ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 956
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Armalito » Di 23. Jun 2020, 09:49

Nachdem mich ein Kollege gefragt hat und ich darauf nur mit Vermutungen antworten konnte:

Sachlage:
- Ehepaar im gemeinsamen Haushalt, sonst keine weiteren Personen
- Beide erfüllen die Vorgaben um Kat.C Waffen haben zu dürfen.
- Der Ehemann möchte einen UHR zur SV und Hobbyschiessen erwerben erwerben.
- Die sichere Aufbewahrung wäre gegeben

Frage hierzu:
- Darf die Ehefrau darauf zugreifen, auch wenn der Ehemann nicht anwesend ist?

Die Waffe kann ja nur auf einen Besitzer registriert werden, reichen aber für den Zugriff durch die Frau zum Reinigen, Schiessen, SV-Fall, kurz die Benutzung die Vorgaben die beim Kauf eingehalten werden müssen?

Bei WBK - Besitzern und den Zugriffsrechten kenne ich mich aus, aber bei WBK-losen kann ich nur raten und will nichts falsches weitergeben.

Danke vorab an alle für Die Zeit und die Beantwortung!
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Maddin » Di 23. Jun 2020, 09:56

Wenn kein Waffenverbot besteht und sich keine Kat. B oder sonstige wbk pflichtigen Sachen im Waffenschrank befinden ja.

Aufpassen bei UHR in Kurzwaffenkaliber !

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 10:07

Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:56
Aufpassen bei UHR in Kurzwaffenkaliber !
jop
faustfeuerwaffen kaliber ist damnn schlcht
weil die gattin dann nicht auf munition zugreifen darf

in so einem fall ggf waffe als eigentuemergemeinschaft melden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Tagnor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 221
Registriert: Do 22. Sep 2016, 19:23
Wohnort:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Tagnor » Di 23. Jun 2020, 10:09

Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 10:11

Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:09
Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
das gilt fuer kat B

hier war die frage nach kat C
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Tagnor
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 221
Registriert: Do 22. Sep 2016, 19:23
Wohnort:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Tagnor » Di 23. Jun 2020, 10:24

Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Maddin » Di 23. Jun 2020, 10:25

Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:24
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
Weil das Urteil eh nur bei Kat. B Sinn macht und nicht bei Kat. C (früher auch D).

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 10:37

Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:24
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
das ganze verfahren drehte sich um die unzulässige ueberlassung genehmigungspflichtiger waffen
fuer die ueberlassung solcher waffen ist ein waffenrechtliches Dokument Voraussetzung

kat C waffen sind nicht genehmigungspflichtig sondern meldepflichtig
es kann keine unzulässige ueberlassung meldepflichtiger waffen an die eigenen Gattin geben (sofern sie kein waffenverbot hat oder sie illegalen Aufenthalts ist)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1665
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von fast12 » Di 23. Jun 2020, 11:09

Das die Kategorie C Waffe selbst überlassen werden darf steht wohl außer Frage.

Es geht um die Kurzwaffenmunition. Hier könnte man unter Umständen etwas von dem Verfahren bzgl. genehmigungspflichtiger Waffen ableiten.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1370
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Joewood » Di 23. Jun 2020, 12:46

Ist das Thema mit der Munition nicht gegessen, dass wenn man beweisen kann, Zugriff auf eine passende Kat-C Waffe hat, dass man die Muni auch kaufen/besitzen darf?
Gerade bei Eheleuten wäre es ja schwachsinnig, wenn sich beide ihre eigenen (identen) Kanonen kaufen müsste, nur damit sie mit einer Kurzwaffenmuni schießen dürfen.
ich würde - um sicher zu gehen - zwar nachfragen aber kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Problem sein dürfte. Die Frage ist auch, wann das überhaupt zu tragen kommt... Kontrolle gibt es bei einem reinen Kat-C Haushalt ja sowieso nicht...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 13:16

Joewood hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 12:46
Ist das Thema mit der Munition nicht gegessen, dass wenn man beweisen kann, Zugriff auf eine passende Kat-C Waffe hat, dass man die Muni auch kaufen/besitzen darf?
mit nichten

faustfeuerwaffen munition darf nur mit einem entsprechenden waffenrechtlichen dokument besessen werden.
die berechtigung zum besitz und erwerb von faustfeuerwaffen munition ist eine §33 registrierungsbestaetigung auf eine entsprechende kat C waffe

daher habe ich ja geschrieben

eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Balistix » Di 23. Jun 2020, 14:06

gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 20:07

Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von Balistix » Di 23. Jun 2020, 21:24

gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 20:07
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Beitrag von gewo » Di 23. Jun 2020, 21:30

Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 21:24
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 20:07
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06


Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.
„Vereinswaffe“ ist bei Kat C seit mehreren Jahren ein rechtfertigungsgrund
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten