ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von gewo » Mi 30. Sep 2020, 10:37

Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 10:31
gewo hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 10:13
Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 09:55
titan hat geschrieben:
Sa 29. Aug 2020, 09:00


Ein Diebstahlschutz ist nirgendwo im Gesetz gefordert. Damit ist auch klar, dass ein Tresor nicht befestigt sein muss. Wenn man bedenkt, dass bereits in Supermärkten in den Betonboden eingelassene Tresore für die Tagesumsätze herausgerissen wurden, was hilft es den Billigtresor an der Ziegelmauer festzuschrauben? In den meisten Einfamilienhäusern ist noch dazu Werkzeug aller Art vorhanden. Wohnungen sind rechtlich geschützte Orte. Widerrechtliches Eindringen ist bereits eine Straftat. Der Rest wird durch Schutz vor unberechtigtem Zugriff gedeckt.
Absolut richtig titan!
....
nein
nicht richtig

weil es in der judikatur eine eigenen rechtssatz zu dem thema gibt

ober sticht unter
wenn der VFGH einen rechtssatz dazu hat kann selbst der polizeijurist sich am ende seine einzelmeinung einrexen ...
Wär mir neu, hast du diesen Rechtssatz?
Komisch, denn Verband und Anwalt waren beide der selben Meinung, bei der Verwahrung darf nicht von Vandalissmus ect ausgegangen werden... gibts da nen Link?
ja den gibts
muss schon mehrfach hioer im forum stehen
ich kann ihn grad ned suchen

aber in wirklichkeit ist offenbar eh alles egal

hab ich grad gefunden
entscheidung ist relativ neu
Kat B halbautomat zuerst nicht gefunden, dann doch gefunden, er stand frei in der wohnung in einer ecke herum
kat C waffen unversperrt im kasten

VfgH sagt ... kein verstoss ... jagdkarte und WP duerfen von der behoerde nicht entzogen werden
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2018_00
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Baba-Jaga
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 58
Registriert: Sa 14. Mär 2020, 13:56
Wohnort: Österreich

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von Baba-Jaga » Mi 30. Sep 2020, 10:54

gewo hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 10:37
Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 10:31
gewo hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 10:13
Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 09:55


Absolut richtig titan!
....
nein
nicht richtig

weil es in der judikatur eine eigenen rechtssatz zu dem thema gibt

ober sticht unter
wenn der VFGH einen rechtssatz dazu hat kann selbst der polizeijurist sich am ende seine einzelmeinung einrexen ...
Wär mir neu, hast du diesen Rechtssatz?
Komisch, denn Verband und Anwalt waren beide der selben Meinung, bei der Verwahrung darf nicht von Vandalissmus ect ausgegangen werden... gibts da nen Link?
ja den gibts
muss schon mehrfach hioer im forum stehen
ich kann ihn grad ned suchen

aber in wirklichkeit ist offenbar eh alles egal

hab ich grad gefunden
entscheidung ist relativ neu
Kat B halbautomat zuerst nicht gefunden, dann doch gefunden, er stand frei in der wohnung in einer ecke herum
kat C waffen unversperrt im kasten

VfgH sagt ... kein verstoss ... jagdkarte und WP duerfen von der behoerde nicht entzogen werden
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 01_2018_00
Hab mir den Artikel durchgelesen, kann daraus aber keine Information bezüglich Schrank-Befestigung entnehmen:

In § 3 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung - 2.WaffV wird Folgendes ausgeführt:

(1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende des Behältnisses oder der Räumlichkeit;

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.

Verstehe ich so: Habe ich meine Waffen in einem versperrten Schrank in einem versperrten Haus ( und wohne ich alleine) so ist dies völlig ausreichend, da ein Safe ja als ein- oder aufbruchsicheres Behältnis gilt.. irre ich mich da etwa?
Si vis pacem para bellum

Benutzeravatar
susi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 794
Registriert: Fr 28. Okt 2016, 06:43

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von susi » Mi 30. Sep 2020, 13:45

Im, von gewo angeführten Erkenntnis findet sich der Satz:
Aus § 8 Abs. 1 Z. 2 Waffengesetz und der 2. WaffV lässt sich kein generelles Erfordernis ableiten, neben dem Versperren des Wohnhauses die Waffe noch durch ein zusätzliches ein- bzw. aufbruchssicheres Behältnis zu sichern.
.....Das Versperren der Tore zur Liegenschaft und der Tür zum Wohnbereich ist ausreichend, um von einer sicheren Verwahrung ausgehen zu können.
:roll:

Da stellt sich jetzt die Frage, ob so ein Erkenntnis von einem Sachbearbeiter auch berücksichtigt werden muß.
Grüße
susi

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von fast12 » Mi 30. Sep 2020, 17:08

Naja, im Zweifelsfall landets ja eh wieder vorm LVwG.

Auf jeden Fall eine spannende Sache (für alle anderen allein lebenden Messis mit Hunden aber ohne nennenswerte Sozialkontakte...)

Fruh_Lee
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 135
Registriert: Fr 4. Jul 2014, 14:32
Wohnort: Süd- Stmk
Kontaktdaten:

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von Fruh_Lee » Mi 6. Jan 2021, 06:15

Hatte gestern meine 2. Überprüfung, etwas verspätet- vermutlich aufgrund der derzeitigen Situation. Lief wie erwartet ganz gemütlich ab, ohne Blaulicht und schutzweste :lol:
Im Haus war nur einer, der zweite wartete im Auto. Nach der Sichtung des tresores von außen brachte ich ihm die Waffen zur kontrolle der Nummern ins Wohnzimmer. Nachher plauderten wir über meinen geplanten waffenraum im Keller, anscheinend keine Hexerei aus seiner Sicht.
Das einzig komische: Sie haben nie die aktuelle Adresse. Beim ersten mal waren sie zuerst irgendwo im Ort (selber Nachname).
Diesmal beim Elternhaus wo ich schon 2 Jahre nicht mehr gemeldet bin.

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von combatmiles » Mi 6. Jan 2021, 10:45

also kann ich mein Luftdruckgewehr draußen anlehnen an den Schrank...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6965
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von AUG-andy » Mi 6. Jan 2021, 12:49

combatmiles hat geschrieben:
Mi 6. Jan 2021, 10:45
also kann ich mein Luftdruckgewehr draußen anlehnen an den Schrank...
Wenn du alles los werden willst dann ja. :lol:
Gibt einige Fälle wo ein unversperrtes Lufdruck die Verlässlichkeit gekostet hat.
Aber jeder wie er will. :doh:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von combatmiles » Mi 6. Jan 2021, 12:52

naja jetzt gibts ja eine Erkenntnis dazu dass versperrtes Haus reicht... ;)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6965
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von AUG-andy » Mi 6. Jan 2021, 12:57

combatmiles hat geschrieben:
Mi 6. Jan 2021, 12:52
naja jetzt gibts ja eine Erkenntnis dazu dass versperrtes Haus reicht... ;)
Du weißt schon das unser Waffengesetz von jeder Behörde anders kreativ ausgelegt wird und es immer wieder zu Beanstandungen kommt ? Willst du das Risiko wirklich eingehen ? Ich sicher nicht .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3023
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: 5 jährige Waffenüberprüfung und Corona

Beitrag von combatmiles » Mi 6. Jan 2021, 13:02

also so wie ich "meine" Überprüfenden kenne, sehen die darin absolut kein Problem. Die Behörde bzw der für mich zuständige SB detto.. der kann unterscheiden zwischen der Gefährlichkeit eines LDG in einem Singlehaushalt und einem AK in Wien...
:D
:D
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Antworten