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Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von edi » Mi 27. Mai 2020, 20:48

Eine uniformierte Polizeistreife besteht im Normalfall aus zwei Polizisten, manchmal ist auch ein junger "einzuschulender" Beamte dabei.

Lexman1
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Lexman1 » Mi 27. Mai 2020, 21:14

Als ich noch in Wien wohnte, kam auch nur einer. Da dauerte das Prozedere inkl Übergabe von Kopien meiner Bewerbe keine 10min. Lief alles entspannt, ruhig und sehr höflich ab.
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McMonkey
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von McMonkey » Mi 27. Mai 2020, 21:30

spareribs hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 19:24
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Bei mir ist das seit 4 Überprüfungszyklen immer eine „one man show“. Also da ist nix in Stein gemeisselt. (Wien)
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Alaskan454 » Mi 27. Mai 2020, 22:09

Ich würde sagen so lange es weniger wie 4 Beamte sind und sie keine Sturmhaube tragen & Wega oder Cobra auf der Uniform stehen haben ist die Chance das die Verwahrungskontrolle "entspannt" abläuft eher als hoch anzusehen. :mrgreen:


Spass beiseite ich glaube die haben da genügend Spielraum bei der Anzahl der kontrollierenden Beamten und die aktuelle Personal-, & Einsatzsituation wird vermutlich auch eine Rolle spielen dabei.

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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von gewo » Mi 27. Mai 2020, 22:13

McMonkey hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 21:30
spareribs hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 19:24
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Bei mir ist das seit 4 Überprüfungszyklen immer eine „one man show“. Also da ist nix in Stein gemeisselt. (Wien)
in vielen rayonen machen die selben beamten diese verwahrungskontrollen die auch die geldstrafen eintreiben wenn sie nicht bezahlt werden

aber wie du richtig sagts
kann total unterschiedlich sein
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von k20D » Do 28. Mai 2020, 19:30

Danke für den Bericht!
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von spareribs » Fr 29. Mai 2020, 08:48

Einspruch stattgegeben, die Kontrolle bei mir ist in Wien ....allerdings vor ca. 25 Jahren kam auch nur ein Kriminaler in Zivil ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Sidekix » Fr 29. Mai 2020, 14:12

also bei mir warens fast immer zu zweit
(1x nur einer, weil Ersatz, da die beauftragte Partie keine Zeit hatte und sie nur eine gewisse Zeitspanne zur Überprüfung haben)

immer freundlich, nie Probleme
;-)

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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Chrissi » Fr 29. Mai 2020, 19:10

Kann mir jemand sagen wie ich meine Magazine eigentlich verwahren muss. Ich besitze nur Magazine und sollte bald meine Magazin WBK erhalten. Muss ich jetzt für die Teile einen Safe kaufen?

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Prometheus
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Prometheus » Fr 29. Mai 2020, 19:19

Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?

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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von eriochromcyanin » Fr 29. Mai 2020, 19:52

Prometheus hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:19
Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?
§ 4 der 2. WaffV
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
Chrissi hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:10
Kann mir jemand sagen wie ich meine Magazine eigentlich verwahren muss. Ich besitze nur Magazine und sollte bald meine Magazin WBK erhalten. Muss ich jetzt für die Teile einen Safe kaufen?
Du musst sie "sorgfältig" verwahren (§ 8 Abs. 1 Z 2 WaffG).
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Prometheus » Fr 29. Mai 2020, 20:59

eriochromcyanin hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:52
Prometheus hat geschrieben:
Fr 29. Mai 2020, 19:19
Ist eine Magazinkontrolle überhaupt rechtens?
§ 4 der 2. WaffV
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
Ja klar wennst dir etwas zuschulden kommen lassen hast dürfens das natürlich aber das hat nichts mit der 5 Jahres Überprüfung zu tun.

Jiggler
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von Jiggler » Fr 29. Mai 2020, 21:03

Ich denke mit so einem an der Wand verschraubten Teil bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite

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Die andere Frage ist, ob überhaupt wer zum überprüfen kommt, wenn man nur Magazine hat?
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Beitrag von edi » Fr 29. Mai 2020, 21:12

sobald man eine WBK oder einen WP besitzt wird die periodische Überprüfung (5 Jahre) nach dem WaffG von der Behörde veranlasst, egal ob du eine Waffe besitzt oder nicht!

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