Eigenbau Single/Semi
Verfasst: Do 18. Jun 2020, 19:08
Hallo Miteinander,
Ich bin neu im Forum und habe vorab gleich ne richtigen Brummer als Frage.
Zu meinem Hintergrund bzw zur Person:
Ich bin 26 Jahre jung, komme aus dem schönen Westen Österreichs und war immer schon von klein auf an Waffen Sportlichem schießen und Pyrotechnik interessiert. Ich war mit 14 meist mehrmals Wöchentlich auf dem Stand schon mit dem Luftgewehr auf Zielscheiben-Jagt. Mit 16 habe ich beschlossen im Familienbetrieb meine Lehre als Werkzeugmacher zu beginnen und habe die Lehre 2014 positiv abgeschlossen und besitze somit vertieftes Technisches Know How sowie die Hard Skills um beinahe alle Maschinen in der Metallbearbeitung zu bedienen welche man sich vorstellen kann. Vom Fräsen, Drehen, Schleifen, Feilen bis zu Erosiver Bearbeitung kann ich alles handhaben. Die Maschinen stehen mir sofern sie gerade nicht genutzt werden frei zur Verfügung.
2017 habe ich mich entschlossen den Meister sowie den Unternehmer zu machen welche ich positiv 2018 abgeschlossen habe
.
Seither bin ich schon 2,5 Jahre in der Abteilungsleitung und der Konstruktion des Werkzeugbaus.
Im Jahr 2016 habe ich nach langer Rederei auf der BH meine WBK erlangt und schieße immer noch mit meiner erstwaffe der Glock 17, sowie Zuhause oft im Keller mit der Walther "CP99 Co2 Pistole" auf Zielscheiben und Dosen welche ich bei 10m fürs Training nutze.
Nun hat mich weil ich eben weil ich der Techniker bin der Selbstbau und der Technische Aspekt des Sports gepackt, leider bin ich noch seeeehr unsicher mit der Gesetzeslage und ich habe leider nur alte Threads von ~2013 gefunden und finde nichts aktuelleres!
Durch meine Lehre sowie Meister + Unternehmer könnte ich wenn ich dies laut Gesetzestext richtig erfasst habe sogar das Gewerbe als Büma antreten, aber MUSS ich das ?
Vorab : Ich intendiere nicht die Waffe zu verkaufen oder zu Handeln sondern nur für mich selbst zu bauen.
Meine Vorstellung war eine single Shot .22LR Pistole im Eigenbau mit Knicksystem im Eigenbau zu versuchen.
Falls dies Positiv ausfällt und ich Freude an der Sache habe wäre der nächste Schritt eine .22LR Semi Auto zu bauen.
Ich habe in einem alten Thread von einen User "Heimwerker" gelesen der laut Aussage schon Waffen im Selbstbau umgesetzt hat und mit entsprechender Kennzeichnung des (Hersteller,Kaliber,Wohnsitz, ausgedachte SerienNr... etc) und der Prüfung durch dass Beschussamt keine Probleme gehabt hätte.
Da ging es aber immer um Langwaffen/Repetiergewehre.
Doch wie sieht das Mit Kurzwaffen aus ?
Darf ich diese nach dem zusammenbau überhaupt noch besitzen/schießen bevor diese zum Beschussamt geht oder bin isch da schon auf der Illegalen Seite ?
Darf ich die Waffe selber auf dem Stand testen (wie prüfe ich die Funktion)?
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach normal Registrieren?
Wie sieht es bei Selbstladepistolen aus. Jene sind ja generell sofort Meldepflichtig und verboten für nicht WBK Besitzer.
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach auf meinen freien WBK Platz Registrieren und dann legal auf dem Stand Testen?
Sobald ich diese zusammenbaut oder Teste habe ich ja eine unregistrierte verbotene kat B in der Hand oder etwa nicht?
Ich hoffe jemand kann mich aufklären und mir etwas unter die Arme fassen damit ich ein wenig Klarheit schaffen kann, ich habe mit keinerle Konstruktionen begonnen und werde diese auch nicht vor erlangen von sicherer Gewissheit beginnen.
Ich möchte in keinster weise meine Verlässlichkeit riskieren oder eine Straftat begehen, darum meine spezifischen Fragen.
