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Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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NoNo
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Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von NoNo » Di 8. Sep 2020, 12:11

Liebes Forum.

Ich komme gerade von meiner BH, bei der ich um Erweiterung ansuchen wollte.
Von 8 auf 13 Plätze nach §11b.
Soweit so gut. Ich muss mein Ansuchen noch a bissl umformulieren, dann schicken wir das zum Sachverständigen.
Und jetzt mein grosses Fragezeichen: Der wird mich dann auch besuchen. Auf einen Plausch (?), und die Verwahrung kontrollieren.
Ich weiß daß das bei Sammleransuchen wohl so sein kann, aber bei einer "normalen" Erweiterung auch ?

Die Suchfunktion habe ich bemüht, aber nur unpassende oder uralte Antworten gefunden.

Danke für jeden sachdienlichen Input

Norbert

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Wolf1971
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Wolf1971 » Di 8. Sep 2020, 12:24

NoNo hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 12:11
Liebes Forum.

Ich komme gerade von meiner BH, bei der ich um Erweiterung ansuchen wollte.
Von 8 auf 13 Plätze nach §11b.
Soweit so gut. Ich muss mein Ansuchen noch a bissl umformulieren, dann schicken wir das zum Sachverständigen.
Und jetzt mein grosses Fragezeichen: Der wird mich dann auch besuchen. Auf einen Plausch (?), und die Verwahrung kontrollieren.
Ich weiß daß das bei Sammleransuchen wohl so sein kann, aber bei einer "normalen" Erweiterung auch ?

Die Suchfunktion habe ich bemüht, aber nur unpassende oder uralte Antworten gefunden.

Danke für jeden sachdienlichen Input

Norbert
Sachverständiger hört sich ganz nach "extra Kosten" an. Das würde ich vorher noch abklären, nicht dass dann die große Überraschung in Form eines Zahlscheines kommt.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von NoNo » Di 8. Sep 2020, 13:31

Danke für die Antwort.
Ja, ist klar.
Darum frage ich auch.

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Dobi
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Dobi » Di 8. Sep 2020, 13:54

NoNo hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 12:11
Liebes Forum.

Ich komme gerade von meiner BH, bei der ich um Erweiterung ansuchen wollte.
Von 8 auf 13 Plätze nach §11b.
Soweit so gut. Ich muss mein Ansuchen noch a bissl umformulieren, dann schicken wir das zum Sachverständigen.
Und jetzt mein grosses Fragezeichen: Der wird mich dann auch besuchen. Auf einen Plausch (?), und die Verwahrung kontrollieren.
Ich weiß daß das bei Sammleransuchen wohl so sein kann, aber bei einer "normalen" Erweiterung auch ?

Die Suchfunktion habe ich bemüht, aber nur unpassende oder uralte Antworten gefunden.

Danke für jeden sachdienlichen Input

Norbert
Vielleicht steh ich ja auch auf der berühmten Leitung, aber ich verstehe nicht, wozu es für eine Erweiterung nach §11b überhaupt einen Sachverständigen braucht!?

Man hat eine Bestätigung vom Verein/Verband, dass man bestimmte Waffen für Bewerbe benötigt und man hat entsprechende Ergebnislisten dazu, die belegen, dass man z.B. mit Leihwaffen bereits in diesen Bewerben aktiv ist.

Was prüft da der Sachverständige? Ob der Stempel und die Unterschrift auf der §11b konformen Bestätigung des Vereins echt sind?
Oder googelt er fleissig, ob er im Netz was über die Bewerbe findet?

Ich habe auch nirgends im Gesetzestext gefunden, dass zur Feststellung ob man lt. §11b Sportschütze ist, ein Sachverständiger nötig sei!

