ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Simon80 » So 24. Mai 2020, 14:46

spareribs hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:43
Ist so ä ähnlich wie ein Rennauspuff....kaufen darfst du ihn, aber nicht im Strassenverkehr verwenden oder Tuningchips ohne Typisiering.....usw....usw....
Ist ja in dem Fall eben nicht so, man darf den Full Auto lower zwar kaufen aber nicht zusammen mit einen AR Besitzen wenn ich das richtig verstanden habe.... Das die verwendung illegal ist, ist ja logisch.

Der Besitz einer Sig516 und einem FA Lower müsste dann wieder erlaubt sein weil der Sig Upper nicht FA fähig ist oder...

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von hasgunz » So 24. Mai 2020, 17:06

Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:46
spareribs hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:43
Ist so ä ähnlich wie ein Rennauspuff....kaufen darfst du ihn, aber nicht im Strassenverkehr verwenden oder Tuningchips ohne Typisiering.....usw....usw....
Ist ja in dem Fall eben nicht so, man darf den Full Auto lower zwar kaufen aber nicht zusammen mit einen AR Besitzen wenn ich das richtig verstanden habe.... Das die verwendung illegal ist, ist ja logisch.

Der Besitz einer Sig516 und einem FA Lower müsste dann wieder erlaubt sein weil der Sig Upper nicht FA fähig ist oder...
Ganz genau, hier geht es um den "criminal intent".
So wurde es mir auch vor der neuen Regelung mit dem Glock Switch erklärt, da er ohne Werkzeug einfach so eingebaut werden konnte.
Er ist und bleibt ein freier Teil, ABER wenn man eine Glock besitzt kann dir die kriminelle Absicht nahegelegt werden, die Glock illegal als Maschinenpistole umzubauen.
"Der Besitz einer Sig516 und einem FA Lower müsste dann wieder erlaubt sein weil der Sig Upper nicht FA fähig ist oder..." Ich kenne mich bei dem SIG516 nicht aus, aber wenn es weder den Sear-Cut im Upper, noch den Vollauto-Verschlussträger besitzt, müsste er (also der Upper) legal mit einem VA Lower betrieben werden dürfen, da der Zusammenbau nicht zu einem Vollautomaten führt, sondern zu einem reinen Halbautomaten.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » So 24. Mai 2020, 17:25

Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Simon80 » So 24. Mai 2020, 17:50

gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
Warum kann man die dann beim Dekowaffen Türk noch normal bestellen?

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 940
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von m_a_d » So 24. Mai 2020, 18:14

gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
was ist denn der WaffG Begriff für einen Teilesatz? Bzw welcher $ verbietet es seit der Novelle? Ich habe nichts gefunden beim schnellen Suchen
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » So 24. Mai 2020, 18:36

m_a_d hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 18:14
gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
was ist denn der WaffG Begriff für einen Teilesatz? Bzw welcher $ verbietet es seit der Novelle? Ich habe nichts gefunden beim schnellen Suchen
ergibt sich aus einer kombination verschiedener normen
ich bin normal recht willig hier behilflich zu sein

aber ganz offen ... ich tipp mir hier ned am sonntag nachmittag im dauerclinch mit der autokorrektur am handy die finger wund,,,
evt mal im lauf der woche falls im laden weniger los ist und ich zeit hab dazu ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von gewo » So 24. Mai 2020, 18:37

Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:50
gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
Warum kann man die dann beim Dekowaffen Türk noch normal bestellen?
ja warum wohl

eventuell aus dem selben grund warum er genehmigungspflichtige kat B waffen im versandhandel vertreibt ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von hasgunz » So 24. Mai 2020, 18:52

gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 14:06
Woher soll man wissen was man dann noch haben darf und was nicht? Muss ich dann immer einen Büchsenmacher fragen ob nicht z.B. der Lauf und der Verschluss vom Aug Z in den Full Auto Teilesatz passen? Der wird nämlich grade für ~300€ verkauft und ich hab schon überlegt so einen als Deko zu holen aber wenn ich dann einkastelt werde wenn ich eine Aug Z dazu kaufe lass ichs lieber...

Ich frage mich wiso die ganzen Teile dann immer noch frei erwerbbar sind obwohl sie ja jetzt "reglementiert" sind.
teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
Dekowaffen die ab dem Tag X im Verkehr waren müssen als Kat. C gemeldet werden, zu den "relevanten Teilen" zählen jetzt auch Rahmen, sofern sie gasdrickbelastest sind. Das ist der Wissensstand den ich habe, mir ist aber NICHT bekannt das ein (freier) Teilesatz plötzlich nicht mehr legal ab 18 Jahren verkauft werden kann?

Beispiel Sten MK2:
Bild

Bei der Sten ist nur der Lauf und der Verschluss Gasdruckbelastet (klassischer unverriegelter Masseverschluss). Somit wären die Teile Laut Bild alle frei ab 18 Jahren zu verkaufen, oder habe ich etwas übersehen?
Ob z.B. beim AUG oder AR15 der (obere) Rahmen gasdruckbelastet ist... kann ich nicht eindeutig sagen.