Vielen Dank im voraus!
Gruß Bullet
Ich bin neu im Forum und habe vorab gleich ne richtigen Brummer als Frage.
Zu meinem Hintergrund bzw zur Person:
Ich bin 26 Jahre jung, komme aus dem schönen Westen Österreichs und war immer schon von klein auf an Waffen Sportlichem schießen und Pyrotechnik interessiert. Ich war mit 14 meist mehrmals Wöchentlich auf dem Stand schon mit dem Luftgewehr auf Zielscheiben-Jagt. Mit 16 habe ich beschlossen im Familienbetrieb meine Lehre als Werkzeugmacher zu beginnen und habe die Lehre 2014 positiv abgeschlossen und besitze somit vertieftes Technisches Know How sowie die Hard Skills um beinahe alle Maschinen in der Metallbearbeitung zu bedienen welche man sich vorstellen kann. Vom Fräsen, Drehen, Schleifen, Feilen bis zu Erosiver Bearbeitung kann ich alles handhaben. Die Maschinen stehen mir sofern sie gerade nicht genutzt werden frei zur Verfügung.
2017 habe ich mich entschlossen den Meister sowie den Unternehmer zu machen welche ich positiv 2018 abgeschlossen habe
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Seither bin ich schon 2,5 Jahre in der Abteilungsleitung und der Konstruktion des Werkzeugbaus.
Im Jahr 2016 habe ich nach langer Rederei auf der BH meine WBK erlangt und schieße immer noch mit meiner erstwaffe der Glock 17, sowie Zuhause oft im Keller mit der Walther "CP99 Co2 Pistole" auf Zielscheiben und Dosen welche ich bei 10m fürs Training nutze.
Nun hat mich weil ich eben weil ich der Techniker bin der Selbstbau und der Technische Aspekt des Sports gepackt, leider bin ich noch seeeehr unsicher mit der Gesetzeslage und ich habe leider nur alte Threads von ~2013 gefunden und finde nichts aktuelleres!
Durch meine Lehre sowie Meister + Unternehmer könnte ich wenn ich dies laut Gesetzestext richtig erfasst habe sogar das Gewerbe als Büma antreten, aber MUSS ich das ?
Vorab : Ich intendiere nicht die Waffe zu verkaufen oder zu Handeln sondern nur für mich selbst zu bauen.
Meine Vorstellung war eine single Shot .22LR Pistole im Eigenbau mit Knicksystem im Eigenbau zu versuchen.
Falls dies Positiv ausfällt und ich Freude an der Sache habe wäre der nächste Schritt eine .22LR Semi Auto zu bauen.
Ich habe in einem alten Thread von einen User "Heimwerker" gelesen der laut Aussage schon Waffen im Selbstbau umgesetzt hat und mit entsprechender Kennzeichnung des (Hersteller,Kaliber,Wohnsitz, ausgedachte SerienNr... etc) und der Prüfung durch dass Beschussamt keine Probleme gehabt hätte.
Da ging es aber immer um Langwaffen/Repetiergewehre.
Doch wie sieht das Mit Kurzwaffen aus ?
Darf ich diese nach dem zusammenbau überhaupt noch besitzen/schießen bevor diese zum Beschussamt geht oder bin isch da schon auf der Illegalen Seite ?
Darf ich die Waffe selber auf dem Stand testen (wie prüfe ich die Funktion)?
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach normal Registrieren?
Wie sieht es bei Selbstladepistolen aus. Jene sind ja generell sofort Meldepflichtig und verboten für nicht WBK Besitzer.
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach auf meinen freien WBK Platz Registrieren und dann legal auf dem Stand Testen?
Sobald ich diese zusammenbaut oder Teste habe ich ja eine unregistrierte verbotene kat B in der Hand oder etwa nicht?
Ich hoffe jemand kann mich aufklären und mir etwas unter die Arme fassen damit ich ein wenig Klarheit schaffen kann, ich habe mit keinerle Konstruktionen begonnen und werde diese auch nicht vor erlangen von sicherer Gewissheit beginnen.
Ich möchte in keinster weise meine Verlässlichkeit riskieren oder eine Straftat begehen, darum meine spezifischen Fragen.
Vielen Dank im voraus!
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Gruß Bullet