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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: So 16. Aug 2020, 22:14
von Dobi
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:02
The_Governor hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 21:51
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 21:34


mit ausnahme von glock entspricht der ueberwiegende anteil der neuwaffen nicht der gesetzlichen beschriftung und somit auch nicht der neuen richtlinie

fuer diese ist der importeur ins gemeinschaftsgebiet verantwortlich nicht ich als haendler
geht mich daher nix an

mit dieser neuen bestimmung ist es nun der in umlauf bringer
also der verkaeufer
egal ob haendler oder privater

das ist auch und vor allem ein NEUWAFFEN problem
nicht ein sammlerwaffenproblem
Was steht auf einer Glock, das bei anderen Neuwaffen nicht draufsteht?
auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehen
das ist mehr als die meisten anderen haben

nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw

vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: So 16. Aug 2020, 22:19
von gewo
Dobi hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:14
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:02
The_Governor hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 21:51


Was steht auf einer Glock, das bei anderen Neuwaffen nicht draufsteht?
auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehen
das ist mehr als die meisten anderen haben

nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw

vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.
ich sage nicht dass keine andere es hat

aber auf kaum einer US waffe findest du zb am verschluss oder am lauf a nummer
weil das dort ned vorgeschrieben ist

und kaum eine - eigentlich keine - ordonanzwaffe egal ob K98, m96 mauser oder nagant haben eindeutige nummern. die selbe nummer gibts oft auf einem dutzend waffen, und wenns noch falsche uebertragungen aus dem kyrilischen dazunimmst zwei dutzend

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: So 16. Aug 2020, 22:22
von Dobi
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:19
Dobi hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:14
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:02


auf einer glock ist lauf und verschluss mit einer eindeutigen nummer versehen
das ist mehr als die meisten anderen haben

nur nummernteile am verschluss
keine nummer auf lauf und verschluss anstelle dessen dafuer am griffstueck
keine nummern am bolt
usw

vielleich5 habe ich auch einnwenig ueberzeichnet
aber sicher 1/3 haben mangelhafte nummerierung
Meine Steyr L9-A1 hat am Lauf, am Verschluss und am Griffstück die gleiche Nummer und über die Buchstabenkombination am Verschluss lassen sich auch noch Monat und Jahr der Produktion feststellen.
ich sage nicht dass keine andere es hat

aber auf kaum einer US waffe findest du zb am verschluss oder am lauf a nummer
weil das dort ned vorgeschrieben ist

und kaum eine - eigentlich keine - ordonanzwaffe egal ob K98, m96 mauser oder nagant haben eindeutige nummern. die selbe nummer gibts oft auf einem dutzend waffen, und wenns noch falsche uebertragungen aus dem kyrilischen dazunimmst zwei dutzend
Alles klar!

Ich versteh ja noch immer nicht, welchen Beitrag die ganze neue Kennzeichnungspflicht zur Sicherheit und gegen Kriminalität usw. beitragen soll.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: So 16. Aug 2020, 22:27
von The_Governor
Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?

Was für ein Schwachsinn...

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 07:42
von Yukon
The_Governor hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:27
Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?

Was für ein Schwachsinn...
Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
  • Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
  • Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
  • Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 09:18
von gewo
Yukon hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 07:42
The_Governor hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:27
Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?

Was für ein Schwachsinn...
Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
  • Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
  • Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
  • Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du recht

Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR recht

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 09:49
von Yukon
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 09:18
Yukon hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 07:42
The_Governor hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 22:27
Wann soll das kommen und wie wahrscheinlich ist es, dass man dann alles nachgravieren lassen muss?

Was für ein Schwachsinn...
Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
  • Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
  • Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
  • Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du recht

Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR recht
Laut den Erläuterungen (Seite 2 von 6) ist das erstmalige:
Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
Mir erscheint die bloße Erwähnung in den Erläuterungen aber als zu schwach, deswegen habe ich eine Einarbeitung im Gesetz angeregt.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 09:56
von gewo
Yukon hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 09:49
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 09:18
Yukon hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 07:42

