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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » Mi 30. Dez 2020, 17:12

Martin100 hat geschrieben:
Mi 30. Dez 2020, 11:16
Hallo miteinander !

Nur eine kurze Frage oder besser gesagt ein häufiges Beispiel:

-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ???? :shifty:

Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.
Lies weiter oben - das SchKG gilt für Waffen, die erstmals in Verkehr gebracht werden. Wenn die Waffe bereits in Verkehr ist, dann muss sie nicht nach SchKG gekennzeichnet werden.
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Martin100
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Martin100 » Sa 2. Jan 2021, 08:25

Hallo,

Danke für die aufklärenden Antworten.

Beste Grüße

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itadakimasu
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von itadakimasu » Do 11. Feb 2021, 19:45

Servus,
ich hätte zwei Fragen und hoffe auf Hilfe bzw. Klärung.

1. Ein Händler in Österreich verkauft einen neuen S&W Revolver. Dieser hat die neuen Kennzeichnungen noch nicht, da er schon ein paar Jahre bei ihm liegt. Muss er den Revolver nun kennzeichnen, sprich Seriennummer auf Lauf/Trommel, oder nicht?

2. Eine Pistole mit Seriennummer auf Verschluss und Griffstück, aber ohne Seriennummer auf dem Lauf, sondern dort lediglich ein Beschusszeichen, wird auf Depot bei einem Händler gelegt. Nach einiger Zeit würde ich mir besagte Pistole wieder holen. Müsste man die Pistole in diesem Fall neu kennzeichnen lassen, oder nicht? Sie war ja bereits in Privatbesitz. Bin mir aber nicht sicher wie das ist, wenn sie dann zwischenzeitlich einem Händler gehört.

Grüße
itadakimasu

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » Do 11. Feb 2021, 20:01

Unabhängig von der Rechtslage ist in beiden Fällen der Händler der Überlasser. Daher müsste er, wenn diese kennzeichnungspflichtig wären, das ggf. machen. Daher kannst du bei diesen Fragestellungen für dich "das Hirn ausschalten".
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Do 11. Feb 2021, 20:50

red ma deutsch

die waffen die betroffen sein werden sind neue 1911er

die haben fast alle die seriennummern nur auf den griffstueck und keine seriennummern am lauf und am verschluss

womit die EU in verkehr bringer (importeure) schon seit mehreren jahrzehnten gegen die hoechstbelastungsverordnung verstossen ... aber wen kratzt das schon ...
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