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Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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neuling1234
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von neuling1234 » Fr 22. Mai 2020, 14:28

Ah ok, super..!

Und ich kann also auch ohne Probleme theoretisch zuerst das Wechselsystem - und dann erst die Pistole kaufen?

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Pregarten
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Pregarten » Fr 22. Mai 2020, 14:59

Kannst auf jeden Fall.
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neuling1234
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von neuling1234 » Fr 22. Mai 2020, 15:04

Super, vielen Dank! :)

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gunlove
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gunlove » Fr 22. Mai 2020, 15:27

Jiggler hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:41
Dann sollte es der Händler doch gleich als Zubehör eintragen können, ohne vorher mit der Behörde Rücksprache zu halten, ob er es jetzt als Zubehör oder auf den freien Platz meldet oder?
Das wäre auch nur logisch und der einfachste Weg mMn. auch noch!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » Fr 22. Mai 2020, 15:36

Jiggler hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:41
Dann sollte es der Händler doch gleich als Zubehör eintragen können, ohne vorher mit der Behörde Rücksprache zu halten, ob er es jetzt als Zubehör oder auf den freien Platz meldet oder?
seit 14.12.2019 brauchst keine rückfragen mehr
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Trijikon » Fr 22. Mai 2020, 16:24

Kann man eigentlich (einen kompletten aber halt Trommel extra gelagert) Revolver als Wechselsystem bekommen?

LG Wolfgang
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » Fr 22. Mai 2020, 16:33

Trijikon hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 16:24
Kann man eigentlich (einen kompletten aber halt Trommel extra gelagert) Revolver als Wechselsystem bekommen?

LG Wolfgang
nein
der rahmen eines Revolvers ist ja waffenrelevant da der stossboden (dieser ist gasdruckbelastet) im rahmen ist
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Jiggler » Fr 22. Mai 2020, 16:41

Also Wechselsysteme, rein technisch gesehen, gibt es.

Aber wie gewo sagt, wirst du einen Basisrevolver als Waffe brauchen, wie früher

Bild

https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... endler.pdf

Hier kann man auch nachlesen, was laut ZWR als Zubehör bezeichnet wird.
Glock 19
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Trijikon » Fr 22. Mai 2020, 16:43

Schade, kein kurzes Baby für meinen neuen 627 V-Comp.

LG Wolfgang
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Woyzeck
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Woyzeck » Fr 22. Mai 2020, 19:00

Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?

gewo
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » Fr 22. Mai 2020, 19:03

Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:00
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?
logisch

waffg 1996 §2(2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.
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Woyzeck
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Woyzeck » Fr 22. Mai 2020, 19:16

Danke, aber das erklärt für mich vorerst mal überhaupt nichts. Hier sprechen viele immer davon, dass sie mit Wechselsystemen und beschränkten Plätzen auf der WBK irgendwelche Vorteile erzielen. Das ist es, was ich meinte.

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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von rupi » Fr 22. Mai 2020, 20:03

Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:00
Gibt es irgendwo eine verständliche Erklärung dazu, was ein Wechselsystem ist und wie dieses waffenrechtlich behandelt wird ?
Wechselsystem = Wechsellauf + Wechselverschluss
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » Fr 22. Mai 2020, 22:09

Woyzeck hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 19:16
Danke, aber das erklärt für mich vorerst mal überhaupt nichts. Hier sprechen viele immer davon, dass sie mit Wechselsystemen und beschränkten Plätzen auf der WBK irgendwelche Vorteile erzielen. Das ist es, was ich meinte.
das waffengesetz ist vergleichsweise gut verstaendlich
viel mehr als den §2(2) gibts dazu ned
er ist eindeutig
mehr muss da auch ned stehen

versuch mal anhand des gesetzes a lohnabrechnung zu erstellen oder a durchfuhrerklaerung fuer dual-use gueter ... da rockt der baer! ;-)


es gibt keine platzvorteile durch wechselsytem kauf
brauchst du ein wechsysten, dann kauf es
brauchst du keins, dann lass es
brauchst du zu deinem wechselsystem zb fuer eine andere disziplin einen getrennten einzelnen lower oder ein anders konfguriertes griffstueck zusaetzlich, dann kauf es
wenn nicht dann lass es

du hast am ende immer deine zulaessige anzahl an waffen
und die zulaessige anzahl an wechselsytemen

kein vorteil
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Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von m_a_d » Fr 22. Mai 2020, 23:09

gewo hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 13:54
es obliegt dann der behoerde ob und wann sie diese kat B ueberlassungsmeldungen ins ZWR eingibt
es gibt behoerde die das nur mit wochen- oder monatelanger Verzögerung tun, oder auch garnicht ....
ist fuer den kunden genauso bedeutungslos wie fuer die haendler, beide haben ja ihre Verpflichtung erfüllt
Ist nur ggf. nervig, wenn du eine Waffe verkaufst, die noch nicht auf dich gemeldet ist lt ZWR. Ist mir schon zweimal passiert. Jeweils per email von meiner BH gefragt wie / was / wann - hab dann immer die ursprüngliche Überlassung & das email der Übermittlung weitergeleitet und alles war ok. Aber merke: immer alles aufheben, auch das email!
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dvc & AA
:at1:

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