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WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von derdriver » So 5. Nov 2023, 09:28

Und da brauche ich auch keine Vereinsmitgliedschaft und Tunier Teilnahmen?
Oder ist das dann erst ab 5 Plätzen aufwärts der Fall?

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » So 5. Nov 2023, 09:35

derdriver hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:28
Und da brauche ich auch keine Vereinsmitgliedschaft und Tunier Teilnahmen?
Oder ist das dann erst ab 5 Plätzen aufwärts der Fall?
Steht in meinem Post.
Oder hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 09:38

Sinnerfassend lesen is halt ned so leicht.

Du brauchst die mitgliedschaft
Und sonst nix
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » So 5. Nov 2023, 09:40

gewo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:38
Sinnerfassend lesen is halt ned so leicht.

Du brauchst die mitgliedschaft
Und sonst nix
Bis 5 Stück/5 Jahre ist es ohne möglich.
Keine Mitgliedschaft notwendig!!!!!!!
Du irrst.

Bei vorzeitiger Erweiterung:

(2b)Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 09:51

AUG-andy hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:40
gewo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:38
Sinnerfassend lesen is halt ned so leicht.

Du brauchst die mitgliedschaft
Und sonst nix
Bis 5 Stück/5 Jahre ist es ohne möglich.
Keine Mitgliedschaft notwendig!!!!!!!
Du irrst.

Bei vorzeitiger Erweiterung:

(2b)Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 09:56

derdriver hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:28
Und da brauche ich auch keine Vereinsmitgliedschaft und Tunier Teilnahmen?
Oder ist das dann erst ab 5 Plätzen aufwärts der Fall?
Mitgliedschaft ja
Ergebnisse nein
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » So 5. Nov 2023, 10:01

gewo hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:56
derdriver hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 09:28
Und da brauche ich auch keine Vereinsmitgliedschaft und Tunier Teilnahmen?
Oder ist das dann erst ab 5 Plätzen aufwärts der Fall?
Mitgliedschaft ja
Ergebnisse nein
Du verwechselst da was.
23/2 und 23/2b


Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Da steht nix von Mitgliedschaft
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 11:56

Muss ich jetzt wirklich hier am handyu das waffg durchzappen?

Mach i ned.
Nach meiner erinnerung:

Bis 5 plätze - > schiessport belegen durch mitgliedschaft in irgendeinem verein

5 bis 10 plaetze ( oder schneller oder mehr plätze) - > sportschützenverein gem par irgendwas ziffer irgendwas
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von combatmiles » So 5. Nov 2023, 12:07

i geb dem Blechautofahrer ausgesprochen ungern Recht.. aber es stimmt so...

Beantrage ich eine Erweiterung §23 Abs 2 NACH 5 Jahren Erstausstellung= maximal 5 insgesamt (meist werden nur 4 genehmigt) (2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Beantrage ich eine Erweiterung §23 Abs 2b VOR 5 Jahren ODER will mehr als 5 Stk: (2b)Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.


Deswegen ist es so immens wichtig, nach welchen § und Absatz man eine Erweiterung beantragt....
Wie bei den Platzhaltern für die Kat A 17.... reload-smile
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von MK188 » Mo 6. Nov 2023, 14:56

Also ehrlich gesagt verstehe ich den Zweck der beiden Absätze nicht, weil ich den Unterschied nicht erkenne.
In beiden Fällen (nach 5 Jahren vs. nach 5 Jahren zzgl. Vereinsmitgliedschaft) bekomme ich bis zu 5 Plätze auf der WBK genehmigt.

Wozu existiert die Ziffer b dann überhaupt?
Denn auch hier ist die Voraussetzung jedenfalls
"... wenn seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,"

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von kemira » Mo 6. Nov 2023, 15:10

Der Unterschied liegt darin:

(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Das heißt, mit Absatz 2b hast Du einen begründungslosen Anspruch auf 2 mehr alle paar Jahre, aber es ist bei 10 der Deckel zu; mit Absatz 2 (ohne b) kannst auch 100 oder mehr kriegen, sofern Du es begründen kannst.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von MK188 » Mo 6. Nov 2023, 15:23

Das lese ich anders.

Es steht in 2 ohne b ja "Unabhängig davon darf eine höhere Anzahl, ..., wenn eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird."

Also unabhängig vom (Quasi-)Anspruch auf Erhöhung auf maximal 5 nach 5 Jahren.
Erst, wenn ich mehr als 5 will, muss ich eine Rechtfertigung gemäß 2 ohne b vorbringen.

So weit, so gut.

Bei 2 b) scheint der einzige Unterschied zu sein, dass ich dank Vereinsmitgliedschaft auf bis zu 10 erhöhen kann. Sofern ich nicht eh schon aufgrund 2 ohne b so viel habe (weil innerhalb von 15 Jahren bereits 3x erhöht)





Aber an sich ist's mir eh beschränkt lieber wie es ist.
Das bewahrt mich vor Ausgaben. Sonst wäre ich nur einkaufen. 8-) :lol: :lol: :lol:

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Skill Issue » Di 7. Nov 2023, 11:00

Schafft man auch nur in bürokratieverseuchten Sumpfrepubliken...

15 Forumsseiten für ein Thema, das ohne dem Platzsystem gar nicht erst existieren würde. Allein die Verwaltungskosten, die man sich sparen könnte...

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Wulpe » So 12. Nov 2023, 09:43

Nach § 23 (2) darf JEDER nach 5 Jahren erweitern.

Einziges Kriterium eben: 5 Jahre absitzen.

So habe ich es gemacht, und meine vorhandene Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein war irrelevant. Weil sie für diesen Paragraphen/Unterpunkt eben nicht im Gesetz steht.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von MK188 » So 12. Nov 2023, 12:30

Sehe ich auch so. Und mit dem Zusatz unter litera b kann zusätzlich nach mindestens 5 Jahren, Vereinsmitgliedschaft vorausgesetzt, auf bis zu 10 aufgestockt werden.

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