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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Prof_Enfield
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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Prof_Enfield » Mi 22. Jul 2020, 18:56

Aus dem Ordonnanzler Thread:
dragon08 hat geschrieben:
Mi 22. Jul 2020, 15:53
Österreich soll ein neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG) bekommen
https://iwoe.at/waffensammler-erneuert-im-fokus-der-eu/
Suche israelisch gestempelte (siehe Avatar) Kat. B- und Kat. C-Waffen.
https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--528955

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Atheki
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Atheki » Do 23. Jul 2020, 09:29

Danke für den Hinweis!

Mail mit Stellungnahme wurden soeben versendet.

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Prof_Enfield
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Prof_Enfield » Mi 12. Aug 2020, 19:43

Aus dem "Aktuelle Medien/Artikel mit Schusswaffenbezug [ohne Diskussionen]"-thread:
fast12 hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 18:43
Waffensammler zu Unrecht im Fokus

https://www.wienerzeitung.at/nachrichte ... Fokus.html
Laut Gesetzesentwurf sind Schusswaffen, die im Bundesgebiet hergestellt oder aus einem Drittstaat eingeführt worden sind, "mit einer lesbaren, dauerhaften und eindeutigen Kennzeichnung zu versehen", um die missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Auch Einzelteile wie etwa der Lauf, die Trommel oder der Verschluss müssen gekennzeichnet werden: mit Angaben zum Hersteller oder der Marke, dem Herstellungsland oder -ort, der -nummer und dem -jahr oder einem Code, falls der Platz für diese Details auf dem Einzelteil nicht reicht.
Von "herausragender historischer Bedeutung" ist in der EU-Waffenrichtlinie, die in österreichisches Recht umgesetzt werden muss, übrigens nicht die Rede. In dieser bezieht sich die Kennzeichnungspflicht lediglich auf Feuerwaffen oder wesentliche Bestandteile, die am oder nach dem 14. September 2018 hergestellt oder in die Union eingeführt wurden. Österreich sei hier bei der Umsetzung also "deutlich strenger, als es die EU vorsieht", sagt Rippel.
Die Begutachtungsfrist endet am 17. August 2020. Wenn also noch jemand eine Stellungnahme abgeben will...
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Ares
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Ares » Mi 12. Aug 2020, 20:41

Nach dem sich die Vorarlberger Machthaber wieder von der Testamentsaffäre, dem Mord an den AMS Angestellten, illegalen Abrufen aus dem Polizeicomputer, etc. etc. erholt haben, könne sie hier einmal mehr ihre Kompetenz zeigen:
Das Amt der Vorarlberger Landesregierung stimmt dem Gesetzesentwurf zur Gänze zu, und die Arbeiterkammer fügt hinzu, dass die Kennzeichnung "durch hierfür qualifizierte Gewerbetreibende zu erfolgen" habe
Haben die nicht größere Sorgen als gesetzestreue Bürger und deren Eigentum für einen Verein zu traktieren, der nur sich selbst feiert und dann in Sachen Covid-19 seine wahren Werte offenbart hat.
Es gibt ein Zentrales Waffenregister wo bereits jetzt alle relevanten Nummern drinnen stehen. Der ganze Scheiß erinnert einmal mehr an eine Zeit wo jeder Schraufn seine Nummer gestanzt bekommen hat. Sind wir wieder soweit? :shock:
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von The_Governor » Mi 12. Aug 2020, 20:58

Was für eine Kennzeichnung soll das sein? Haben denn alle "modernen" Waffen eine solche, abgesehen von der Seriennummer und der Modellbezeichnung oder geht es genau um die? Auf einer 1873er Winchester steht hinten "Model 1873" drauf und auf dem Zubringer ist das Kaliber eingraviert. Seriennummern hatten sie damals schon, also was fehlt da noch?

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von hmg382 » Mi 12. Aug 2020, 21:57

Servus in die Runde.

Ich werd wieder eine Stellungnahme raushauen.

Da ich aber keinen Bock hab, mich durch alles durchzutanken, hab ich mir grob die Richtlinie angeschaut und den Gesetzesentwurf.

Könnten mir Foristi, die sich damit näher beschäftigt haben, bestätigen, dass man wie folgt die Quintessenz ziehen könnte:

EU-RL fordert nur Kennzeichnung bei Inverkehrbringen/Herstellung >= 14-Sep-2018 --> Österr. Entwurf ist Goldplating vom Feinsten und daher sch***e.
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sauersigi
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von sauersigi » Mi 12. Aug 2020, 22:08

Bitte kurz um Aufklärung:
Sämtliche Waffen die vor 14.09.2018 verkauft wurden sind nachträglich zu beschriften?....Betrifft das dann nicht nur Ordonnanzwaffen sondern auch alle anderen die nicht genau nach der Verordnung beschriftet sind?

Als Beispiel, Revolver 686 TC, keine Beschriftung auf der Trommel... Nachbeschriften ja/ nein?
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Tine » Do 13. Aug 2020, 00:41

sauersigi hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 22:08
Bitte kurz um Aufklärung:
Sämtliche Waffen die vor 14.09.2018 verkauft wurden sind nachträglich zu beschriften?....Betrifft das dann nicht nur Ordonnanzwaffen sondern auch alle anderen...
Ich zitiere den Verein:
Der österreichische Gesetzesentwurf geht weit über die Richtlinie der EU hinaus.
Die Richtlinie aus Brüssel schreibt eine Kennzeichnung aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe wie Lauf, Verschluss, Revolvertrommel ect vor, es müssen auf allen Teilen Hersteller oder Marke, dem Herstellungsland oder -ort, der Herstellungsnummer und dem Herstellungsjahr und die Type vermerkt werden.
Die Richtlinie aus Brüssel sieht das aber nur für Waffen vor, die nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden.
Im vorauseilenden Gehorsam und voll dienender Unterwürfigkeit sieht die Österreichische Umsetzung dieser Richtlinie vor, alle Schusswaffen bis zum Jahr 1870 (!) auf diese Weise zu beschriften.
Damit wird praktisch jede Sammlerwaffe zerstört und wertlos, jede Ordonnanzwaffe verschandelt und entwertet.
Jede Luger P.08, jeder Mauser K98, jeder Schwedenmauser M96 wird damit wertlos.
https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 8674456093
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Emil » Do 13. Aug 2020, 00:54

Tine hat geschrieben:
Do 13. Aug 2020, 00:41
sauersigi hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 22:08
Bitte kurz um Aufklärung:
Sämtliche Waffen die vor 14.09.2018 verkauft wurden sind nachträglich zu beschriften?....Betrifft das dann nicht nur Ordonnanzwaffen sondern auch alle anderen...
Ich zitiere den Verein:
Der österreichische Gesetzesentwurf geht weit über die Richtlinie der EU hinaus.
Die Richtlinie aus Brüssel schreibt eine Kennzeichnung aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe wie Lauf, Verschluss, Revolvertrommel ect vor, es müssen auf allen Teilen Hersteller oder Marke, dem Herstellungsland oder -ort, der Herstellungsnummer und dem Herstellungsjahr und die Type vermerkt werden.
Die Richtlinie aus Brüssel sieht das aber nur für Waffen vor, die nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden.
Im vorauseilenden Gehorsam und voll dienender Unterwürfigkeit sieht die Österreichische Umsetzung dieser Richtlinie vor, alle Schusswaffen bis zum Jahr 1870 (!) auf diese Weise zu beschriften.
Damit wird praktisch jede Sammlerwaffe zerstört und wertlos, jede Ordonnanzwaffe verschandelt und entwertet.
Jede Luger P.08, jeder Mauser K98, jeder Schwedenmauser M96 wird damit wertlos.
https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 8674456093

Danke, ist hier irgendwer von den Landesjagdverbänden vertreten oder kennt dort jemanden..?

Die haben wohl - mit Abstand - die stärkste Interessenvertretung (vor allem zur schwarzen Regierungspartei) und müssten mit ihren über 100.000 Mitgliedern es wohl zusammenbringen, dass nur maximal das umgesetzt wird, was die Richtlinie auch fordert.

Also dass der Entwurf so abgeändert wird, dass NUR Schusswaffen, die NACH dem 14. September 2018 HERGESTELLT wurden davon betroffen sind!

Das muss doch bitte machbar sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesjagdverbände es jedem Jäger zumuten werden alle seine Waffen "gravieren" lassen zu müssen, wenn das laut EU-RL gar nicht notwendig ist?!
War da nicht immer die Rede von Seiten der schwarzen, dass es KEIN "Gold-Plating" bei EU Richtlinien geben wird?!


