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Waffenkontrolle Kat. A. und B.
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Ich hatte gestern Abend meine erste Kontrolle der Waffen Kat. A und B
3 Polizisten in voller Montur und einem Berg von Zetteln (einer war Praktikant). Mussten leider eine Stunde später nochmal kommen, da ich gerade am Hochsitz war.
Die Kontrolle hat ca. 45 Minuten gedauert (habe mehrere Waffen). Kontrolliert wurden die Kat. B wie gehabt, bei den Kat. A musste ich das eingetragene Magazin auch vorlegen. Kat. C war ihm recht egal. Bei Kat. A. Magazinen wollte er nur sehen wo Sie verwahrt sind. Da ich als einziger Zugang zum Waffenschrank habe, ist die gemeinsame Verwahrung problemlos.
Angenehm war: der "Hauptkontrollor" war ein sehr junger Polizist, hatte Erfahrung mit Sportschießen/IPSC und wusste über die Besonderheiten von AR15 und Glock (Seriennummern am Griffstück bzw. Lower sind nicht ident) sehr gut Bescheid.
Danach musste ich noch alle Waffenrechlichen Dokumente vorlegen und die gültige Jagdkarte (statt Waffenführerschein). Die digitale Jagdkarte (in der Steiermark über die Jagd App) wurde akzeptiert. Das ganze wurde in einem 4 seitigen Fragebogen erfasst. Diesen haben wir dann gemeinsam durchgeschaut und ich konnte ihn Fotografieren.
Kontrolle war sehr genau, aber überaus korrekt
3 Polizisten in voller Montur und einem Berg von Zetteln (einer war Praktikant). Mussten leider eine Stunde später nochmal kommen, da ich gerade am Hochsitz war.
Die Kontrolle hat ca. 45 Minuten gedauert (habe mehrere Waffen). Kontrolliert wurden die Kat. B wie gehabt, bei den Kat. A musste ich das eingetragene Magazin auch vorlegen. Kat. C war ihm recht egal. Bei Kat. A. Magazinen wollte er nur sehen wo Sie verwahrt sind. Da ich als einziger Zugang zum Waffenschrank habe, ist die gemeinsame Verwahrung problemlos.
Angenehm war: der "Hauptkontrollor" war ein sehr junger Polizist, hatte Erfahrung mit Sportschießen/IPSC und wusste über die Besonderheiten von AR15 und Glock (Seriennummern am Griffstück bzw. Lower sind nicht ident) sehr gut Bescheid.
Danach musste ich noch alle Waffenrechlichen Dokumente vorlegen und die gültige Jagdkarte (statt Waffenführerschein). Die digitale Jagdkarte (in der Steiermark über die Jagd App) wurde akzeptiert. Das ganze wurde in einem 4 seitigen Fragebogen erfasst. Diesen haben wir dann gemeinsam durchgeschaut und ich konnte ihn Fotografieren.
Kontrolle war sehr genau, aber überaus korrekt
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Haben sie nicht nachgezählt, oder ist deine Z9/10 Menge eh mit einem Blick überschaubar?
Glock 19
OA 15 BL
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Jetzt werden wieder Einige aufschreien wegen "Magazinen wollte er nur sehen wo Sie verwahrt sind. Da ich als einziger Zugang zum Waffenschrank habe, ist die gemeinsame Verwahrung problemlos."
Danke für die Information wie es bei Dir abgelaufen ist!
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- Steppenwolf
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Danke für Deinen Einblick bei der Waffenkontrolle.
Klingt sehr professionell!
Bin schon gespannt wann der erste über eine gemeinsame Verwahrung von Eheleute berichtet. Ich hab meine erst in 3 Jahren.
Klingt sehr professionell!