Edit/Ergänzung:
Oder liegt hier einfach ein Missverständnis vor und die bei der BH meinten statt Sachverständiger eigentlich Sachbearbeiter!?
Zuletzt geändert von Dobi am Di 8. Sep 2020, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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abactus
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von abactus » Di 8. Sep 2020, 13:55

darf ma fragen welche BH bzw zumindest die himmelsrichtung, wo sie ca liegt

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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von NoNo » Di 8. Sep 2020, 14:00

Der Sachbearbeiter der BH Gsdf entscheidet das nicht selbst, sondern schickt das Ansuchen weiter.
Keine Idee wieso.

Burgenlandy
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Burgenlandy » Di 8. Sep 2020, 16:43

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

Incite
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Incite » Di 8. Sep 2020, 17:11

NoNo hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 14:00
Der Sachbearbeiter der BH Gsdf entscheidet das nicht selbst, sondern schickt das Ansuchen weiter.
Keine Idee wieso.
Ich hatte die SV auch schon da. Ich glaube die waren vom LKA St. Pölten (das sind die netten Herren in zivil). Die kontrollieren die sichere Verwahrung und als Sportschütze wirst du ja wohl begründen/erzählen können warum du die zusätzlichen Kanonen ;) brauchst.

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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DonPapa
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von DonPapa » Di 8. Sep 2020, 18:22

Wolf1971 hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 12:24
NoNo hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 12:11
Liebes Forum.

Ich komme gerade von meiner BH, bei der ich um Erweiterung ansuchen wollte.
Von 8 auf 13 Plätze nach §11b.
Soweit so gut. Ich muss mein Ansuchen noch a bissl umformulieren, dann schicken wir das zum Sachverständigen.
Und jetzt mein grosses Fragezeichen: Der wird mich dann auch besuchen. Auf einen Plausch (?), und die Verwahrung kontrollieren.
Ich weiß daß das bei Sammleransuchen wohl so sein kann, aber bei einer "normalen" Erweiterung auch ?

Die Suchfunktion habe ich bemüht, aber nur unpassende oder uralte Antworten gefunden.

Danke für jeden sachdienlichen Input

Norbert
Sachverständiger hört sich ganz nach "extra Kosten" an. Das würde ich vorher noch abklären, nicht dass dann die große Überraschung in Form eines Zahlscheines kommt.

Ja die SSV Kosten werden zu 100% weitergegeben !
Gruß
DonPapa


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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von NoNo » Mi 9. Sep 2020, 08:15

Ok.
Mal Danke an alle.

Nein, ich habe keinen Stress mein Bedürfniss an Waffe A bis X zu kommunizieren, aber es hat mich, aus Unkenntnis, trotzdem verwundert, daß da ein SV antanzt :)

Weiß jemand wie hoch die Kosten für den SV sind ?
Evtl. jemand bei dem Selbiger schon war ?

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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » Mi 9. Sep 2020, 11:32

NoNo hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 08:15
Ok.
Mal Danke an alle.

Nein, ich habe keinen Stress mein Bedürfniss an Waffe A bis X zu kommunizieren, aber es hat mich, aus Unkenntnis, trotzdem verwundert, daß da ein SV antanzt :)

Weiß jemand wie hoch die Kosten für den SV sind ?
Evtl. jemand bei dem Selbiger schon war ?
wenn der sachbearbeiter einen SV schickt dann zahlt das die behoerde
allfaellige zahlungsaufforderungen beeinspruchen

der "SV" ist oft auch "nur" ein poliozeibeamter von der LPD der sich mit einbruchsschutz auskennt
evt mitarbeiter vom kriminalpolizeilichen beratungsdienst

einen "echten" SV schickens bei 10 waffen normal noch ned

rein rechtlich kann dir der waffenreferent genehmigen was er will
500 plaetze
pumpguns
waffenpass
wenn deine rechtfertigung ausreicht und alle voraussetzungen erfuellt sind

und formalrechtlich muss er dazu bei niemanden rueckfragen

es mag aber so sein dass einzelne behoerden fuer derartige bewilligungen interne ablaeufe vorgesehen haben
und wenn der chefjurist der BH oder gar der amtsleiter dem waffenreferenten sagt "mehr als 10 plaetze geb ma ned her" denn bleibt dem referenten halt auch nix anderes ueber als hinhaltender widerstand so lange es geht

wessen brot ich ess dessen lied ich sing ...

