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neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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yoda
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von yoda » Mo 16. Nov 2020, 11:09

gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 11:05
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:59
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:55
yoda hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 10:45
+ was mich am meisten amüsiert:
Sie ermächtigen gewisse Gewerbetreibende die Kennzeichnung durchzuführen, obwohl das gravieren sowieso ein freies Gewerbe ist, d.h. es kann sowieso jeder gravieren.
da wuerde ich nix drauf verwetten
das anbringen von gesetzesrelevanten markierungen am waffen ist sicher kein freies gewerbe

weil wenn das so waere bring ich meine kanonen in zukunft nimmer aufs beschussamt sondern zu graveur
;-)
Was glaubst du wo die ganzen kleineren Büchsenmacher und Händler ihre Teile gravieren lassen wenns was graviert brauchen? Die fahren alle zum Jutz und solchen Firmen, weil die wenigsten Leute sowas zu Hause stehen haben.

Bei einem Prüfzeichen wie dem Beschusszeichen wird man Probleme bekommen, aber eine reine Kennzeichnung ist meines Wissens 100% frei, sonst könnten die Lasergravierer genau garnichts gravieren.
heut is a bisserl viel los daher nur in stichworten

wenn du per gesetz zu einer handlung ermaechtigt wirst
wie zb auch markierungen an waffen anzubringen
dann ist das damit eine hoheitliche taetigkeit
wenn du dabei was missbraeuchlich machst dann unterliegst du als haendler den bestimmungen des amtsmissbrauches

wenn jetzt wer der dazu nicht ermaechtigt ist was macht dann denke ich wird es wohl bestimmungen geben die das untersagen
dein §57A pickerl kannst dir ja auch ned aus einer folie rausstanzen und auf die scheibe kleben wenns dir grad lustig ist ...
Pickerl, Beschusszeichen, das sind alles Prüfzeichen, eine reine Kennzeichnung bringt defakto jeder Hersteller frei auf seinen Produkten an. Wie gesagt, ich habe eine per Gesetz dazu ermächtigte Quelle für sowas im Raum Wien, wenn du das mal brauchen solltest und es beim "normalen" Lasergravierer nicht machen lassen möchtest.

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combatmiles
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von combatmiles » Mo 16. Nov 2020, 11:31

i hätt früher, als i no jung war, händeringend nach solchen "Pickerlquellen" gesucht... ;)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Hauptsacheesknallt » So 22. Nov 2020, 14:36

Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » So 22. Nov 2020, 18:30

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 14:36
Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...
Die Regelungen betreffen lediglich Waffen die in Verkehr gebracht werden. Nachdem du diese bereits besitzt, musst du diese nicht nachträglich stempeln. Auch bei einem Verkauf an Privat ist das nicht notwendig, da lediglich die erstmalige Überlassung an Privatperson ein inverkehrbringen iSd SchKG darstellt.

Kuriosum am Gesetz: es verlangt (u.a.), dass Hersteller und Seriennummer auf der Waffe stehen. Wenn aber ab Werk nix drauf steht, dann kann man doch auch keinen Hersteller und eine Seriennummer erfinden. Irgendwie hat das niemand so wirklich zu Ende gedacht..
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Hauptsacheesknallt » So 22. Nov 2020, 19:42

Promo hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:30
Kuriosum am Gesetz: es verlangt (u.a.), dass Hersteller und Seriennummer auf der Waffe stehen. Wenn aber ab Werk nix drauf steht, dann kann man doch auch keinen Hersteller und eine Seriennummer erfinden. Irgendwie hat das niemand so wirklich zu Ende gedacht..
Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » So 22. Nov 2020, 21:01

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 19:42
Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.
Die Erläuterungen zum SchKG sprechen vom erstmaligen in-Verkehr-Bringen. Man könnte das daher auch so lesen, dass es nur für neue Waffen gilt, oder solche, die beispielsweise erstmals von einer Behörde/Land abgegeben werden und somit noch nie in Privatbesitz waren.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Martin100 » Di 24. Nov 2020, 12:40

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 14:36
Bevor ich meine nummerngleiche Luger aus 1939 wertlos stempeln lasse, übergebe ich sie einem Museum für Wehrtechnik oder verkaufe sie ins Ausland. Das ist ja wohl ein schlechter Witz. Was da unter der Prämisse der Sicherheit aufoktroyiert werden soll, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird potentielle Attentäter sicher abschrecken. Jede Seriennummer kann entfernt werden, überdies juckt das den illegalen Markt genau null. Die Waffen, die dort verkauft und auch eingesetzt werden, sind ehemalige Armeebestände und ohnehin nummernlos. Wir werden echt von Deppen regiert...
Hallo, bevor du deine 08 an ein Museum gibst oder ins Ausland verkaufts, wäre ich auch sehr stark daran interessiert !!

