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Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von ObiWahn » Do 28. Mai 2020, 13:44

Hallo!

Mein Name ist Andreas. Ich komme aus Wien, lese schon länger mit und bin ehemaliger Zivildiener.

Ich habe bereits im Forum gesucht und denke auch die Antwort gefunden zu haben aber mit der letzten Gesetzesnovelle wollte ich sicherheitshalber nochmal fragen.

Ich habe meinen Bescheid von der Zivildienstserviceagentur über die Feststellung der ZVD-Pflicht gem. $5 am 9. August 2005 erhalten in dem steht dass die Zivildienstpflicht mit 30.6.2005 festgestellt wurde.

Da die 15 Jahre sich dem Ende nähern will ich eine WBK beantragen.

Ich habe gestern mein psychologisches Gutachten gemacht und die Psychiaterin hat gemeint es sieht soweit gut aus.
Heute habe ich das Angebot bekommen dass ich nächsten Samstag den Waffenführerschein machen könnte.

Und hier kommt nun meine Frage ins Spiel:
Darf ich das?

Mir ist ja der Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen noch untersagt, jedoch hab ich hier im Forum gelesen dass das nicht auf gesetzlichen Schießständen gilt.
Stimmt das noch oder hat sich das geändert?

Ich will nicht wegen 1-3 Monaten mir die Chance auf eine WBK verbauen, gleichzeitig aber auch nicht ewig warten.

Ultimativ kommt noch die nächste Frage:
Zählt das Datum im Text oder im Briefkopf?

Laut Text würde ich am 1.7. die 15 Jahre abgerissen haben, aber laut Briefkopf erst am 10. August.

Wie seht Ihr die Sache?

Vielen Dank im Voraus
Andreas

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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Pregarten » Do 28. Mai 2020, 15:08

Du hast KEIN Waffenverbot nach §12 WaffG also darfst du auf einem behördlich genehmigten Schießstand eine Waffe innehaben (siehe §14 WaffG). Da du den WaffenFS bei einem Händler machen wirst und Schießstände eines Händlers als behördlich genehmigt gelten ist alles OK.

Zum Fristenlauf kann ich nichts sagen. Hier meine Standardantwort: frag den Referenten der Behörde die beißen meist nicht.
Solltest du mit der Antwort nicht zufrieden sein kann man ja weiterbohren.
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von cas81 » Do 28. Mai 2020, 15:33

Das Datum über die Feststellung der Zivildienstpflicht zählt, von da an 15 Jahre:

§1 (4) ZDG: "Mit Einbringung einer
mängelfreien Zivildiensterklärung wird der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und zivildienstpflichtig"

Das ist bei dir der 30.06.2005, denn da wurde die Zivildienstpflicht festgestellt, ergo ist das der Zeitpunkt der Einbringung der Zivildiensterklärung [ergo ist das der Zeitpunkt des Eintritts (s. u.)]. Der Briefkopf ist vollkommen irrelevant.

§5 (5) ZDG: "Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht"

Den WFS kannst du vorher machen, das Schießstättenprivileg §14 WaffG gilt nach wie vor:

§14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."

Ein Zivi hat auch KEIN Waffenverbot iSd §§12 und 13. Ergo kein Problem. Antragstellung mit 01.07. ok, WFS vorher ok. Und da ich ahne, welche Frage sich jetzt auftun könnte: der WFS gilt 6 Monate bis zum Einbringen deines Antrags auf Ausstellung deiner WBK. Da du das mündlich erledigen wirst, ist der Antrag in dem Moment eingebracht, in dem dich der Sachbearbeiter unterschreiben lässt.
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Dobi » Do 28. Mai 2020, 15:40

ObiWahn hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 13:44

Und hier kommt nun meine Frage ins Spiel:
Darf ich das?

Mir ist ja der Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen noch untersagt, jedoch hab ich hier im Forum gelesen dass das nicht auf gesetzlichen Schießständen gilt.
Stimmt das noch oder hat sich das geändert?

Ich will nicht wegen 1-3 Monaten mir die Chance auf eine WBK verbauen, gleichzeitig aber auch nicht ewig warten.

Ultimativ kommt noch die nächste Frage:
Zählt das Datum im Text oder im Briefkopf?

Laut Text würde ich am 1.7. die 15 Jahre abgerissen haben, aber laut Briefkopf erst am 10. August.
Hallo Andreas,

dir ist zwar aktuell der Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen noch untersagt, aber wenn du den Waffenführerschein machst und dann im Praxisteil mit Leihwaffen auf einem Schießstand schießt, dann Besitzt du sie ja nicht!

Und als Termin gilt die Feststellung der Zivieldienstpflicht per 30.6.2005. Deshalb wird ja der Termin extra angeführt, obwohl der Brief erst später abgeschickt wurde!

Aber um ganz save zu sein, empfielt es sich wirklich bei der Behörde anzurufen und nachzufragen:
+43 1 3131079443

Dort verlang die Referentin od. den Referenten welche/r für dich zuständig ist (je nach Anfangsbuchstabe Familienname),
dann bekommst die Info gleich von der Person, die dann auch deinen Antrag bearbeiten wird!