Persönlich habe ich nur eine Waffe bei der es mich selbst stören würde (von den Kosten abgesehen), diese ist seit Generationen legal in Familienbesitz und es lebt niemand mehr, der auch nur Anhaltspunkte darüber geben könnte:
-Welcher Hersteller ???
-Welche Marke ???
-Welcher Type ???
-Welches Herstellungsland ??? (vermutlich Österreich, beschwören will ich es aber nicht...)
-Welches Herstellungsjahr ??? (bestenfalls das Jahrzehnt kann man schätzen, könnte man aber auch falsch liegen...)
-Welche Herstellungsnummer ??? (die Waffe hat keine, als Nummer ist die Nummer vom Beschuss aus den 1950er Jahren eingetragen)

Nichts gibt es bei der, den gültigen Beschuss aus den 1950er Jahren und das war es auch.

Durch die Nummer vom Beschuss aus den 1950er Jahren ist sie aber ohnehin zweifelsfrei zuzuordnen, registriert ist sie auch, welche geringere "Deliktrelevanz" könnte man bitte erreichen, wenn man nun die Waffe zusätzlich mit "unbekannt/unbekannt/unbekannt/unbekannt..." gravieren lassen würde..?! Das ist doch ein Unfug sondergleichen!

So wie ich den Gesetzesentwurf lese betrifft das ja nicht nur alle Sammlerwaffen sondern nahezu auch alle Jagdwaffen, ich habe noch keine Jagdwaffe gesehen, auf der alle diese Daten auf allen wesentlichen Teilen vermerkt sind, gerade der Herstellungsort und das Herstellungsjahr fehlen doch zusammen fast überall, z.B. auf manchen Ferlacher Waffen steht zwar Ferlach und der Hersteller aber dass dort dann auch noch das Herstellungsjahr draufsteht hätte ich noch nie gesehen.

Verstehe ich das richtig, dass nahezu alle Schusswaffen, mit Ausnahme von einigen neueren bei denen das Herstellungsjahr, -ort ect. auf allen wesentlichen Teilen vermerkt ist, nach diesem Entwurf zum Büchsenmacher müssen..? Das wären ja mehrere hunderttausend Waffen oder übersehe ich da etwas..?

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Nordi » Do 13. Aug 2020, 07:08

Wie is das eigentlich mit ARs etc? Die haben doch bereits auf dem Lauf, dem Lower und Upper SNr....damit sollte zumindest bei dem "neumodischen" Zeug das keine Rolle spielen, oder?

Oder soll ich jetzt auch noch auf den Abzug...Buffertube...Griff...Verschluss...Handschutz...Schaft....Auszieher...Kompensator und vl sogar noch das Reddot und Montage eine SNR eingravieren lassen?! Und was kommt als nächstes? SNR auf die Stirn tätowieren? :tipphead:

Oder wäre es dem obersten Sovjet...ähm...Brüssel am liebsten das jeder Waffenbesiter in Zukunft eine Armbinde tragen muss wo drauf steht "Waffenbesitzer!!" ?:evil: :headslap:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchK

Beitrag von howa308 » Do 13. Aug 2020, 07:46

Hier die EU Richtlinie.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32017L0853

Laut dieser müssen Waffen und Bestandteile, welche vor 14.09.18 hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, wenn sie der alten Richtlinie entsprechen, nicht erneut gekennzeichnet werden.
Wenn ich das richtig verstanden habe.

Aber so wie der österreichische Entwurf aussieht, dürfte es ja alle Schusswaffen vor wirksam werden des vorgeschlagenen Gesetzes erwischen.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von m_a_d » Do 13. Aug 2020, 10:24

Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!

Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Dobi » Do 13. Aug 2020, 12:01

Auch soeben Stellungnahme abgegeben! Da gibt’s echt keine Ausrede, das nicht zu machen!!!
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von hotchili71 » Do 13. Aug 2020, 12:13

Ich habe mir die Erläuterungen auf österreich.gv.at durchgelesen:
Mit der vorgeschlagenen Regelung soll auch klargestellt werden, dass Schusswaffen und wesentliche Bestandteile, die vor dem 14. September 2018 in das Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, von einer Kennzeichnungsverpflichtung nach diesem Bundesgesetz nicht erfasst sind.
38/ME XXVII. GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen www.parlament.gv.at

Das würde wieder nicht auf eine schärfere Version der EU-Vorgabe hindeuten.

Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
:at1:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Rezesnef » Do 13. Aug 2020, 12:16

Stellungnahme abgeben und allen die ich kenne bescheid gegeben.
Waffengesetze und Logik schließen sich grundsätzlich meist aus. Das was hier Österreich veranstaltet, ist aber wieder mal der Obermist.

Ich würde mir eine verständliche Erklärung eines Verantwortlichen wünschen, wie diese zusätzliche Kennzeichnung zu mehr Sicherheit führen soll.

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