Bin schon gespannt wann der erste über eine gemeinsame Verwahrung von Eheleute berichtet. Ich hab meine erst in 3 Jahren.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Einfach den Ehepartner die Magazine als Altbestand melden lassen. Die hatten wohl bisher auch legalen Zugriff auf die Magazine. Also gemeinsamer Besitz (muss nicht mal gemeinsames Eigentum sein). Dann gibts keine Probleme.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:13Bin schon gespannt wann der erste über eine gemeinsame Verwahrung von Eheleute berichtet.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Nein, die Menge ist - hmm - eine sehr große Kiste. Aber meine WBK ist noch nach der ersten Vorgabe (nur die Anzahl der unterschiedlichen Kaliber) ausgestellt. Ich muss Sie erst ändern lassen auf die Anzahl der Magazine.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
LOLeriochromcyanin hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:26Einfach den Ehepartner die Magazine als Altbestand melden lassen. Die hatten wohl bisher auch legalen Zugriff auf die Magazine. Also gemeinsamer Besitz (muss nicht mal gemeinsames Eigentum sein). Dann gibts keine Probleme.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:13Bin schon gespannt wann der erste über eine gemeinsame Verwahrung von Eheleute berichtet.
eigentuemergemeinschaft?
sehr geil ...
hat das schon wer versucht?
das geht im ZWR ned
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
JaEin - da gibt es noch keine genaue Idee, wie das zu handhaben ist (nix schriftliches). Die Magazine können nur auf eine WBK eingetragen werden. Der Polizist meine aber, er würde es derzeit analog der Regelung von "gemeinsamen Kat B. Waffen" sehen. Aber ihm ist es eigentlich egal - er muss nur ankreuzen ob mehrere Personen Zugang zu den Waffen/Magazinen haben. Und wenn Ja, wer das ist. Und bei mir war es ein NEIN, nur ich habe Zugang.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:26Einfach den Ehepartner die Magazine als Altbestand melden lassen. Die hatten wohl bisher auch legalen Zugriff auf die Magazine. Also gemeinsamer Besitz (muss nicht mal gemeinsames Eigentum sein). Dann gibts keine Probleme.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:13Bin schon gespannt wann der erste über eine gemeinsame Verwahrung von Eheleute berichtet.
Seiner Meinung nach müssten beide eine WBK für die volle Menge kriegen, und aber nur auf einer die Magazine eingetragen werden. Er hat aber mehrmals gesagt, dass ist seine Privatmeinung und entscheidet die Behörde.
Ersatzteile für Magazine sind ihm auch egal - nicht waffenrechtlich relevant.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Genau so hätte ich das auch gesehen. § 58 Abs. 13 WaffG
...Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen....
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
geileriochromcyanin hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 13:22Genau so hätte ich das auch gesehen. § 58 Abs. 13 WaffG...Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen....
mach ma a pulverdampf-eigentuemergemeinschaft fuer HiCap Magazine ...... ?
sechshundert leut sind anteilige besitzer von drei magazine ...
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Wie sieht das eigentlich aktuell aus, wenn die Magazine noch nicht gemeldet sind ?
Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Sie können nur schlecht was kontrollieren was nicht gemeldet ist, bzw. von dessen Besitz sie nichts wissen also solange du noch nichts gemeldet hast, darf das kein Thema sein.
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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Das ist schon klar, aber es ist halt genau in der Übergangszeit zwischen Meldung und Kontrolle und man will ja möglichst gut vorbereitet sein. Meine B-Waffen sind nämlich in verschiedenen Safes und so ist es auch bei den Magazinen. Die genaue Anzahl weiß ich net aus dem Stegreif...
Nicht dass sie da schon Zahlen haben wollen wieviel ich vorhab zu melden und das der Behörde weiter geben. Und am Ende melde ich dann der BH doch mehr. Könnt ja auch eine Falle sein...
Zuletzt geändert von Maddin am Mi 27. Mai 2020, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...
Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...
Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.
Wenn die Maske und 1 Meter Abstand eingehalten werden, dann wirst wohl nicht um die Kontrolle herumkommen.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 14:50kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...
Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
MfG
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