (Annahme: Gar nicht - Behörde merkt dies aber beim Registrieren im ZWR - nir hat man da die Waffe ja schon monatelang im Besitz) Kann/muss der Verkäufer nicht prüfen
4) wie die Waffe dann im ZWR zu registrieren ist (Annahme: Zu einem Händler gehen und gegen Entgelt registrieren lassen) Registrierung über Händler
5) ob hier die 6-monatige Meldefrist anzuwenden ist oder verkürzt wird Meldefrist sind 6 Wochen und ist auch bei Privatkauf anzuwenden
Kennt sich hier jemand aus ?
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Passt - danke.
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Vielleicht hilft jemandem meine Idee dazu, ich habe mir angewöhnt den Verkauf einer Kat C Waffe gleich bei einem Händler meines Vertrauens zu machen (natürlich erst nachdem ich mir die Erlaubnis dazu eingeholt habe), somit konnte die Ummeldung gleich vor Ort in meinem Beisein durchgeführt werden und ich musste nicht darauf hoffen dass der Käufer "eh" brav seine Pflichten firstgerecht wahrnimmt...
Quis custodiet ipsos custodes? - „Wer wird die Wächter selbst bewachen?“ (Juvenal, Satire 6,347 f.)
Re: Kat C von Privat ohne WBK
Klingt logisch, beinhaltet für mich aber die ersten Ansätze von vorauseilendem Gehorsam.custodes hat geschrieben: ↑Mo 13. Jul 2020, 13:13Vielleicht hilft jemandem meine Idee dazu, ich habe mir angewöhnt den Verkauf einer Kat C Waffe gleich bei einem Händler meines Vertrauens zu machen (natürlich erst nachdem ich mir die Erlaubnis dazu eingeholt habe), somit konnte die Ummeldung gleich vor Ort in meinem Beisein durchgeführt werden und ich musste nicht darauf hoffen dass der Käufer "eh" brav seine Pflichten firstgerecht wahrnimmt...
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Kat C von Privat ohne WBK
ähhmmAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 21:17Du kaufst das Gewehr und der Verkäufer soll so nett sein dir eine Registrierungsbestätigung zu kopieren
seit der letzten novelle ist er VERPFLICHTET dir als kaeufer die ZWR meldedaten mitzuteilen
du fuer dich bist naemlich auch VERPFLICHTET diese dem haendler bei deiner meldung mitzuteilen
ohne ZWR daten der altmeldung kannst du (im prinzip) keine ZWR meldung mehr beauftragen...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Kat C von Privat ohne WBK
Wie ist das seit der letzten Novelle, wenn es um einen Kat. C Neubau geht (Büchsenmacher) und dieser keinen Zugang zum ZWR hat?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Kat C von Privat ohne WBK
steht im gesetz
meldung am "normalen" weg, dh per email oder fax an die zustaenidge behoerde
ist ja nicht nur beim neubau so
es gibt a ziemliche menge haendler die nicht im ZWR sind
die melden auch so ...
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Re: Kat C von Privat ohne WBK
Echt? Bei meinem letzten Kauf mit Versand hat mir der Verkäufer nur den Kaufvertrag aber nicht die Zwr Bestätigung dazugelegt. Der Büchsner bei dem ich immer melde meinte das ist überhaupt kein Problem und innerhalb von 5 Minuten wars gemeldet.gewo hat geschrieben: ↑Mo 13. Jul 2020, 13:27ähhmmAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 21. Mai 2020, 21:17Du kaufst das Gewehr und der Verkäufer soll so nett sein dir eine Registrierungsbestätigung zu kopieren
seit der letzten novelle ist er VERPFLICHTET dir als kaeufer die ZWR meldedaten mitzuteilen
du fuer dich bist naemlich auch VERPFLICHTET diese dem haendler bei deiner meldung mitzuteilen
ohne ZWR daten der altmeldung kannst du (im prinzip) keine ZWR meldung mehr beauftragen...
Re: Kat C von Privat ohne WBK
WaffG § 34 (4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
Re: Kat C von Privat ohne WBK
ja geht schon
wenn die waffe im ZWR ist
wenn die waffe mit der richtigen seriennummer im ZWR ist
wenn die waffe auf den richtigen vorbesitzer im ZWR ist
wenn die daten des vorbesitzers vollstaendig sind
wenn die waffe nicht doppelt im ZWR ist (oder es eine zweite waffe mit der selben seriennummer gibt)
und a paar sachen sind mir jetzt auf die schnelle ned eingefallen ...
in ca 50% der faelle ist irgendwas davon der fall
und dann brauch ich die alte ZWR nummer
sonst geht garnix
und unabhaengig davon .. wie der kollege schon gepostet hat .. der verkaeufer ist dazu gesetzlich verpflichtet
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Re: Kat C von Privat ohne WBK
[/quote]
Klingt logisch, beinhaltet für mich aber die ersten Ansätze von vorauseilendem Gehorsam.
[/quote]
Vielleicht bin ich da ein gebranntes Kind aber ich hab schon ein paar Erfahrungen mit Käufern gemacht die ziemliche Schlümpfe waren was Meldedisziplin usw. angeht, deshalb ist das ab jetzt meine Vorgehensweise, kann aber jeder für sich beurteilen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist das Prozedere sowieso schon komplexer geworden als früher, somit sehe ich da keinen extra Kniefall vor der Behörde sondern nur mein peace of mind.
Klingt logisch, beinhaltet für mich aber die ersten Ansätze von vorauseilendem Gehorsam.
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Vielleicht bin ich da ein gebranntes Kind aber ich hab schon ein paar Erfahrungen mit Käufern gemacht die ziemliche Schlümpfe waren was Meldedisziplin usw. angeht, deshalb ist das ab jetzt meine Vorgehensweise, kann aber jeder für sich beurteilen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist das Prozedere sowieso schon komplexer geworden als früher, somit sehe ich da keinen extra Kniefall vor der Behörde sondern nur mein peace of mind.
Quis custodiet ipsos custodes? - „Wer wird die Wächter selbst bewachen?“ (Juvenal, Satire 6,347 f.)