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Zubehör Überlassung

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 15:13
von Octopus
Aus gegebenem Anlass:

Die Überlassung eines "Kat. B Zubehör" funktioniert eh auch genau so wie eine Überlassung einer Waffe Kat. B?
Handelt sich in meinem Fall um ein "vor 14.12." Zubehör, für das ich noch einen Bescheid bekommen habe.
Der Bescheid müsste mit dem Verkauf obsolet werden, wenn ich das richtig verstehe?

Wo sind hier die AVG Koriphäen? ;)

Mille grazie

Re: Zubehör Überlassung

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 15:20
von m_a_d
Ich habe bisher alle Kat B Zubehöre genau wie eine Kat B selbst mit einem Überlassungsformular den Behörden gemeldet. Nur halt statt "Pistole" oder "Revolver" oder "halbautomatische Gewehr" halt "Zubehör - Verschluss" oder "Zubehör Wechselsystem" oder ... angeführt.

Re: Zubehör Überlassung

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 15:24
von AUG-andy
Octopus hat geschrieben:
Di 9. Jun 2020, 15:13
Aus gegebenem Anlass:

Die Überlassung eines "Kat. B Zubehör" funktioniert eh auch genau so wie eine Überlassung einer Waffe Kat. B?
Handelt sich in meinem Fall um ein "vor 14.12." Zubehör, für das ich noch einen Bescheid bekommen habe.
Der Bescheid müsste mit dem Verkauf obsolet werden, wenn ich das richtig verstehe?

Wo sind hier die AVG Koriphäen? ;)

Mille grazie
Habe vor ein paar Wochen ein WS welches mit Bescheid von 2017 gekauft wurde ganz normal wie eine B-Waffe weiterverkauft. Mit den Zusatz Wechselsystem/ Zubehör auf der Paragraf 28 Meldung. Ohne Probleme. Alles wurde nach kurzer Zeit im ZWR von Käufer und Verkäufer richtig eingetragen. Dein Bescheid wird dadurch Gegenstandslos.

Re: Zubehör Überlassung

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 15:27
von Octopus
So dachte ich mir das auch, danke!