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WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Di 29. Sep 2020, 21:30

So, ein kleines Statusupdate meinerseits.
Die Bezirkshauptmannschaft hat mir letzte Woche per Email bestätigt das die Erweiterung möglich ist.
Heute habe ich die Erweiterung beantragt und auch gleich meine AR Magazine gemeldet.
In 2 bis 3 Wochen kann ich die neue WBK abholen.

Lg

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Baba-Jaga
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Baba-Jaga » Mi 30. Sep 2020, 09:43

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Fr 18. Sep 2020, 17:50
Auf die fünf Plätze hat man nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch. Alles darüber hinaus erfordert einen Rechtfertigungsgrund. Ich würde das der Sachbearbeitererin noch einmal nett und freundlich sagen, ansonsten trotzdem einen Antrag stellen, um gegen den negativen Bescheid eine Bescheidbeschwerde einzubringen.
Das mit den 5 Jahren ist nirgends im Gesetzestext verankert, die Behörde kann jederzeit Erweiterungen bewilligen, nur haben diese leider sehr viel Spielraum und somit wird es bei jeder BH anders ablaufen. Also rein theoretisch hätte die Behörde das Recht jederzeit Erweiterungen zu bewilligen. Gruß
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Pregarten » Mi 30. Sep 2020, 11:27

Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 09:43
Das mit den 5 Jahren ist nirgends im Gesetzestext verankert
WaffG §23(2) ... auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Glock1768 » Mi 30. Sep 2020, 13:22

Baba-Jaga hat geschrieben:
Mi 30. Sep 2020, 09:43
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Fr 18. Sep 2020, 17:50
Auf die fünf Plätze hat man nach fünf Jahren einen Rechtsanspruch. Alles darüber hinaus erfordert einen Rechtfertigungsgrund. Ich würde das der Sachbearbeitererin noch einmal nett und freundlich sagen, ansonsten trotzdem einen Antrag stellen, um gegen den negativen Bescheid eine Bescheidbeschwerde einzubringen.
Das mit den 5 Jahren ist nirgends im Gesetzestext verankert, die Behörde kann jederzeit Erweiterungen bewilligen, nur haben diese leider sehr viel Spielraum und somit wird es bei jeder BH anders ablaufen. Also rein theoretisch hätte die Behörde das Recht jederzeit Erweiterungen zu bewilligen. Gruß
es gibt zwei Arten der Erweiterung nachzulesen in WaffG §23 (2) und §23 (2b) ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Mi 30. Sep 2020, 14:38

Grundsätzlich greift 5 Jahre nach der Ausstellung der WBK der Abs.2
Sollte man vor den 5 Jahren oder eine höhere Anzahl als 5 Stück beantragen, gilt der Abs.2b

Nemesis200SX
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Nemesis200SX » Mo 5. Okt 2020, 13:36

Hallo

ich hake mich hier mal ein, da das Thema bei mir auch gerade aktuell ist. Meine WBK habe ich jetzt seit 1 Jahr und bin auch ziemlich genau so lange in einem Schützenverein, habe allerdings an noch keinen Wettbewerben teilgenommen. Ich habe nun bei meiner BH nachgefragt wie viele Listen ich zum Nachweis benötige und welche Kriterien sie noch an einen "Sportschützen" stellen. Als Antwort kam kurz und knapp:

"eine Erweiterung ist erst nach 5 Jahren (Ausstellung der WBK) möglich ist. Eine Überprüfung nach § 25 muss auch zuerst durchgeführt werden."

Das noch keine Verlässlichkeitsüberprüfung stattgefunden hat kann ich ja nicht beeinflussen, oder kann ich da zur Polizei gehen und um einen baldigen Besuch bitten? Ansonsten was antworte ich der BH hier am Besten? Sofern ich es richtig verstanden habe, macht man den Sportschützen ja um eben nicht 5 Jahre warten zu müssen?

Lg

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » Mo 5. Okt 2020, 14:06

Nemesis200SX hat geschrieben:
Mo 5. Okt 2020, 13:36
Hallo

ich hake mich hier mal ein, da das Thema bei mir auch gerade aktuell ist. Meine WBK habe ich jetzt seit 1 Jahr und bin auch ziemlich genau so lange in einem Schützenverein, habe allerdings an noch keinen Wettbewerben teilgenommen. Ich habe nun bei meiner BH nachgefragt wie viele Listen ich zum Nachweis benötige und welche Kriterien sie noch an einen "Sportschützen" stellen. Als Antwort kam kurz und knapp:

"eine Erweiterung ist erst nach 5 Jahren (Ausstellung der WBK) möglich ist. Eine Überprüfung nach § 25 muss auch zuerst durchgeführt werden."