Ich wünsch dir viel Erfolg und gutes Gelingen!
Bei mir hats als Ex-Zivi auch problemlos und auf Anhieb geklappt!

LG Dobi
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von cas81 » Do 28. Mai 2020, 15:44

Dobi hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:40
aber wenn du den Waffenführerschein machst und dann im Praxisteil mit Leihwaffen auf einem Schießstand schießt, dann Besitzt du sie ja nicht!
Und ob er sie dann besitzt, denn § 6. (1) WaffG: "Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung."
Ist aber egal, siehe §14waffG.
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von gewo » Do 28. Mai 2020, 16:25

cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:44
Dobi hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:40
aber wenn du den Waffenführerschein machst und dann im Praxisteil mit Leihwaffen auf einem Schießstand schießt, dann Besitzt du sie ja nicht!
Und ob er sie dann besitzt, denn § 6. (1) WaffG: "Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung."
Ist aber egal, siehe §14waffG.
genau so ist es

innehaben ist besitz
is aber ned neu oder so ....
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Dobi » Do 28. Mai 2020, 16:42

gewo hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 16:25
cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:44
Dobi hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:40
aber wenn du den Waffenführerschein machst und dann im Praxisteil mit Leihwaffen auf einem Schießstand schießt, dann Besitzt du sie ja nicht!
Und ob er sie dann besitzt, denn § 6. (1) WaffG: "Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung."
Ist aber egal, siehe §14waffG.
genau so ist es

innehaben ist besitz
is aber ned neu oder so ....
Vielleicht verstehe ich es ja auch falsch, aber auf österreich.gv.at -> https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/I ... 90052.html
wird sehr wohl aus juristischer Sicht zwischen "Innehaben" und "Besitz" unterschieden:
Bild

Zur bloßen Innehabung muss die Person zusätzlich den Willen haben, die Sache als die ihre zu behalten, damit aus "Innehabung" auch "Besitz" wird.
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von cas81 » Do 28. Mai 2020, 16:45

Ja, das sind Grundsätze, vornehmlich aus dem Zivilrecht. Es gibt aber spezielle Normen, die allgemeine Normen verdrängen. §6 WaffG ist so eine spezielle Norm. Darum darfst du niemandem ohne WBK eine Kat A oder B in die Hand drücken, nicht mal nur zum Ansehen.
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Dobi » Do 28. Mai 2020, 16:49

cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 16:45
Ja, das sind Grundsätze, vornehmlich aus dem Zivilrecht. Es gibt aber spezielle Normen, die allgemeine Normen verdrängen. §6 WaffG ist so eine spezielle Norm. Darum darfst du niemandem ohne WBK eine Kat A oder B in die Hand drücken, nicht mal nur zum Ansehen.
Alles klar! Also muss man eigentlich immer schauen, ob etwas allgemein gültiges nicht durch eine spezielle Norm in manchen Bereichen overruled wird … wäre ja sonst auch zu einfach ;-)
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von ObiWahn » Do 28. Mai 2020, 19:07

Erst mal vielen lieben Dank für die umfassende Hilfe. <3
cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:33
... Der Briefkopf ist vollkommen irrelevant.
Dobi hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:40
Aber um ganz save zu sein, empfielt es sich wirklich bei der Behörde anzurufen und nachzufragen:
+43 1 3131079443

Dort verlang die Referentin od. den Referenten welche/r für dich zuständig ist (je nach Anfangsbuchstabe Familienname),
dann bekommst die Info gleich von der Person, die dann auch deinen Antrag bearbeiten wird!
Beides ist mir auch schon in den Sinn gekommen und hab auch schon vor ein paar Wochen angerufen. Dort meinte aber eine mMn eher unfreundliche Dame dass das Datum des Briefkopfs gilt. Daher meine Verwirrung.

cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 15:33
Den WFS kannst du vorher machen, das Schießstättenprivileg §14 WaffG gilt nach wie vor:

§14 WaffG: "Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."

Ein Zivi hat auch KEIN Waffenverbot iSd §§12 und 13. Ergo kein Problem. Antragstellung mit 01.07. ok, WFS vorher ok. Und da ich ahne, welche Frage sich jetzt auftun könnte: der WFS gilt 6 Monate bis zum Einbringen deines Antrags auf Ausstellung deiner WBK. Da du das mündlich erledigen wirst, ist der Antrag in dem Moment eingebracht, in dem dich der Sachbearbeiter unterschreiben lässt.
Alles klar. Das hab ich auch schon in nem älteren Thread gelesen, hat sich also offensichtlich nicht geändert.


Hab übrigens gerade vorhin per Mail mein psychologisches Gutachten bekommen und demzufolge steht meiner WBK nichts im weg (hätte mich auch sehr gewundert :D ).
Ich meld mich dann gleich für den WFS für (hoffentlich) nächste Woche an und bin dann am 1.7. auf der Polizei meinen Antrag abgeben.