Es gibt noch kein Datum, an dem das SchKG Inkrafttreten soll.
Und über Wahrscheinlichkeiten kann man seriöserweise erst dann reden, wenn eine finale Fassung des Gesetzes vorliegt, bislang gibt es lediglich einen Entwurf.
In diesem Entwurf (plus Erläuterungen) steht vereinfacht:
  • Waffe vor dem 14.9.2018 importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun.
  • Waffe zwischen dem 14.9.2018 und dem Inkrafttreten importiert/hergestellt: es ist nichts zu tun, vorausgesetzt die angebrachte Kennzeichnung ist CIP-konform. Falls nicht, muss neu gekennzeichnet werden.
  • Waffe nach Inkrafttreten importiert/hergestellt: es wird neu gekennzeichnet, außer eine Ausnahmeregel kommt zur Anwendung.
Und, was eventuell auch wichtig ist: es gibt unterschiedliche Ansichten, ob neu gekennzeichnet werden muss, wenn eine Waffe nach dem Inkrafttreten des SchKG den Besitzer wechselt. Ich bin der Meinung, dass das nicht der Fall ist (Stichwort "in Verkehr bringen"), IR84 meint, dass das schon der Fall sein wird.
Wenn dort steht „erstmalig in Verkehr bringen“ dann hast du recht

Wenn dort steht „in Verkehr bringen“ dann hat der IR recht
Laut den Erläuterungen (Seite 2 von 6) ist das erstmalige:
Inverkehrbringen im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet die erstmalige Überlassung der Schusswaffe oder des wesentlichen Bestandteils einer Schusswaffe an einen Endverbraucher.
Mir erscheint die bloße Erwähnung in den Erläuterungen aber als zu schwach, deswegen habe ich eine Einarbeitung im Gesetz angeregt.
naja

aber das gilt doch dann fuer alle neuwaffen auch
egal wann sie hergestellt worden sind, oder?

weil die werden ja erstmalig in umlauf gebracht

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:24
von cas81
Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh. Wenn bei dir eine "alte" Waffe auf Lager liegt, die aus dem Ausland importiert wurde, dann gilt hoffentlich das berüchtigte Datum.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:29
von gewo
cas81 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:24
Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:31
von cas81
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:29
cas81 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:24
Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
... in Verkehr bringt, nachdem er diese
1. im Bundesgebiet herstellt oder
2. aus einem Drittstaat in das Bundesgebiet einführt
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden
Du warst schneller... s. o., editiert. Neue Waffen werden EU-weit eh gekennzeichnet, Inlandswaffen vom Hersteller. Neues Amizeugs... oweh.

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:33
von The_Governor
Ich muss zugeben, ich verfolge das zeitbedingt nur am Rande, aber wenn das nur neue oder neu in Umlauf gebrachte Waffen betrifft, wo ist dann das Problem mit den Ordonnanzwaffen?

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:48
von combatmiles
verschickt....

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:50
von gewo
cas81 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:31
gewo hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:29
cas81 hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:24
Es steht ausdrücklich im Gesetzesentwurf
Beim Inlandskauf bezüglich "alter" Waffen trifft das nicht zu. Bei "neuen" Waffen kümmert sich der Importeur oder Hersteller. Bei "alten" Waffen aus dem Ausland handelt es sich um eine Einfuhr, ergo muss gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringen alleine ist irrelevant, eine der beiden Alternativen muss vorliegen. Soweit ich das versteh.
betrifft das voraussichtlich meine noch nicht verkaufte neuwaffen lagerware?
also waffen die bereits in AT sind aber noch nicht erstmals in umlauf gebracht wurden
Du warst schneller... s. o., editiert. Neue Waffen werden EU-weit eh gekennzeichnet, Inlandswaffen vom Hersteller. Neues Amizeugs... oweh.
schau jeder haendler hat a haufen neu- und gebrauchtwaffen am lager
bei uns sind es +/- rund 1.000 stk

wennst die jetzt von "einem befugten gewerbebetrieb" nummerieren lassen musst .....

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 10:51
von Yukon
The_Governor hat geschrieben:
Mo 17. Aug 2020, 10:33
Ich muss zugeben, ich verfolge das zeitbedingt nur am Rande, aber wenn das nur neue oder neu in Umlauf gebrachte Waffen betrifft, wo ist dann das Problem mit den Ordonnanzwaffen?
Soweit ich das überblicke, gibt es mit bereits im Besitz befindlichen Ordonnanzwaffen kein Problem, da es keine Kennzeichnungspflicht nach SchKG gibt, auch wenn diese Waffen den Besitzer durch Verkauf, Schenkung, Erbe, etc. wechseln.
Bei neu eingeführten Ordonnanzwaffen wird nach SchKG gekennzeichnet.