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WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Trugor » Sa 20. Jan 2024, 16:31

Habe letztes Jahr bei der vorzeitigen Erweiterung (nach einem Jahr von 2 auf 5, inkl 1x Kat A) auch das Foto mitsenden müssen. Und hatte auch das Thema mit der Munition. Damals dann aufgeräumt und siehe da, es ist viel mehr Platz da gewesen ;) Foto stört mich persönlich garnicht.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von derdriver » Fr 26. Jan 2024, 18:16

Heute war meine neue Karte im Postkasten - Upgrade auf 5 Stück Kat B ;-)

Knurl
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Knurl » Fr 16. Feb 2024, 09:38

Hab jetzt auch meine grad von der BH Baden geholt. Alles super, sind total nett und unkompliziert dort. 1x Foto + 1x Reisepass + 1x Unterschreiben. 2 Monate später abholen und zahlen (hat wohl wegen Weihnachten etwas länger gedauert ;) ). Keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.

Grerdinger
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Grerdinger » Sa 17. Feb 2024, 12:47

Meine Erfahrung zeigt: Es kommt Kammer auf den SB an.
Beim "alten" SB meiner BH (2021 oder so in Pension gegangen) konnte man sich gar nicht genug beklagen, beim aktuellen kann ich mich gar nicht beklagen, im Gegenteil!

Als ich die Magazine gemeldet habe (per Mail, mit Fotos, weil ich gerade längere Zeit im Ausland war) hat er mich auch gleich gefragt, ob ich nicht (wenn ich eh schon eine neue Karte bekomme) nicht gleich auf 5 erweitern möchte. :D

Ist ebenfalls alles per Telefon und Mail abgewickelt worden. Nur für die WBK musste ich tatsächlich physisch erscheinen...
LG,


Andi

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von titan » Sa 17. Feb 2024, 13:45

Glückwunsch!
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MrRiesa
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von MrRiesa » Fr 8. Mär 2024, 09:07

Ich wärme hier mal auf..
Der Kollege hat seit 1992 eine wbk, 2015 dann erstmal 2 Pistolen erworben und will/wollte sich jetzt ein Aug holen.. sagt ihm die SB er müsse, für eine Erweiterung das psychologische Gutachten machen.. kommt mir etwas komisch vor, hab dazu auch nichts aussagekräftiges im WaffG gefunden..
Meiner Meinung nach, steht ihm die Erweiterung nach (mehr als) 5 Jahren um 3 Plätze zu.. wie seht ihr das?

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von titan » Fr 8. Mär 2024, 09:12

Muss er nicht. Es fehlt dazu die Rechtsgrundlage.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Fr 8. Mär 2024, 09:17

MrRiesa hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 09:07
Ich wärme hier mal auf..
Der Kollege hat seit 1992 eine wbk, 2015 dann erstmal 2 Pistolen erworben und will/wollte sich jetzt ein Aug holen.. sagt ihm die SB er müsse, für eine Erweiterung das psychologische Gutachten machen.. kommt mir etwas komisch vor, hab dazu auch nichts aussagekräftiges im WaffG gefunden..
Meiner Meinung nach, steht ihm die Erweiterung nach (mehr als) 5 Jahren um 3 Plätze zu.. wie seht ihr das?
Absoluter Blödsinn :tipphead:
Hingehen, beantragen mit Verweis auf den
Paragraph 23.
Haben schon viele Freunde ohne Probleme von 2 auf 5 gemacht in der letzten Zeit.
Ohne irgendwelche Schikanen der Behörde.
Ist ein routinemäßiger Vorgang.

