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WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von rider650 » Mi 8. Jul 2020, 15:31

Folgende Situation:
Ich habe vor 7 Jahren eine WBK mit 2 Plätzen bekommen, und vor 3 Jahren eine Erweiterung auf 4 (mit Bewerbslisten etc.).

Nun heißt es ja im §23 (2):
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Ich bin der Meinung, dass mir da noch ein 5. Platz zusteht, meine Behörde nach erster telefonischer Auskunft nicht.
Was sind eure Meinungen?

m_a_d
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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von m_a_d » Mi 8. Jul 2020, 20:44

es gibt irgendwo hier in dem Bereich einen eigenen Thread der sich mit genau dieser Erweiterungsthematik befasst soweit ich mich erinnere, da solltest Du recht viele Beispiele / Erfahrungen finden
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dvc & AA
:at1:

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Atheki
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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von Atheki » Mi 8. Jul 2020, 20:47

Meine Meinung:
Ja, es steht dir ein 5. Platz laut §23 (2) zu.

§ 23 (2)
Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei
festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen
darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf
Jahre vergangen sind
.
Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung
ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als
solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des
Bundesrecht konsolidiert § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der
Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.


Hättens das "höchstens" weg gelassen und nur "...auf fünf zu erhöhen, ..." wäre es eindeutig. So haben sie vielleicht eine Möglichkeit dich zu ärgern. Vor Gericht wirst du wohl deinen 5. Platz bekommen wenn du es versuchst.

Vielleicht versuchen Sie sich auf folgenden Teil auszureden, da deine letzte Erweiterung bzw. Festsetzung der Anzahl erst 3 Jahre her ist, was aber in deinem Fall eigentlich egal wäre:
§ 23 (2b)
Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des
Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht
übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11
sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.

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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von Chris Mannix » Do 9. Jul 2020, 08:55

wenn der Te jetzt noch 2 Jahre wartet, kann er ohne Listen wieder um 2 Plätze erweitern ?

is das richtig?

wär die bessere Taktik mMn
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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von racepics » Do 9. Jul 2020, 09:08

Hat es diese Regelung 2017 schon gegeben? Ich glaube fast nicht, somit wirst keinen Anspruch darauf haben.

Außerdem, lohnt sich der Streß für einen Platz? Ich würde einfach Listen sammeln, evtl Kurse und/oder Training absolvieren und versuchen auf 8 Plätze zu gehen.
Der frühe Vogel kann mich Mal :tipphead:

https://shooting-bros.at/category/aktuell/

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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von cas81 » Do 9. Jul 2020, 09:16

2017 spielt keine Rolle, das WaffG ist in Kraft und gilt diesbezüglich natürlich auch rückwirkend, steht ja da mit "seit der erstmaligen Festsetzung". Es geht ja um keinen Eingriff in ein Recht des Antragstellers, es geht um eine zusätzliche Berechtigung ab 2019. Wäre es anders, müsste es dabei stehen (und wäre sowieso eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes). Der TO hat einen Rechtsanspruch und die Behörde verschwurbelt entweder die Tatbestände, oder spielt sich wieder mal.
Mit welcher Begründung verneint sie den Anspruch?
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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von fast12 » Do 9. Jul 2020, 09:23

"nach erster telefonischer Auskunft" heißt jetzt mal nicht viel.

Einfach den Antrag schriftlich stellen und auf die neue WBK warten (oder halt auf eine schriftliche Begründung der Ablehnung). Vorher hat die Diskussion wenig Sinn

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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von combatmiles » Do 9. Jul 2020, 09:42

war bei mir auch so mit Hinweiß auf "eh scho 2 Plätze aufm Pass"...
Hab dann die Gesetzestelle zitiert mit "höchstens 5" und dann auch bekommen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: WBK Erweiterung auf 5 Plätze nach neuem Recht

Beitrag von rider650 » Do 9. Jul 2020, 10:57

Die Erweiterung war dann doch kein Problem. Ich vermute die Meinung am Telefon war nur aus der Hüfte geschossen, und wurde danach revidiert.
Mir sind 5 Plätze jetzt lieber als 6 in 2 Jahren, und bis dahin nur 4 - insbesondere da verbunden mit Magazinmeldung, und somit ohne Zusatzkosten oder irgendwelchen weiteren zusätzlichen Aufwand.

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