Simon80 hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 14:46
spareribs hat geschrieben: ↑So 24. Mai 2020, 14:43
Ist so ä ähnlich wie ein Rennauspuff....kaufen darfst du ihn, aber nicht im Strassenverkehr verwenden oder Tuningchips ohne Typisiering.....usw....usw....
Ist ja in dem Fall eben nicht so, man darf den Full Auto lower zwar kaufen aber nicht zusammen mit einen AR Besitzen wenn ich das richtig verstanden habe.... Das die verwendung illegal ist, ist ja logisch.
Der Besitz einer Sig516 und einem FA Lower müsste dann wieder erlaubt sein weil der Sig Upper nicht FA fähig ist oder...
Ganz genau, hier geht es um den "criminal intent".
So wurde es mir auch vor der neuen Regelung mit dem Glock Switch erklärt, da er ohne Werkzeug einfach so eingebaut werden konnte.
Er ist und bleibt ein freier Teil, ABER wenn man eine Glock besitzt kann dir die kriminelle Absicht nahegelegt werden, die Glock illegal als Maschinenpistole umzubauen.
"Der Besitz einer Sig516 und einem FA Lower müsste dann wieder erlaubt sein weil der Sig Upper nicht FA fähig ist oder..." Ich kenne mich bei dem SIG516 nicht aus, aber wenn es
weder den Sear-Cut im Upper,
noch den Vollauto-Verschlussträger besitzt, müsste er (also der Upper) legal mit einem VA Lower betrieben werden dürfen, da der Zusammenbau
nicht zu einem Vollautomaten führt, sondern zu einem reinen Halbautomaten.
LG