Tine hat geschrieben: ↑Do 13. Aug 2020, 00:41
sauersigi hat geschrieben: ↑Mi 12. Aug 2020, 22:08
Bitte kurz um Aufklärung:
Sämtliche Waffen die vor 14.09.2018 verkauft wurden sind nachträglich zu beschriften?....Betrifft das dann nicht nur Ordonnanzwaffen sondern auch alle anderen...
Ich zitiere den Verein:
Der österreichische Gesetzesentwurf geht weit über die Richtlinie der EU hinaus.
Die Richtlinie aus Brüssel schreibt eine Kennzeichnung aller wesentlichen Teile einer Schusswaffe wie Lauf, Verschluss, Revolvertrommel ect vor, es müssen auf allen Teilen Hersteller oder Marke, dem Herstellungsland oder -ort, der Herstellungsnummer und dem Herstellungsjahr und die Type vermerkt werden.
Die Richtlinie aus Brüssel sieht das aber nur für Waffen vor, die nach dem 14. September 2018 hergestellt wurden.
Im vorauseilenden Gehorsam und voll dienender Unterwürfigkeit sieht die Österreichische Umsetzung dieser Richtlinie vor, alle Schusswaffen bis zum Jahr 1870 (!) auf diese Weise zu beschriften.
Damit wird praktisch jede Sammlerwaffe zerstört und wertlos, jede Ordonnanzwaffe verschandelt und entwertet.
Jede Luger P.08, jeder Mauser K98, jeder Schwedenmauser M96 wird damit wertlos.
https://m.facebook.com/story.php?story_ ... 8674456093
Danke, ist hier irgendwer von den Landesjagdverbänden vertreten oder kennt dort jemanden..?
Die haben wohl - mit Abstand - die stärkste Interessenvertretung (vor allem zur schwarzen Regierungspartei) und müssten mit ihren über 100.000 Mitgliedern es wohl zusammenbringen,
dass nur maximal das umgesetzt wird, was die Richtlinie auch fordert.
Also dass der Entwurf so abgeändert wird, dass NUR Schusswaffen, die NACH dem 14. September 2018 HERGESTELLT wurden davon betroffen sind!
Das muss doch bitte machbar sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesjagdverbände es jedem Jäger zumuten werden alle seine Waffen "gravieren" lassen zu müssen, wenn das laut EU-RL gar nicht notwendig ist?!
War da nicht immer die Rede von Seiten der schwarzen, dass es KEIN "Gold-Plating" bei EU Richtlinien geben wird?!
Persönlich habe ich nur eine Waffe bei der es mich selbst stören würde (von den Kosten abgesehen), diese ist seit Generationen legal in Familienbesitz und es lebt niemand mehr, der auch nur Anhaltspunkte darüber geben könnte:
-Welcher Hersteller ???
-Welche Marke ???
-Welcher Type ???
-Welches Herstellungsland ??? (vermutlich Österreich, beschwören will ich es aber nicht...)
-Welches Herstellungsjahr ??? (bestenfalls das Jahrzehnt kann man schätzen, könnte man aber auch falsch liegen...)
-Welche Herstellungsnummer ??? (die Waffe hat keine, als Nummer ist die Nummer vom Beschuss aus den 1950er Jahren eingetragen)
Nichts gibt es bei der, den gültigen Beschuss aus den 1950er Jahren und das war es auch.
Durch die Nummer vom Beschuss aus den 1950er Jahren ist sie aber ohnehin zweifelsfrei zuzuordnen, registriert ist sie auch, welche geringere "Deliktrelevanz" könnte man bitte erreichen, wenn man nun die Waffe zusätzlich mit "unbekannt/unbekannt/unbekannt/unbekannt..." gravieren lassen würde..?! Das ist doch ein Unfug sondergleichen!
So wie ich den Gesetzesentwurf lese betrifft das ja nicht nur alle Sammlerwaffen sondern nahezu auch alle Jagdwaffen, ich habe noch keine Jagdwaffe gesehen, auf der alle diese Daten
auf allen wesentlichen Teilen vermerkt sind, gerade der Herstellungsort und das Herstellungsjahr fehlen doch zusammen fast überall, z.B. auf manchen Ferlacher Waffen steht zwar Ferlach und der Hersteller aber dass dort dann auch noch das Herstellungsjahr draufsteht hätte ich noch nie gesehen.
Verstehe ich das richtig, dass nahezu alle Schusswaffen, mit Ausnahme von einigen neueren bei denen das Herstellungsjahr, -ort ect.
auf allen wesentlichen Teilen vermerkt ist, nach diesem Entwurf zum Büchsenmacher müssen..? Das wären ja mehrere hunderttausend Waffen oder übersehe ich da etwas..?