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Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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LKR-1
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Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von LKR-1 » Do 18. Jun 2020, 22:10

Ich habe jetzt schon mehreren Leuten unabhängig voneinander gehört das in OÖ keine Waffenpässe mehr an Sicherheitsdienstmitarbeiter ausgestellt werden, weiß da wer was genaueres darüber. :think:
In anderen Bundesländern gehts anscheinend noch problemlos.

Alaskan454
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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Alaskan454 » Do 18. Jun 2020, 22:34

LKR-1 hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 22:10
Ich habe jetzt schon mehreren Leuten unabhängig voneinander gehört das in OÖ keine Waffenpässe mehr an Sicherheitsdienstmitarbeiter ausgestellt werden, weiß da wer was genaueres darüber. :think:
In anderen Bundesländern gehts anscheinend noch problemlos.
Die Frage die sich da stellt ist was man unter Sicherheitsdienst versteht. Vielleicht argumentiert die Behörde das wenn du zb beim Objektschutz arbeitest eine WBK ausreichend ist damit du bei der Bewachung von diesem Objekt mit Einverständnis des Besitzers auf dessen eingefriedeter Liegenschaft "führen" darfst.

Als Türsteher in einer Kneipe wirst eher auch schlechte Karten haben auch ausserhalb von OÖ.

RD191
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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von RD191 » Do 18. Jun 2020, 23:30

Wäre mir neu.

Sie achten seit ca. 2 Jahren (vielleicht schon länger, oder auch nur je nach Behörde) nur verstärkt darauf wie lange der jeweilige Waffenpasswerber bereits in dem jeweiligen Sicherheitsunternehmen arbeitet.


Auch im Geldtransport, wo bei gewissen Firmen ein Arbeiten ohne Waffenpass eigentlich nicht möglich ist, werden neue Mitarbeiter vorher 3 Monate geringfügig in anderen Bereichen beschäftigt da, je nach BH, ansonsten die Anträge teilweise abgelehnt werden.

Wird wahrscheinlich den Grund haben dass sich keiner kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst sucht nur zwecks WP.

Und sie wollen neuerdings auch Ausbildungsnachweise welche mit der Branche zu tun haben. Was sie genau sehen wollen wissen sie aber selber nicht :D
War zumindest beim letzten durchgegangenen Antrag von dem ich weiß so (Anfang 2020) bei einer BH in OÖ.

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von v0s » Do 18. Jun 2020, 23:52

Macht eigentlich keinen Sinn sich kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst suchen wegen dem WP. Der Pass wird ja für die Tätigkeit ausgestellt, sobald man kündigt und nicht woanders im Sicherheitsdienst anfängt, erlischt ja die Erlaubnis zum Führen wieder.
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RD191
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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von RD191 » Fr 19. Jun 2020, 00:00

v0s hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 23:52
Macht eigentlich keinen Sinn sich kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst suchen wegen dem WP. Der Pass wird ja für die Tätigkeit ausgestellt, sobald man kündigt und nicht woanders im Sicherheitsdienst anfängt, erlischt ja die Erlaubnis zum Führen wieder.
Mhm... Sobald man kündigt und nicht wo anders im Sicherheitsdienst anfängt.

Du sagst es :lol:

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Alaskan454 » Fr 19. Jun 2020, 00:11

v0s hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 23:52
Macht eigentlich keinen Sinn sich kurzfristig einen Job im Sicherheitsdienst suchen wegen dem WP. Der Pass wird ja für die Tätigkeit ausgestellt, sobald man kündigt und nicht woanders im Sicherheitsdienst anfängt, erlischt ja die Erlaubnis zum Führen wieder.
Genau aus diesem Grund wird der heute nicht mehr unbefristet bzw an eine Tätigkeit geknüpft ausgestellt weil Anno dazumal gab's das schon und gerade im Sicherheitsdienst ist die Personalfluktuation nicht so gering.

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von gewo » Fr 19. Jun 2020, 01:37

In wien gibts den WP schon seit vielen Jahren nur mehr für sicherheitsdienst im Personenschutz

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Lindenwirt » Fr 19. Jun 2020, 07:30

Denke dass ist auch hier wieder von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Eine BH in OÖ wollte Jagdschutzorganen keinen WP mehr ausstellen mit der Begründung, dass während der tatsächlichen Ausübung der Jagd nun ohnehin eine KW geführt werden darf. Ein engagierter mit der Materie vertrauter Jäger hat denen ordentlich Gas gegeben. Um den Jagdschutz auszuüben, muss man natürlich nicht gerade selber aktiv bei der Jagd sein, die Argumentation war relativ klar. Die BH hat beigegeben und jedes vereidete Jagdschutzorgan erhält sofort mit der Vereidigung auf Wunsch den WP gleich dazu. Eingeschränkt für die Dauer der Bestellung als Jagdschutzorgan, also im Idealfall lebenslänglich. Das Beispiel soll nur zeigen dass man nicht völlig machtlos gegen die Willkür ist und die BHs auch einlenken.