LG
Zuletzt geändert von hasgunz am So 24. Mai 2020, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Simon80 » So 24. Mai 2020, 18:53

gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 18:37
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:50
gewo hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 17:25


teilesatze sind seit 14.12.19 verboten
Warum kann man die dann beim Dekowaffen Türk noch normal bestellen?
ja warum wohl

eventuell aus dem selben grund warum er genehmigungspflichtige kat B waffen im versandhandel vertreibt ...
Ich bin leider kein Insider im Waffen Business und kenne den Türk nicht... Hab mir nur gedacht, dass hier schon der Händler verantwortlich ist keine illegalen Dinge zu vertreiben. Vor allem kann so ein Teilesatz von jedem erworben werden. Ich war wie gesagt schon kurz davor so einen Aug Satz zu kaufen und hätte mich damit also Strafbar gemacht....

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von hasgunz » So 24. Mai 2020, 18:57

Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 18:53
Ich bin leider kein Insider im Waffen Business und kenne den Türk nicht... Hab mir nur gedacht, dass hier schon der Händler verantwortlich ist keine illegalen Dinge zu vertreiben. Vor allem kann so ein Teilesatz von jedem erworben werden. Ich war wie gesagt schon kurz davor so einen Aug Satz zu kaufen und hätte mich damit also Strafbar gemacht....
Nein laut meines Wissenstandes hättest du dich nicht strafbar gemacht.
Das AUG Z wurde so konstruiert, dass keine vollauto Teile reinpassen (abgefräste Verschluss-Warze, geändertes Triggerpack, ...).
Ich bin aber kein Allwissender, darum lass ich mich gerne belehren.

BTW. diese AUG Teilesätze sind keine originalen von STEYR sonder eine malyische Lizenzfertigung.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Simon80 » So 24. Mai 2020, 19:13

hasgunz hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 18:57
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 18:53
Ich bin leider kein Insider im Waffen Business und kenne den Türk nicht... Hab mir nur gedacht, dass hier schon der Händler verantwortlich ist keine illegalen Dinge zu vertreiben. Vor allem kann so ein Teilesatz von jedem erworben werden. Ich war wie gesagt schon kurz davor so einen Aug Satz zu kaufen und hätte mich damit also Strafbar gemacht....
Nein laut meines Wissenstandes hättest du dich nicht strafbar gemacht.
Das AUG Z wurde so konstruiert, dass keine vollauto Teile reinpassen (abgefräste Verschluss-Warze, geändertes Triggerpack, ...).
Ich bin aber kein Allwissender, darum lass ich mich gerne belehren.

BTW. diese AUG Teilesätze sind keine originalen von STEYR sonder eine malyische Lizenzfertigung.

LG
Danke für deinen Beitrag! Das mit der Malysischen fertigung wusste ich nicht, wird dann wohl auch für die Sätze von Zib Militaria gelten. Hab mir nur gedacht, dass so ein Satz für 300€ eine nette Deko wäre mit einem Dummylauf- die Dekoumbaue kosten ja viel mehr.

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von hasgunz » So 24. Mai 2020, 19:19

Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 19:13
Danke für deinen Beitrag! Das mit der Malysischen fertigung wusste ich nicht, wird dann wohl auch für die Sätze von Zib Militaria gelten. Hab mir nur gedacht, dass so ein Satz für 300€ eine nette Deko wäre mit einem Dummylauf- die Dekoumbaue kosten ja viel mehr.
Für 300€ mit Dummylauf ist es sicher ein guter Briefbeschwerer ;)
Bisher habe ich noch keinen AUG Dummylauf auf dem Markt gesehen, G3 und Co aber dafür schon.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Simon80 » So 24. Mai 2020, 19:33

hasgunz hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 19:19
Simon80 hat geschrieben:
So 24. Mai 2020, 19:13
Danke für deinen Beitrag! Das mit der Malysischen fertigung wusste ich nicht, wird dann wohl auch für die Sätze von Zib Militaria gelten. Hab mir nur gedacht, dass so ein Satz für 300€ eine nette Deko wäre mit einem Dummylauf- die Dekoumbaue kosten ja viel mehr.
Für 300€ mit Dummylauf ist es sicher ein guter Briefbeschwerer ;)
Bisher habe ich noch keinen AUG Dummylauf auf dem Markt gesehen, G3 und Co aber dafür schon.

LG
Hab Zugang zu 3d Drucker, Drehmaschienen und Fräsen da hätt ich schon nen Laufdummy zusammen gebracht, vorne den Original Mfd drauf, den Griff und fertig aber was solls werds lassen- Geld ist in (nicht Deko) Waffen eh besser angelegt :D

Benutzeravatar
Eric01
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 174
Registriert: Di 21. Nov 2017, 22:37
Wohnort: Salzburg

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Eric01 » Do 28. Mai 2020, 02:07

Weil hier erst das Beispiel vom Gewehscheinwerfer genannt wurde.

Stand jetzt ist die Montage eines Gewehrscheinwerfer auf dem Gewehr auch zu Hause erlaubt, oder?
Für Pistolen sowieso, das war ja auch vor der Novelle erlaubt.
Enjoying life to the fullest :D :) :D

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: Wechselsystem bei noch nicht bestehender Waffe

Beitrag von Jiggler » Do 28. Mai 2020, 03:08

Ja, den darfst du überall montieren, das Wort Gewehrscheinwerfer kommt im WaffG nicht mehr vor.
Glock 19
OA 15 BL

Antworten