Hier zum Nachlesen:

Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1)Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2)Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von titan » Fr 8. Mär 2024, 10:07

Einfach mal höflich nach der Rechtsgrundlage fragen.
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Glock1768 » Fr 8. Mär 2024, 10:17

manche Behörden strotzen vor Unwissenheit, oder ist es Absicht ... ein Schelm, wer böses denkt ...
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Promo » Fr 8. Mär 2024, 10:47

MrRiesa hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 09:07
Ich wärme hier mal auf..
Der Kollege hat seit 1992 eine wbk, 2015 dann erstmal 2 Pistolen erworben und will/wollte sich jetzt ein Aug holen.. sagt ihm die SB er müsse, für eine Erweiterung das psychologische Gutachten machen.. kommt mir etwas komisch vor, hab dazu auch nichts aussagekräftiges im WaffG gefunden..
Meiner Meinung nach, steht ihm die Erweiterung nach (mehr als) 5 Jahren um 3 Plätze zu.. wie seht ihr das?
Ich vermute, dass die Behörde das damit begründet, weil er 1992 noch kein psychologisches Gutachten machen musste. Mir wäre aber keine dahingehende Bestimmung im WaffG bekannt, die das vorschreibt.

Der § 8 Abs. 7 WaffG normiert, dass bei erstmaliger Überprüfung der Verlässlichkeit das psychologische Gutachten erforderlich ist. Die Behörde könnte dies also nur dann vorschreiben, wenn sie argumentieren kann, dass sie die Verlässlichkeit nie überprüft hat. Nachdem er bereits eine WBK hat, wird es die Behörde schwer haben das zu argumentieren.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von AUG-andy » Fr 8. Mär 2024, 11:12

Promo hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 10:47
MrRiesa hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 09:07
Ich wärme hier mal auf..
Der Kollege hat seit 1992 eine wbk, 2015 dann erstmal 2 Pistolen erworben und will/wollte sich jetzt ein Aug holen.. sagt ihm die SB er müsse, für eine Erweiterung das psychologische Gutachten machen.. kommt mir etwas komisch vor, hab dazu auch nichts aussagekräftiges im WaffG gefunden..
Meiner Meinung nach, steht ihm die Erweiterung nach (mehr als) 5 Jahren um 3 Plätze zu.. wie seht ihr das?
Ich vermute, dass die Behörde das damit begründet, weil er 1992 noch kein psychologisches Gutachten machen musste. Mir wäre aber keine dahingehende Bestimmung im WaffG bekannt, die das vorschreibt.

Der § 8 Abs. 7 WaffG normiert, dass bei erstmaliger Überprüfung der Verlässlichkeit das psychologische Gutachten erforderlich ist. Die Behörde könnte dies also nur dann vorschreiben, wenn sie argumentieren kann, dass sie die Verlässlichkeit nie überprüft hat. Nachdem er bereits eine WBK hat, wird es die Behörde schwer haben das zu argumentieren.
Es gibt aber sehr viele Leute die nie ein psychologisches Gutachten gemacht haben weil es damals nicht vorgeschrieben war. Ich selbst habe problemlos erweitert und viele Freunde und Bekannte ebenfalls. Das ist eine reine Schikane dieser Behörde. Ich würde mit der Kopie aus dem Gesetz höflich darauf hinweisen, dass es nicht notwendig oder gar vorgeschrieben ist. Man darf sich nicht alles gefallen
lassen und einschüchtern schon gar nicht.
MfG
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von MrRiesa » Fr 8. Mär 2024, 11:38

Promo hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 10:47

Ich vermute, dass die Behörde das damit begründet, weil er 1992 noch kein psychologisches Gutachten machen musste. Mir wäre aber keine dahingehende Bestimmung im WaffG bekannt, die das vorschreibt.
Ich vermute das gleiche und hab eben dazu keine Bestimmung gefunden..
Schreiben zur Erweiterung ist schon aufgesetzt, danke für eure Bestätigung..

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Mr. Danger » Fr 8. Mär 2024, 13:42

Noch ein Input, falls man auf der obskuren Welle weiterreiten will.
Wenn er eine gültige Jagdkarte hat braucht er weder einen Waffenführerschein noch ein psychologisches Gutachten.

Ansonsen ist es vollkommen richtig, das Gesetz gibt nichts dergleichen her, was der SB fordert.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Grerdinger » Fr 8. Mär 2024, 18:37

Blöde Frage: Wurde damals bei der Ausstellung der WBK die Zuverlässigkeit überprüft?
Nicht dass die Behörde hergeht und sagt: Da es noch nie eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gegeben hat und diese jetzt erforderlich ist, muss ein Gutachten eben gemacht werden...
LG,


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