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von LKR-1 » So 21. Jun 2020, 17:20

Gut zu wissen, dann muss ich die Hoffnung irgendwann mal einen zu bekommen doch noch nicht aufgeben.

Emil
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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Emil » So 21. Jun 2020, 21:57

LKR-1 hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 17:20
Gut zu wissen, dann muss ich die Hoffnung irgendwann mal einen zu bekommen doch noch nicht aufgeben.
Für Wien und OÖ kann ich nichts sagen, habe aber während der Altbestandsmeldung vor einigen Monaten bei meiner BH nachgefragt wie die Situation mit den WP ist, Auskunft war, dass sie unter strengen Auflagen nach wie vor ausgestellt werden:

- Für gefährdete Personen im Allgemeinen dann, wenn die konkret dargelegte Gefährdung nahe an eine solche herankommt, wo ein Polizeischutz notwendig wäre, üblicherweise ohne Beschränkungsvermerk weil sich das ja nicht auf eine bestimme Tätigkeit bezieht o.ä.

- Für durch ihre Tätigkeit besonders gefährdete Personen (gemeint waren offenbar manche Staatsanwälte u.ä.) wenn es zu solchen Drohungen gekommen ist, dass ein konkreter lebensgefährlicher Angriff auf sie sehr wahrscheinlich ist, normalerweise mit Beschränkungsvermerk für die Dauer der Tätigkeit, bei Ende der Tätigkeit (z.B. Pensionierung ect.) müsste dann die weiterhin bestehende Gefährdung noch einmal konkret dargelegt werden damit der Beschränkungsvermerk entfällt

(Es wurde darauf verwiesen, dass der VwGH ja eine konkrete Gefährdung verlangt, die sehr wahrscheinlich Eintritt und für deren Abwehr gerade eine Schusswaffe der Kat B, auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit ect., erforderlich ist; "Wir trauen uns da keine WP mehr herauszugeben wenn wir nicht jeden dieser Punkte genau belegt haben.")

- Für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Militärpolizei und Jusitzwache nach Vorlage des entsprechenden Dienstausweises ohne Beschränkungsvermerk

- Für beeidete Jagdschutzorgane nach Vorlage einer Bestätigung vom Landesjagdverband, normal immer mit Beschränkungsvermerk auf die Dauer der bestimmten Tätigkeit

- Für Sicherheitsbedienstete nach Vorlage einer Bestätigung vom Arbeitergeber, welche genauen Tätigkeiten für den Antragsteller den WP unbedingt erforderlich machen, warum er mit einer WBK nicht das Auslangen finden kann (z.B. weil er mit dem Geldtransporter herumfahren muss) usw., das "Objektschutz" ein generelles Ausschlusskriterium wäre oder das bei "Personenschutz" leichter ein WP ausgestellt wird war dem jetzt nicht zu entnehmen


Ich will hier nicht die BH's "gegeneinander ausspielen", wenn jemand nicht aus OÖ oder Wien ist und die BH wissen will dann gerne per PN :-)

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Alaskan454 » So 21. Jun 2020, 23:30

Emil hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 21:57

das "Objektschutz" ein generelles Ausschlusskriterium wäre oder das bei "Personenschutz" leichter ein WP ausgestellt wird war dem jetzt nicht zu entnehmen
Beim Streifendienst in der Nacht wenn du mehrere Objekte abfährst sehe ich nicht das Problem aber wenn du zb bei der Firma xy Portier bist und bei einer Sicherheitsfirma arbeitest und nur an diesem Objekt Dienst machst könnte ich mir vorstellen das solch ein Antrag abgelehnt worden ist.

Das Thema Sicherheitsdienst ist halt weit gestreut und die wenigsten die mit einem Antrag eingefahren sind erzählen die ganze Wahrheit aber dann kommen eben solche Gerüchte auf das keiner mehr einen bekommt, bevor man zugibt das es in Wirklichkeit keinen Bedarf gab.

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von RD191 » Mo 22. Jun 2020, 14:51

Emil hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 21:57
LKR-1 hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 17:20
Gut zu wissen, dann muss ich die Hoffnung irgendwann mal einen zu bekommen doch noch nicht aufgeben.
Für Wien und OÖ kann ich nichts sagen, habe aber während der Altbestandsmeldung vor einigen Monaten bei meiner BH nachgefragt wie die Situation mit den WP ist, Auskunft war, dass sie unter strengen Auflagen nach wie vor ausgestellt werden:

- Für gefährdete Personen im Allgemeinen dann, wenn die konkret dargelegte Gefährdung nahe an eine solche herankommt, wo ein Polizeischutz notwendig wäre, üblicherweise ohne Beschränkungsvermerk weil sich das ja nicht auf eine bestimme Tätigkeit bezieht o.ä.