"unwillkommene" verfahren "so genau" pruefen dass sie an die 6 monatsgrenze stossen
den "SV" schicken
in der ersten instanz grundsaetzlich ablehnen
in der zweiten instanz die erste instanz bestaetigen
usw

bei derartigen behoerden hilft dann nur der gang zu verwaltungsgerichtshof

kenne kunden die haben ueber den VFGH bei echten problembehoerden hoehere dreistellige waffenanzahlen auf der WBK genehmigt bekommen
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von gewo » Mi 9. Sep 2020, 11:35

DonPapa hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 18:22
Ja die SSV Kosten werden zu 100% weitergegeben !
unsinn

lies das AVG
und lies das WaffG

es gibt dafuer keinerlei rechtliche grundlage
es gibt auch kein ermessen fuer die behoerde diese kosten umzulegen

die behoerde darf dir nicht mal den auftrag geben eine SV selber zu beauftragen
das ist im waffenrecht so nicht vorgesehen

schiesstand genehmigungs verfahren ... andere baustelle.... dort ja
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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Hane » Mi 9. Sep 2020, 14:48

Sehe ich auch so.
Steht auch meiner Meinung nach so im Abgb 1014 oder so.
Sinngemäß: wer bestellt, der zahlt.
Kenne das zum Beispiel aus dem Arbeitsrecht, wenn dein Chef eine Bestätigung des Arztes für z.B. einen notwendigen Pflegeurlaub möchte, muss er die Kosten übernehmen.

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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von Steyrer » Mi 9. Sep 2020, 16:06

DonPapa hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 18:22
Ja die SSV Kosten werden zu 100% weitergegeben !
Bei meiner BH, vor etwas mehr als 2 Jahren, ist alles zu einem internen SV bei der LPD in St. Pölten gegangen. Hat nix gekostet. Jetzt gehen nur mehr komplizierte Anträge hin und kosten noch immer nix

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Re: Sachverständiger bei WBK Erweiterung

Beitrag von _Jack_ » Mi 9. Sep 2020, 16:16

gewo hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 11:35


unsinn

lies das AVG
und lies das WaffG

es gibt dafuer keinerlei rechtliche grundlage
§ 76. (1) Erwachsen der Behörde bei einer Amtshandlung Barauslagen, so hat dafür, sofern nach den Verwaltungsvorschriften nicht auch diese Auslagen von Amts wegen zu tragen sind, die Partei aufzukommen, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat. Als Barauslagen gelten auch die Gebühren, die den Sachverständigen und Dolmetschern zustehen. Kosten, die der Behörde aus ihrer Verpflichtung nach § 17a erwachsen, sowie die einem Gehörlosendolmetscher zustehenden Gebühren gelten nicht als Barauslagen. Im Falle des § 52 Abs. 3 hat die Partei für die Gebühren, die den nichtamtlichen Sachverständigen zustehen, nur soweit aufzukommen, als sie den von ihr bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Vgl auch: Gemäß § 76 Abs. 1 AVG hat für Barauslagen, die der Behörde bei einer Amtshandlung erwachsen, sofern nach den Verwaltungsvorschriften nicht auch diese Auslagen von Amts wegen zu tragen sind, die Partei aufzukommen, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat. Als Barauslagen gelten auch die Gebühren, die den Sachverständigen und Dolmetschern zustehen. (LVwG-840005/37/Kü/AK https://www.lvwg-ooe.gv.at/8097.htm)

Der Grund, warum meist keine Kosten verrechnet werden, ist, weil halt oft Amtssachverständige zur Verfügung stehen. Dabei fallen keine weiterverrechenbaren "Barauslagen" an, weil diese meistens in einem Dienstverhältnis zu Bund bzw. Land stehen. Nichtamtliche Sachverständige (diese kann die Behörde unter Umständen auch von Amts wegen bestellen § 52 Abs 2 AVG) wird man bezahlen müssen.

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