Waffenschein beantragen
Verfasst: Fr 7. Aug 2020, 12:24
Hallo Leute!
Ich dachte mir, dass ich vielleicht mal reinschreibe, wie man einen Waffenschein beantragt. Ich hatte selbst das Problem, alle Infos zu sammeln und möchte meine gewonnenen Erkenntnisse mit Leuten teilen, die sich gerne einen anschaffen wollen.
Ich dachte mir, dass ich vielleicht mal reinschreibe, wie man einen Waffenschein beantragt. Ich hatte selbst das Problem, alle Infos zu sammeln und möchte meine gewonnenen Erkenntnisse mit Leuten teilen, die sich gerne einen anschaffen wollen.
- Damit du überhaupt einen Waffenschein beantragen kannst, musst du ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben.
Für den Antrag ist ein psychologisches Gutachten Voraussetzung, damit nicht unter psychischer Belastung mit einer Waffe leichtfertig umgegangen wird. (Bei einer Jagdkarte ist dies nicht erforderlich)
Mit der Bestätigung des Waffenhändlers wird vorausgesetzt, dass der Umgang mit Waffen geschult wurde. Diesen Nachweis musst du der Behörde aushändigen.
Außerdem muss der Grund für den Besitz einer Schusswaffe angegeben werden. Dazu gibt es verschiedene Kategorien, wie beispielsweise Bereithalten zur Selbstverteidigung.
Abgesehen davon benötigst du auch einen, amtlicher Lichtbildausweis, deine Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbild und eventuell auch einen urkundlichen Nachweis deines akademischen Grades.
- Die Bezirkshauptmannschaft
In Statutarstädten: der Magistrat
Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion
In Wien: die Polizeikommissariate (Die Landespolizeidirektion Wien ist zwar die zuständige Waffenbehörde, der Antrag muss jedoch in einem der Polizeikommissariate gestellt werden.)
Die Kosten für den Waffenschein belaufen sich auf circa 75 Euro. Dabei sind allerdings die Kosten für das psychologische Gutachten und der gleichen noch nicht inkludiert.Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem Wohnsitz/seinem Wohnsitz.