- Für durch ihre Tätigkeit besonders gefährdete Personen (gemeint waren offenbar manche Staatsanwälte u.ä.) wenn es zu solchen Drohungen gekommen ist, dass ein konkreter lebensgefährlicher Angriff auf sie sehr wahrscheinlich ist, normalerweise mit Beschränkungsvermerk für die Dauer der Tätigkeit, bei Ende der Tätigkeit (z.B. Pensionierung ect.) müsste dann die weiterhin bestehende Gefährdung noch einmal konkret dargelegt werden damit der Beschränkungsvermerk entfällt

- Für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Militärpolizei und Jusitzwache nach Vorlage des entsprechenden Dienstausweises ohne Beschränkungsvermerk

- Für beeidete Jagdschutzorgane nach Vorlage einer Bestätigung vom Landesjagdverband, normal immer mit Beschränkungsvermerk auf die Dauer der bestimmten Tätigkeit

- Für Sicherheitsbedienstete nach Vorlage einer Bestätigung vom Arbeitergeber, welche genauen Tätigkeiten für den Antragsteller den WP unbedingt erforderlich machen, warum er mit einer WBK nicht das Auslangen finden kann (z.B. weil er mit dem Geldtransporter herumfahren muss) usw., das "Objektschutz" ein generelles Ausschlusskriterium wäre oder das bei "Personenschutz" leichter ein WP ausgestellt wird war dem jetzt nicht zu entnehmen
Beeidetes Fischereiaufsichtsorgan geht auch noch. Hab ich bei einem Bekannten selber begutachten können. Ausgestellt heuer.
Auch mit Beschränkungsvermerk auf die Dauer der Tätigkeit.
Alaskan454 hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 23:30
Emil hat geschrieben:
So 21. Jun 2020, 21:57

das "Objektschutz" ein generelles Ausschlusskriterium wäre oder das bei "Personenschutz" leichter ein WP ausgestellt wird war dem jetzt nicht zu entnehmen
Beim Streifendienst in der Nacht wenn du mehrere Objekte abfährst sehe ich nicht das Problem aber wenn du zb bei der Firma xy Portier bist und bei einer Sicherheitsfirma arbeitest und nur an diesem Objekt Dienst machst könnte ich mir vorstellen das solch ein Antrag abgelehnt worden ist.

Das Thema Sicherheitsdienst ist halt weit gestreut und die wenigsten die mit einem Antrag eingefahren sind erzählen die ganze Wahrheit aber dann kommen eben solche Gerüchte auf das keiner mehr einen bekommt, bevor man zugibt das es in Wirklichkeit keinen Bedarf gab.
Man sollte sich generell bei einem WP Antrag vorher die Mühe machen und das RIS durchsuchen nach dementsprechenden Urteilen. Auch wenn man teilweise Stunden dafür aufwenden kann, je nach Anzahl von Verhandlungen.
Egal aus welchem Grund auch immer man den WP beantragt (ausgenommen Justiz/Polizei/MP - die bekommen den sowieso).

So weiß man bereits im Vorhinein bei welchen Gründen des Antrags ein Bedarf als gegeben gesehen wird und bei welchen nicht.
Und, sollte der Antrag trotz berechtigtem Bedarf abgelehnt werden, kann man immer noch auf ein solches Urteil verweisen. Vorausgesetzt bei diesem Urteil ist der Bedarf als gegeben erachtet worden und man selbst hat den selben/ähnlichen Bedarf/Ausgangslage wie der Antragsteller beim LVwG.

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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von gewo » Mo 22. Jun 2020, 15:52

RD191 hat geschrieben:
Mo 22. Jun 2020, 14:51
Und, sollte der Antrag trotz berechtigtem Bedarf abgelehnt werden, kann man immer noch auf ein solches Urteil verweisen. Vorausgesetzt bei diesem Urteil ist der Bedarf als gegeben erachtet worden und man selbst hat den selben/ähnlichen Bedarf/Ausgangslage wie der Antragsteller beim LVwG.
im prinzip richtig

allerdings sind die gleichen voraussetzungen kein vollstaendiger freibrief fuer ein gleiches urteil

denn genau genommen
- gilt das immer nur beim SELBEN LVwg, und
- bei mehreren gleichlautenden urteilen

nur ein oder zwei derartige urteile ergeben noch nicht eine "gleichlautende rechtssprechung"
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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Nostromo » Mo 22. Jun 2020, 16:40

schwieriger scheint es auch geworden zu sein, dass man 2 Plätze auf dem WP und 2 Plätze auf der WBK bekommt...
I'd rather be judged by 12 than carried by 6


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Re: Keine Waffenpässe mehr für Sicherheitsdienste?

Beitrag von Woyzeck » Mo 22. Jun 2020, 16:51

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was das Begehrenswerte an einem WP ist, außer man benötigt ihn beruflich (und dann bekommt man ihn ja eh nach wie vor). Welchen realen Nutzen hat es, mit einer FFW herumgehen zu können ?

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