Das noch keine Verlässlichkeitsüberprüfung stattgefunden hat kann ich ja nicht beeinflussen, oder kann ich da zur Polizei gehen und um einen baldigen Besuch bitten? Ansonsten was antworte ich der BH hier am Besten? Sofern ich es richtig verstanden habe, macht man den Sportschützen ja um eben nicht 5 Jahre warten zu müssen?

Lg
im gesetz steht eindeutig dass du zu den "erschwerten" bedingungen wie frueher sehr wohl beantragen kannst

diese liegen aber im ermessen des bearbeiters
er kann ermessen was er fordert
aber er kanns ned von haus aus ausschliessen denn das waere nur a sehr knappes stueck vom amtsmissbrauch weg

frueher galt - ueberall ein bisserl mit variationen, aber so im groben:
- WBK mind 12 bis 18 monate
- nachweis der vereinsmitgliedschaft
- bestaetigung des obmanns ueber regelmaessiges training oder wettkaempfe
- nachweis warum die dzt im besitz befindlichen waffen benoetigt werden (pro waffe ca 3-4 wettkampfergebnisse mit DIESEN waffen)
- erklaerung welche waffen neu angeschafft werden sollen und warum (pro waffe ca 1-2 wettkampfergebnisse der passenden disziplin zb mit leihwaffen)

mit den oben geannnten war frueher meist erweiterung von 2 auf 5 ab ca 18 monaten nach erstausstellung moeglich
das muesste heute lt gesetz noch genauso gehen

wenn nein:
antrag stellen
ablehnung kassieren
rechtsmittel

dauert wennst pech hast a jahr
aber immer noch besser als vier jahre warten fuer 2 auf 5
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Muhanak » Mo 5. Okt 2020, 14:09

Nemesis200SX hat geschrieben:
Mo 5. Okt 2020, 13:36
Hallo

ich hake mich hier mal ein, da das Thema bei mir auch gerade aktuell ist. Meine WBK habe ich jetzt seit 1 Jahr und bin auch ziemlich genau so lange in einem Schützenverein, habe allerdings an noch keinen Wettbewerben teilgenommen. Ich habe nun bei meiner BH nachgefragt wie viele Listen ich zum Nachweis benötige und welche Kriterien sie noch an einen "Sportschützen" stellen. Als Antwort kam kurz und knapp:

"eine Erweiterung ist erst nach 5 Jahren (Ausstellung der WBK) möglich ist. Eine Überprüfung nach § 25 muss auch zuerst durchgeführt werden."

Das noch keine Verlässlichkeitsüberprüfung stattgefunden hat kann ich ja nicht beeinflussen, oder kann ich da zur Polizei gehen und um einen baldigen Besuch bitten? Ansonsten was antworte ich der BH hier am Besten? Sofern ich es richtig verstanden habe, macht man den Sportschützen ja um eben nicht 5 Jahre warten zu müssen?

Lg
Hab jetzt auch erweitert nach 1 1/2 Jahren. Bei meiner BH ist eine Sportschützenbestätigung gem. § 11b notwendig. Also Schiessbuch beim Verein vorlegen und 3 Bewerbe, dann hab ich die Bestätigung erhalten.

LG,

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Nemesis200SX » Mo 5. Okt 2020, 14:38

danke für die Info, dann versuche ich mal mein Glück

man will ja auch nicht nerven und die Sachbearbeiter milde stimmen... echt mühsam, dass das alles etwas schwammig geregelt ist.

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zeroflow
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von zeroflow » Mo 5. Okt 2020, 18:18

Ich muss ehrlich sagen: Bei dem Thema bin ich teils froh, dass es so schwammig ist - weil du kannst nicht ALLE Eventualitäten abdecken.

Einfachstes Beispiel - Anzahl der Bewerbe.

Ich denke mir da im Kopf jetzt einfach eine zufällige Situation zusammen, die wsl. nicht stimmt.