Ist das eigentlich noch immer (wie ich schon öfters gelesen hab) ein formloser Antrag oder gibts da mitlerweile ein Formular oder so? Auf der Homepage der Polizei hab ich adHoc nichts in Richtung Formular gefunden...

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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von cas81 » Do 28. Mai 2020, 19:13

Du gehst mit den Unterlagen hin, legst sie auf den Tisch, der SB kopiert das Zeug, fragt dich nach dem Grund für die WBK, du sagst SV, ggf gibt's was zum unterschreiben, du bekommst einen Erlagschein und die Info, dass du angerufen wirst und dir dann ein Betrag zum Einzahlen genannt wird. Fertig. Du wirst übrigens höchstwahrscheinlich von einer unterdrückten Nummer angerufen, also rangehen. Formular gibt es nmW keines dafür. Außerdem kannst du selbst wenn es eines gäbe den Antrag mündlich stellen.

Ich habe es übrigens exakt so gemacht wie du. Auf den Tag genau 15 Jahre nach Feststellung der ZD-Pflicht. Wäre es nach dem Briefkopf gegangen, hätte ich knapp nochmal 15 Jahre warten müssen, denn ich habe eine neue Ausfertigung gebraucht, der originale Bescheid war nämlich für mich nicht auffindbar ^^ Ist ja auch logisch, denn die Sperre gilt ab wann? Siehe § 5 (5) letzter Satz ZDG
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Dobi » Do 28. Mai 2020, 19:21

ObiWahn hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 19:07

Beides ist mir auch schon in den Sinn gekommen und hab auch schon vor ein paar Wochen angerufen. Dort meinte aber eine mMn eher unfreundliche Dame dass das Datum des Briefkopfs gilt. Daher meine Verwirrung.

Ist das eigentlich noch immer (wie ich schon öfters gelesen hab) ein formloser Antrag oder gibts da mitlerweile ein Formular oder so? Auf der Homepage der Polizei hab ich adHoc nichts in Richtung Formular gefunden...
Also das mit dem Briefkopf-Datum ist garantiert ein Holler! Weil ich hatte meinen Zivildienst im Jahr 1992 und hatte die Unterlagen dazu nicht mehr und bei der Zivildienstserviceagentur eine Bescheinigung angefordert, die dann als Datum auf der Bescheinigung den 8.2.2018 hatte!

Damit bin ich dann im August 2018 mit all den anderen Unterlagen aufs Kommissariat im 19. und dort haben sie natürlich das Jahr 1992 als Basis für die "Sperrfrist" genommen … ;-)

Zum Antrag:
Da hab ich eine Vorlage vom Verein genommen und schon daheim brav ausgefüllt.
Am Kommissariat habens mir dann einen eigenen Zettel hingelegt, den ich nochmal ausfüllen musste, statt meinen schon ausgefüllten zu nehmen ;-)

War aber wie gesagt alles kein Problem und ging ganz locker über die Bühne …

Edit: Cas war schon wieder schneller … ;-)
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von cas81 » Do 28. Mai 2020, 19:25

PS: Ich hab mir sogar die Waffe vorher bestellt und bin dann vom Postkastl direkt zum Waffentandler um sie abzuholen. Hab ihm bei der Bestellung nur gesagt, ich warte noch auf den Anruf, hab ihm den (bis auf den Betrag) vorgedruckten Erlagschein gezeigt, sagte es kann dauern, liegt nicht an mir. Er sagte ok, bestellen geht ja immer, wenns zu lange dort liegen bleibt, dann kaufts halt ein Anderer. Shopping olé!
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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von ObiWahn » Do 28. Mai 2020, 19:26

Alles klar, gut zu wissen.
Ich hoffe die hinterlassen ggf auch ne Nachricht auf der Mailbox weil in der Werkstatt hör ich das Handy manchmal nicht...

Anyhow.
Ich freu mich schon wanns soweit ist. Bisschen üben und ich glaub ich muss auch mal bei nem Wettbewerb mitmachen. Würde mich schon Reizen... :)

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Re: Ex-Zivi -> WBK: Frage zur zeitlichen Abfolge

Beitrag von Dobi » Do 28. Mai 2020, 19:30

cas81 hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 19:25
PS: Ich hab mir sogar die Waffe vorher bestellt und bin dann vom Postkastl direkt zum Waffentandler um sie abzuholen. Hab ihm nur gesagt, ich warte noch auf den Anruf, hab ihm den (bis auf den Betrag) vorgedruckten Erlagschein gezeigt, sagte es kann dauern, liegt nicht an mir. Er sagte ok, bestellen geht ja immer, wenns zu lange dort liegen bleibt, dann kaufts halt ein Anderer. Shopping olé!
Auch da sind wir uns ähnlich! ;-)
Ich hab meine Steyr L9-A1 auch 1 Jahr davor schon bestellt weils da grad eine Aktion beim Fröwis gab wo sie nur 449,- gekostet hat.
Auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung stand dann als Vermerk:
"Nach Erhalt bleibt diese Pistole bei uns in Reservierung. Auslieferung nach Erhalt der WBK."
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