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11b Sportschütze

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SIG-X
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11b Sportschütze

Beitrag von SIG-X » Mo 20. Jul 2020, 15:47

Hallo,

weiß denn jemand was einem eine Ausnahme nach 11b WaffG (Sportschütze) bringt, bzw zu welchen Handlungen etc. diese berechtigt?

Beste Grüße

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hasgunz
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von hasgunz » Mo 20. Jul 2020, 19:32

Steht doch eindeutig in §11b:
WaffG hat geschrieben:(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Sogesehen ist der "Sportschützenparagraph" dafür da um eine Ausnahmegenehmigung einer Kat. A Waffe zu bekommen.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Balistix
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von Balistix » Mo 20. Jul 2020, 19:40

hasgunz hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 19:32
Steht doch eindeutig in §11b:
WaffG hat geschrieben:(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Sogesehen ist der "Sportschützenparagraph" dafür da um eine Ausnahmegenehmigung einer Kat. A Waffe zu bekommen.

LG
Richtig. Ergänzend dazu § 17 Abs 3 2. Satz:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von fast12 » Mo 20. Jul 2020, 19:59

Der § 11b ist vermutlich für mehr Leute für die Erweiterung relevant, siehe § 23. (2)

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von Shadow02 » Mo 20. Jul 2020, 20:08

fast12 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 19:59
Der § 11b ist vermutlich für mehr Leute für die Erweiterung relevant, siehe § 23. (2)


Also so wie es aussieht, ist es wirklich nur relevant bei einer Erweiterung.
Ich habe eine wirklich genaue Information aus dem Wiener Waffendezernat von meiner Betreuerin bekommen:

"So etwas wie ein „registrierter Sportschütze“ wird im zentralen Waffenregister nicht vermerkt. Sollten Sie eine Erweiterung aufgrund des Schießsportes benötigen ist dieser der ha. Behörde mittels Ergebnislisten, Schreiben eines Schießsportvereins gem. §11b WaffG. etc. nachzuweisen."

Ich hoffe damit gedient zu haben. :handgestures-thumbupleft:
:at1: Viele nette Grüße, Pjotr. :D

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von SIG-X » Mo 20. Jul 2020, 20:14

Dh wenn sich der 11b Ausnahmebegünstigte sich eine neue KatB kauft.. kann er sich diese als KatA eintragen lassen?

Oder kann er sich bei Ausstellungen der WBK eine best Anzahl A Plätze geben lassen?

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von SIG-X » Mo 20. Jul 2020, 20:19

Würde morgen den 11b beantragen..
habe eine Waffe die als Altbestand zu melden wäre.. diese würde ich im weiteren Verlauf gegen eine andere austauschen.. Nun wäre die eine Vorgehensweise Altbestand melden die neue als Kat B kaufen und die alte auf Platz A verkaufen und die B auf den A legen.
Oder kann ich das mit dem 11b umgehen und mir die beim Kauf schon als A melden?!
Bzw kann man bei der 11b Meldung A Plätze beantragen bzw eintragen lassen auf der WBK?

Hoffe es kommt raus worauf ich hinaus möchte .. xD

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von fast12 » Mo 20. Jul 2020, 20:37

Da du mit dem Thema offenbar noch überhaupt nicht vertraut bist werd ich gar nicht anfangen dir die gesamte Situation zu erläutern sondern einen Rat geben was in deiner Situation zu tun ist:

Du kannst "den 11b" nicht "beantragen".

Melde deinen Altbestand und lass dir einen entsprechenden Kat. A Platz geben. Wenn du die WBK schon lange genug besitzt, erweitere gemäß § 23 (2) auf 5 bzw. 10 Plätze.

Den Rest deiner Überlegungen vergiss.

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von SIG-X » Mo 20. Jul 2020, 20:43

Ja das ist mir bewusst, ich habe lediglich ein Schreiben ausgestellt bekommen (Nachweis welcher benötigt wird zum 11b), um eine Erweiterung geht es mir nicht, dahingehend sind genügend Plätze vorhanden.
Also bringt mir der 11b quasi nix

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von fast12 » Mo 20. Jul 2020, 20:46

SIG-X hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 20:43
Also bringt mir der 11b quasi nix
Richtig. Außer du hättest zusätzlich eine Bestätigung gemäßg § 11b (4), das wüsstest du aber ;-)

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von SIG-X » Mo 20. Jul 2020, 20:58

Die würde dann bescheinigen dass Magazine mit gr Kapazität benötigt werden? Und das ermöglicht dann?
Den Kauf von Magazinen mit gr Kapazität? Und auch die Kauf von Kat B als A oder div Plätze als A auf der WBK zu melden?
Besten Dank für die Infos!

Emil
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von Emil » Di 21. Jul 2020, 08:28