:at2:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Di 24. Nov 2020, 12:44

Promo hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 21:01
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 19:42
Wenn ein Händler Sammlerwaffen vertreibt und an eine Privatperson verkauft, wäre das ja ein Inverkehrbringen oder? Das heißt dieses Gewerbe kann man sich im Endeffekt sparen. Und ja, wenn was gestempelt werden muss, kommt's zum Chaos. Die Behörden wissen ja nicht einmal, wie sie mit den Magazinen umgehen sollen.
Die Erläuterungen zum SchKG sprechen vom erstmaligen in-Verkehr-Bringen. Man könnte das daher auch so lesen, dass es nur für neue Waffen gilt, oder solche, die beispielsweise erstmals von einer Behörde/Land abgegeben werden und somit noch nie in Privatbesitz waren.
so ist es
und so ist es auch zu verstehen

so bald eine waffe irgendwo mal irgendwann in privathand war ist das ganze beschriftungs thema gegenstandslos
oder halt zu mindestens wenns mal im gemeinschaftsgebiet wo in privathand war

nur hamma halt jetzt leider wieder die gruppen die eine chance haben sich fuer die beschrifterei autorisieren lassen zu koennen die herum lobbieren und ganz gerne ALLE waffen einschliessen wuerden
damits mehr bringt

obwohl es im gesetz ganz anders steht
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » Di 24. Nov 2020, 16:26

gewo hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 12:44
so bald eine waffe irgendwo mal irgendwann in privathand war ist das ganze beschriftungs thema gegenstandslos
oder halt zu mindestens wenns mal im gemeinschaftsgebiet wo in privathand war
Nicht nur dort. Das SchKG setzt mittlerweile alle Länder gleich.
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Di 24. Nov 2020, 16:29

Promo hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 16:26
gewo hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 12:44
so bald eine waffe irgendwo mal irgendwann in privathand war ist das ganze beschriftungs thema gegenstandslos
oder halt zu mindestens wenns mal im gemeinschaftsgebiet wo in privathand war
Nicht nur dort. Das SchKG setzt mittlerweile alle Länder gleich.
noch besser

das ganze betrifft neuwaffen
und bei den ueblichen herstellern sollte das seitens werk ordentlich erfolgen

probleme werden importeure von US marken haben
denn dort wird traditionell ned alles gekennzeichnet
was aber eh schon in der bisherigen hoechstbelastungsverordnung vorgeschrieben gewesen waere
mit der selben strafandrohung
und hat trotzdem auch keinen interessiert

von da her ....
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Promo » Di 24. Nov 2020, 16:33

Theoretisch, wenn du gebrauchte Waffen von einer Regierung kaufst, dann hätte derjenige Gewerbetreibende diese auch zu kennzeichnen, der sie erstmals jemanden überlässt.
Paradoxerweise wurden natürlich Behörden wieder ausgenommen von der Regelung, eh klar ...

PS: Remington in den USA (sowie jeder andere Waffenhersteller weltweit) macht sich ab 01.01.2021 strafbar, wenn sie nicht wie im SchKG vorgeschrieben ist, Waffen kennzeichnen .. ob der Nehammer persönlich rüber fliegt um die Anzeige zuzustellen? :lol:
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Di 24. Nov 2020, 16:36

Promo hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 16:33
PS: Remington in den USA (sowie jeder andere Waffenhersteller weltweit) macht sich ab 01.01.2021 strafbar, wenn sie nicht wie im SchKG vorgeschrieben ist, Waffen kennzeichnen .. ob der Nehammer persönlich rüber fliegt um die Anzeige zuzustellen? :lol:
ich denke eher der in umlauf bringer innerhalb des gemeinschaftsgebietes ...
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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Martin100 » Mi 30. Dez 2020, 11:16

Hallo miteinander !

Nur eine kurze Frage oder besser gesagt ein häufiges Beispiel:

-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ???? :shifty:

Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.

Danke für eure Antworten.

Ich wünsche einen guten Rutsch und ein xundes und erfolgreiches 2021 !
Gruß :at2:

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von Wolf1971 » Mi 30. Dez 2020, 11:28

Martin100 hat geschrieben:
Mi 30. Dez 2020, 11:16
Hallo miteinander !

Nur eine kurze Frage oder besser gesagt ein häufiges Beispiel:

-Ich ersteigere jetzt z.B.: bei Egun einen schönen nummerngleichen K98 vom 1940 z.B.
- Ich bin aus Österreich und der K98 in Deutschland bei einem Privatanbieter (Verkäufer)
- Ich importiere das Gewehr über einen deutschen Händler der den Export für mich regelt
- Wird das Gewehr jetzt beschriftet oder nicht ???? :shifty:

Gleiches Bespiel wäre auch mit einer nummerngleichen 08 durch zu denken.

Danke für eure Antworten.

Ich wünsche einen guten Rutsch und ein xundes und erfolgreiches 2021 !
Gruß :at2:
Meines Wissens erfolgt nur dann eine Kennzeichnung wenn die Waffe zb. in den EU-Raum verbracht wird. Waffen die jetzt innerhalb der EU schon im Umlauf sind sollten eigentlich nicht betroffen sein.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Beitrag von gewo » Mi 30. Dez 2020, 12:20

Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 30. Dez 2020, 11:28
Meines Wissens erfolgt nur dann eine Kennzeichnung wenn die Waffe zb. in den EU-Raum verbracht wird. Waffen die jetzt innerhalb der EU schon im Umlauf sind sollten eigentlich nicht betroffen sein.
ja

ausser sie
- sind nicht zuletzt bei einem ENDKUNDEN im umlauf gewesen sondern aus behoerdenbestaenden, oder
- werden in ihre bestandteile aufgeteilt (wechselystem)

in diesen beiden faellen muessen sie bei der verbringung nach AT gekennzeichnet werden
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