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Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 09:49
von Armalito
Nachdem mich ein Kollege gefragt hat und ich darauf nur mit Vermutungen antworten konnte:

Sachlage:
- Ehepaar im gemeinsamen Haushalt, sonst keine weiteren Personen
- Beide erfüllen die Vorgaben um Kat.C Waffen haben zu dürfen.
- Der Ehemann möchte einen UHR zur SV und Hobbyschiessen erwerben erwerben.
- Die sichere Aufbewahrung wäre gegeben

Frage hierzu:
- Darf die Ehefrau darauf zugreifen, auch wenn der Ehemann nicht anwesend ist?

Die Waffe kann ja nur auf einen Besitzer registriert werden, reichen aber für den Zugriff durch die Frau zum Reinigen, Schiessen, SV-Fall, kurz die Benutzung die Vorgaben die beim Kauf eingehalten werden müssen?

Bei WBK - Besitzern und den Zugriffsrechten kenne ich mich aus, aber bei WBK-losen kann ich nur raten und will nichts falsches weitergeben.

Danke vorab an alle für Die Zeit und die Beantwortung!

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 09:56
von Maddin
Wenn kein Waffenverbot besteht und sich keine Kat. B oder sonstige wbk pflichtigen Sachen im Waffenschrank befinden ja.

Aufpassen bei UHR in Kurzwaffenkaliber !

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:07
von gewo
Maddin hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 09:56
Aufpassen bei UHR in Kurzwaffenkaliber !
jop
faustfeuerwaffen kaliber ist damnn schlcht
weil die gattin dann nicht auf munition zugreifen darf

in so einem fall ggf waffe als eigentuemergemeinschaft melden

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:09
von Tagnor
Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:11
von gewo
Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:09
Dazu gibts schon einige Threads hier.
Der richtige Suchbegriff lautet "keine überspitzten Anforderungen"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
das gilt fuer kat B

hier war die frage nach kat C

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:24
von Tagnor
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:25
von Maddin
Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:24
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
Weil das Urteil eh nur bei Kat. B Sinn macht und nicht bei Kat. C (früher auch D).

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 10:37
von gewo
Tagnor hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 10:24
Ich les da im Urteil "von Waffen" und nichts von Kat B.
Wo steht im Runderlass dass der Grundsatz "keine überspitzten Anforderungen" nur auf Kat B zutrifft?
das ganze verfahren drehte sich um die unzulässige ueberlassung genehmigungspflichtiger waffen
fuer die ueberlassung solcher waffen ist ein waffenrechtliches Dokument Voraussetzung

kat C waffen sind nicht genehmigungspflichtig sondern meldepflichtig
es kann keine unzulässige ueberlassung meldepflichtiger waffen an die eigenen Gattin geben (sofern sie kein waffenverbot hat oder sie illegalen Aufenthalts ist)

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 11:09
von fast12
Das die Kategorie C Waffe selbst überlassen werden darf steht wohl außer Frage.

Es geht um die Kurzwaffenmunition. Hier könnte man unter Umständen etwas von dem Verfahren bzgl. genehmigungspflichtiger Waffen ableiten.

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 12:46
von Joewood
Ist das Thema mit der Munition nicht gegessen, dass wenn man beweisen kann, Zugriff auf eine passende Kat-C Waffe hat, dass man die Muni auch kaufen/besitzen darf?
Gerade bei Eheleuten wäre es ja schwachsinnig, wenn sich beide ihre eigenen (identen) Kanonen kaufen müsste, nur damit sie mit einer Kurzwaffenmuni schießen dürfen.
ich würde - um sicher zu gehen - zwar nachfragen aber kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Problem sein dürfte. Die Frage ist auch, wann das überhaupt zu tragen kommt... Kontrolle gibt es bei einem reinen Kat-C Haushalt ja sowieso nicht...

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 13:16
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 12:46
Ist das Thema mit der Munition nicht gegessen, dass wenn man beweisen kann, Zugriff auf eine passende Kat-C Waffe hat, dass man die Muni auch kaufen/besitzen darf?
mit nichten

faustfeuerwaffen munition darf nur mit einem entsprechenden waffenrechtlichen dokument besessen werden.
die berechtigung zum besitz und erwerb von faustfeuerwaffen munition ist eine §33 registrierungsbestaetigung auf eine entsprechende kat C waffe

daher habe ich ja geschrieben

eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 14:06
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 20:07
von gewo
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 21:24
von Balistix
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 20:07
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 13:16
eigentuemergemeinschaft machen
dann passt es

machen ja auch fuer die magazine grad a haufen leut
Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.

Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten

Verfasst: Di 23. Jun 2020, 21:30
von gewo
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 21:24
gewo hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 20:07
Balistix hat geschrieben:
Di 23. Jun 2020, 14:06


Und das funktioniert, trotz eindeutiger Zuordnung der Waffe/des Magazins zu einer natürlichen Person im ZWR? :think:
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?

sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten

keine ahnung wie die das machen

bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.
„Vereinswaffe“ ist bei Kat C seit mehreren Jahren ein rechtfertigungsgrund