s. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000063
Das Gesetz lauter hierbei so:
§ 47
Befugnisse der Jagdschutzorgane
(1) Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie bei Ausübung ihres Dienstes das Jagdschutzabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetz obrigkeitlichen Personen in Ausübung ihres Amtes oder Dienstes einräumt.
(2) Die Jagdschutzorgane sind - unbeschadet der waffenrechtlichen Vorschriften - befugt, in Ausübung ihres Dienstes ein Jagdgewehr, eine Faustfeuerwaffe und eine kurze Seitenwaffe zu tragen.
(3) Jagdschutzorgane sind berechtigt, von der Waffe Gebrauch zu machen, wenn
a)
ein rechtswidriger Angriff auf ihr Leben oder das Leben anderer Personen unternommen wird, oder
b)
ein solcher Angriff unmittelbar droht, oder
c)
ein solcher Angriff mittelbar dadurch droht, daß eine mit einer Schußwaffe ausgerüstete, beim offenbar unberechtigten Durchstreifen des Jagdgebietes betroffene Person die Waffe nach Aufforderung nicht ablegt oder die abgelegte Waffe ohne Erlaubnis des Jagdschutzorganes wieder aufnimmt.
(4) Der Gebrauch der Waffe ist jedoch nur in einer Weise zulässig, die zur Abwehr des unternommenen oder drohenden Angriffes notwendig ist.
Das Führen des Kurzwaffe wird durch die Ausstellung eines WP ermöglicht. Dieser ist meist eingeschränkt "Für die Dauer der Bestellung als Jagdschutzorgan" oder "Für die Dauer der Tätigkeit als Jagdschutzorgan", diese beiden Formulierungen habe ich jedenfalls schon öfters gesehen. In der Praxis bedeutet dass solange du vereidigt bist darfst du führen. Nicht nur im Dienst.
s. auch
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0171011L01
oder
https://www.kirschner-recht.at/beschrae ... verstehen/
Ich bin z.b. allerdings gar nicht mehr so erpicht aufs Führen einer Kurzwaffe. Dachte mir in jungen Jahren das ist irgendwie cool. Mittlerweile bin ich vierzig und sehe viele Dinge anders. Für meinen Fall sehe ich keinen Sinn außer jagdlich eine Kurzwaffe führen zu wollen und selbst jagdlich nur sehr eingeschränkt. Wozu soll ich bitte in Österreich mit einer Glock im Innenholster herumlaufen. Ich bin weder besonders ängstlich noch in irgendeiner Art gefährdet und ich nehme mal an der Großteil derer die einen WP wollen sind ebenfalls nicht außergewöhnlich gefährdet. Ist wahrscheinlich oft ein "Habenwollen" und davon bin ich einfach weg. Die Nachteile und die Verpflichtungen und Gefahren die damit einhergehen ist mir das nicht wert. Wie gesagt meine Meinung, andere Menschen, andere Prioritäten.