SIG-X hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 20:58
Die würde dann bescheinigen dass Magazine mit gr Kapazität benötigt werden? Und das ermöglicht dann?
Den Kauf von Magazinen mit gr Kapazität? Und auch die Kauf von Kat B als A oder div Plätze als A auf der WBK zu melden?
Besten Dank für die Infos!
Betreffend der "Bestätigung, dass Magazine mit großer Kapazität benötigt werden" ist derzeit noch ziemlich unklar wie sie eigentlich genau aussehen soll. Die Landesschützenverbände sagen teilweise, dass sollen die Vereine ausstellen, die bei ihnen Mitglied sind, das sei so mit dem Ministerium besprochen worden weil sie kennen ja den Sportschützen selbst nicht und was er genau benötigt, wie sollen sie das dann bestätigen, im Gesetzestext steht es aber eigentlich anders - oder auch nicht, je nachdem wie man es liest bzw. lesen will. Dann gibt es - laut vielfachen Mitteilungen hier im Forum - auch Behörden, die bei einer NACH dem 14.12.2019 gekauften Kat B Waffe diese als Kat A "Altbestand" akzeptieren, sofern man die passenden Magazine schon vor dem 14.12.2019 bereits besessen hat, das ist grundsätzlich eigentlich so nicht gedacht gewesen vom Gesetzgeber aber die Behörde kann in ihrem Ermessen zu Gunsten des Bürgers das natürlich so machen. Auch hier gab es Informationen, dass von Seiten des Ministeriums die Meinung gewesen sei, keine "Magazinplätze" (also Z. 9 und Z. 10) zu geben, wenn eine passende Waffe bei der Meldung vorhanden ist, sondern stattdessen die Waffe als Kat A (Z. 7 und Z. 8) einzutragen und die Magazine als "passende Magazine" dazu zu melden.


Frag bei deiner Behörde am besten nach, ob ihnen deine vorhandene Bestätigung reicht für einen neuen Kat A Platz oder ob du besser vor der Meldung die Waffe noch als Kat B kaufen sollst und sie die dir dann als Kat A "Altbestand" mit passenden Magazinen melden (wie das scheinbar viele Behörden tun) - es ist leider derzeit alles noch sehr unterschiedlich von Behörde zu Behörde, eine einheitliche Vorgehensweise gibt es scheinbar noch nicht.

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burggraben
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von burggraben » Fr 24. Jul 2020, 10:44

Emil hat geschrieben:
Di 21. Jul 2020, 08:28
Dann gibt es - laut vielfachen Mitteilungen hier im Forum - auch Behörden, die bei einer NACH dem 14.12.2019 gekauften Kat B Waffe diese als Kat A "Altbestand" akzeptieren, sofern man die passenden Magazine schon vor dem 14.12.2019 bereits besessen hat, das ist grundsätzlich eigentlich so nicht gedacht gewesen vom Gesetzgeber aber die Behörde kann in ihrem Ermessen zu Gunsten des Bürgers das natürlich so machen. Auch hier gab es Informationen, dass von Seiten des Ministeriums die Meinung gewesen sei, keine "Magazinplätze" (also Z. 9 und Z. 10) zu geben, wenn eine passende Waffe bei der Meldung vorhanden ist, sondern stattdessen die Waffe als Kat A (Z. 7 und Z. 8) einzutragen und die Magazine als "passende Magazine" dazu zu melden.
Interessant. Würd mich echt interessieren wie üblich das ist. Weißt du woher diese "Ministeriums-Meinung" genau kam keine Magazinplätze zu geben wenn passende Waffe vorhanden? Schriftliche Meinung in Form eines Runderlasses vermutlich eher nicht.

Emil
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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von Emil » Fr 24. Jul 2020, 19:08

burggraben hat geschrieben:
Fr 24. Jul 2020, 10:44

Interessant. Würd mich echt interessieren wie üblich das ist. Weißt du woher diese "Ministeriums-Meinung" genau kam keine Magazinplätze zu geben wenn passende Waffe vorhanden? Schriftliche Meinung in Form eines Runderlasses vermutlich eher nicht.
Das würde mich auch interessieren, ich selbst weiß es auch nicht, vielleicht können jene Poster bei denen es so war und die es hier berichtet haben etwas dazu schreiben..?

Bei meiner Behörde war das vor gut 3 Monaten kein Thema, die SB haben aber auch mitgeteilt dass es teilweise verschiedene Schulungen gibt/gab und es damals noch eine Reihe von Unklarheiten bei diversen Detailfragen gegeben hat.

Also eine schriftliche Weisung schließe ich daher eher aus.

Persönlich glaube ich eher dass es ein Missverständnis wie folgt ist: Bei den Schulungen wurde den SB mitgeteilt, dass der Bürger bei Waffe und passendem Magazin einen Anspruch auf Kat A Waffe hat, Magazine sind (können) dann als passende Magazine dazu eingetragen werden. Nur wenn er keine passende Waffe hat, dann muss das Magazin auf eine Z. 9 / Z. 10. Und da glaube ich liegt irgendwo das Missverständnis. Es ist mir kein Anhaltspunkt bekannt und gibt es auch keinen Grund, warum jemand nicht auf sein RECHT auf die Kat A Waffe verzichten können sollte und die Waffe als Kat B belassen und nur die Magazine als Kat A melden können sollte.

(Ein Kat B Platz ist wie erwähnt viel flexibler hinsichtlich der Art der Waffen die man damit erwerben kann als die Kat A Waffenplätze Z. 7 und Z. 8 und ein “zurück” später wieder auf einen Kat B Platz anstelle des Kat A Platz auf der WBK ist nirgendwo vorgesehen, dass sollte man nicht vergessen).

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Re: 11b Sportschütze

Beitrag von BR1 » Fr 24. Jul 2020, 20:03

Emil hat geschrieben:
Fr 24. Jul 2020, 19:08
(Ein Kat B Platz ist wie erwähnt viel flexibler hinsichtlich der Art der Waffen die man damit erwerben kann als die Kat A Waffenplätze Z. 7 und Z. 8 und ein “zurück” später wieder auf einen Kat B Platz anstelle des Kat A Platz auf der WBK ist nirgendwo vorgesehen, dass sollte man nicht vergessen).
Welche Einschränkungen habe ich genau mit einem Kat-A-Platz? Kann ich dort dann nur eine Kurz- oder Langwaffe hinlegen, je nachdem womit er ursprünglich entstanden ist?

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