Der Hansi in Hinter-Obertupfing geht alle 2 Monate auf einen Lokalen Wettbewerb.
Dort nimmt er jeweils mit Revolver, Pistole und KK eine Liste mit.
2 * 3 * 6 = 36 Listen im Jahr.
Sonst sitzt der Hansi daheim auf der Couch.

Peter hingegen will Weltmeister werden und trainiert wie ein depperter.
Weil er nur trainiert, nimmt er sich nur selten die Zeit und fährt auf Tourniere, weil ihm die Zeit zu schade ist.
Peter bringt also sagen wir 2 Listen von der WM und nochmal 4 Listen von 2 anderen Tournieren.

Nun sagt aber unser gedanklicher Gesetzgeber vielleicht, dass sie dir fix pro 10 Listen einen Platz gönnen. Netterweise Runden sie auf.
Plötzlich darf der Hansi 4 Plätze haben, und der Peter bekommt nur einen.
Find ich scheiße.

Deswegen find ichs gut.
Du schickst der LPD einfach ein paar Zettel, die nahelegen, warum du wie viele Plätze brauchst.
Wenn das stimmig und nachvollziehbar ist, kriegst du so viele wie du willst bzw. wie viele nachvollziehbar sind.

Nun ein echtes Beispiel aus hören-sagen.
Ein Schütze schießt IPSC auf Weltklassenniveau.
Er möchte nun 12 zusätzliche Plätze haben - hat er auch bekommen.
Warum?

4 Kategorien (Pistole Production, Pistole Open, Halbautomat, HA-Flinte)
Dabei jeweils eine Trainings- und 2 Bewerb-Waffen, falls eine beim Bewerb kaputt wird.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Davomon1979 » Mo 5. Okt 2020, 19:27

Ich hab nach 1,5 Jahren von 2 auf 5 erweitert, Listen wollten die keine einzige haben nur: 11b Bestätigung, Kopie Schießbuch, Foto von Verwahrmöglichkeit.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Mo 5. Okt 2020, 19:56

Wieder mal ein kurzes Update.
Mittlerweile wurde die Überprüfung von der Polizei durchgeführt.
Eigentlich hatte der Polizist nur fragen bezüglich den §17 Magazinen. So etwas dürfte in meiner Gegend anscheinend nicht all zu oft gemeldet werden. Ansonsten war es ein nettes Gespräch.

Bin gespannt wann ich wieder etwas von der BH höre.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Most_viertler » Di 6. Okt 2020, 20:46

Bei mir ist es jetzt auch bald soweit daß meine 5 Jahre vorüber sind und ich auf 5 Plätze erweitern möchte.

Wie läuft das eigentlich im Detail ab?

Schick ich hier einfach ein Schreiben mit Wunsch auf Erweiterung nach 5 Jahren an die BH oder ist die Erweiterung direkt beim Sachbearbeiter zu beantragen (bzw. zu bezahlen)?

Muss ich jetzt auch schon für die Erweiterung einen passenden Waffenschrank/Tresor für die Verwahrung von 5 Kat. B Waffen haben bzw. ein Bild davon beilegen?

Überprüfung auf Verlässlichkeit/Verwahrung hatte ich noch nie.
BH ist BH Melk.

Eventuell kann mir jemand helfen wie ich das am besten angehe.
Danke
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » Di 6. Okt 2020, 20:48

Most_viertler hat geschrieben:
Di 6. Okt 2020, 20:46
Bei mir ist es jetzt auch bald soweit daß meine 5 Jahre vorüber sind und ich auf 5 Plätze erweitern möchte.

Wie läuft das eigentlich im Detail ab?

Schick ich hier einfach ein Schreiben mit Wunsch auf Erweiterung nach 5 Jahren an die BH oder ist die Erweiterung direkt beim Sachbearbeiter zu beantragen (bzw. zu bezahlen)?

Muss ich jetzt auch schon für die Erweiterung einen passenden Waffenschrank/Tresor für die Verwahrung von 5 Kat. B Waffen haben bzw. ein Bild davon beilegen?

Überprüfung auf Verlässlichkeit/Verwahrung hatte ich noch nie.
BH ist BH Melk.

Eventuell kann mir jemand helfen wie ich das am besten angehe.
Danke
du stellst bei deiner behoerde eine antrag auf erweiterung deiner WBK auf 5 plaetze kat B
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von bino71 » Di 6. Okt 2020, 20:51

Passfoto nicht vergessen.
Bei mit war außer Foto nichts notwendig.

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