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WBK ohne Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK ohne Waffe

Beitrag von AUG-andy » Do 6. Aug 2020, 12:27

cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:12
mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:50
Ebenso muss man, auch wenn es komisch ist, für die vorhandenen leeren Plätze nachweisen, dass man zumindest theoretisch die Kat B sicher verwahren kann.
Moment bitte: Erstantrag ist etwas anderes als Erweiterung, aber bei beiden ist die Verlässlichkeit Voraussetzung und diese impliziert eine ordnungsgemäße Verwahrung. Darum muss im Vorfeld sowohl bei Erstantrag als auch bei Erweiterungsantrag eine Überprüfung erfolgen. Bis dahin alles gut, gar nichts komisch, siehe §8 (1) Z2 2. HS (zur Beweisführung e contrario). Ob sie es wirklich tun, steht auf einem anderen Blatt.
Ich kann dir nur mitteilen dass bei mir weder bei der Erstausstellung (vor über 25 Jahren ) noch bei meiner 2 maligen Erweiterung in Wien noch nie jemand nach der Verwahrung gefragt hat. Sollte doch eh in den Aufzeichnungen der 5 jährigen Überprüfung drinnen stehen. Da ändert sich ja nichts seit Jahren.
MfG
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Re: WBK ohne Waffe

Beitrag von cas81 » Do 6. Aug 2020, 12:35

mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:19
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:12
mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:50
Ebenso muss man, auch wenn es komisch ist, für die vorhandenen leeren Plätze nachweisen, dass man zumindest theoretisch die Kat B sicher verwahren kann.
Moment bitte: Erstantrag ist etwas anderes als Erweiterung, aber bei beiden ist die Verlässlichkeit Voraussetzung und diese impliziert eine ordnungsgemäße Verwahrung. Darum muss im Vorfeld sowohl bei Erstantrag als auch bei Erweiterungsantrag eine Überprüfung erfolgen.
Ja, stimmt. Ich habe eine Rechnung vorgelegt und hatte bis dato noch keine Überprüfung der sicheren Verwahrung, obwohl nun die 5 Jahre bald um sind. Hätte ich keine vorgelegt und auch keine Fotos hätten sie halt sicher wen vorbeigeschickt... So wirds sein.

Daher ist die Rechnung bzw. der Beweis der sicheren Verwahrung vielleicht auch optional, aber ganz ehrlich, lieber lege ich die Rechnung oder Fotos vor, als zuhause schon gleich beim Antrag Besuch von der Polizei zu bekommen...

Als mich die Behörde danach gefragt hat, habe ich die einfach vorgelegt und gut war...
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:12
Wie kommst du nun darauf, dass auch wenn keine Waffen mehr im Besitz sind, dennoch weiterhin eine Möglichkeit zur Verwahrung vorliegen muss? Genau dafür gibt es die Kontrolle. Gibt es nichts zu kontrollieren (auch wenn sie trotzdem vorbeischauen), dann gibt es nichts zu verwahren, dann besteht keine Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Verwahrung.
Du hast insofern recht, als dass eine nicht sichere Verwahrmöglichkeit gar nicht existierender Waffen sicher kein Grund sein kann, die WBK aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit zu entziehen. Ich kenne nur welche, die auch schon lange keine Waffen mehr auf der WBK haben, aber wo sie den Tresor dennoch alle 5 Jahre anschauen wollten, wo er Waffen lagern würde, sollte er sich morgen welche kaufen... Vielleicht ist das aber auch eine Eigenheit der entsprechenden BH? Und auch wenn es dann keine Verwahrmöglichkeit gäbe reicht sicher auch eine andere Begründung wie ich habe eine WBK nur um mir für einen Schiesstandbesuch eine Kat B von XY zu leihen und habe gar nicht vor, in nächster Zukunft selbst welche zu kaufen...
Die Verwahrung für eventuell zukünftig im Besitz befindliche Waffen ist nicht von der Kontrolle erfasst, es kann daher auch keine Rechtsfolgen ergeben. Das wäre Bestrafung für nicht vorliegende Tatbestände. Es gibt aber auch übereifrige Behörden, die Kat C kontrollierten wollen, insofern...
Btw, bei mir warens trotz Erweiterung noch gar nicht ^^ (schätze mal wegen Covid allgemein). Ich hab aber für die Erweiterung Fotos mitgeschickt.
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