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Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von irgendwer » Do 17. Sep 2020, 12:17

Hi Leute,
Bei Kat. B Waffen wird ja öfter mal gefragt ob Anmeldung als Wechselsystem möglich ist.

Meine Frage nun, hat das nach dem neuen Waffengesetz irgendwelche Vorteile?
Belegt das keinen WBK Platz mehr oder wie ist das mit der neuen Zubehör Regelung? Darf ich mir vll. eine "zusätzliche" Waffe als reines Wechselsystem zulegen obwohl ich keinen Platz mehr habe?

Hintergrund - Ich habe 2/2 WBK Plätzen belegt (Glock & HA Gewehr), aber hätte gerne noch eine 22lr. Pistole fürs billige Training.

Danke für die Infos.

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Steirer
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von Steirer » Do 17. Sep 2020, 12:22

Hallo Irgendwer!
In deinem Fall ganz einfach. Du darfst dir 4 Wechselsysteme kaufen. Kein Bezug mehr zu einer deiner B-Waffen nötig. Du darfst auch Griffstück oder Lower dazu besitzen, aber daheim nicht zusammenbauen.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

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combatmiles
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von combatmiles » Do 17. Sep 2020, 12:33

wenn du bei deinem Setup schlau bist, kaufst dir beim Gewo a G44 als WS. Dann halt nur am Schießplatz zusammensetzen und gut is..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von irgendwer » Do 17. Sep 2020, 14:29

Danke mal soweit.
Das mit dem - nur am Schießplatz zusammenbauen habe ich schon mitbekommen. Das wäre kein Problem für mich das auch getrennt zu lagern.

Als in meinem Konkreten Beispiel wäre folgendes also zulässig?
2/2 Wbk Plätzen belegt
-Glock
-HAGewehr

Und die "Neuanschaffung" wäre aber eine gebrauchte "SIG 1911-22" die nichts mit der Glock zu tun hat, Wechselsystem mäßig weil ja ganz andere Teile.

Die müsste ich dann nur als Wechselsystem eintragen lassen und zuhause halt vom Griff getrennt aufbewahren logischwerweise und das wäre so zulässig? - Da ich ja so indirekt zu einem 3. Wbk Platz komme, mehr oder weniger.

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von irgendwer » Do 17. Sep 2020, 14:31

combatmiles hat geschrieben:
Do 17. Sep 2020, 12:33
wenn du bei deinem Setup schlau bist, kaufst dir beim Gewo a G44 als WS. Dann halt nur am Schießplatz zusammensetzen und gut is..
Hatte ich ehrlich gesagt im Auge, dort habe ich auch immer wieder das mit dem Wechselsystem gelesen. Darum hier die Frage.

Nur würde ich halt jez zu einer wiiiiirklich günstigen .22er Sig kommen, wenn das eintragungstechnisch so möglich ist.

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von combatmiles » Do 17. Sep 2020, 14:35

Ja ist möglich..
KEINE BINDUNG MEHR AN EINE BASISWAFFE
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von irgendwer » Do 17. Sep 2020, 14:43

combatmiles hat geschrieben:
Do 17. Sep 2020, 14:35
Ja ist möglich..
KEINE BINDUNG MEHR AN EINE BASISWAFFE
Sorry für die nochmalige vielleicht dumme Frage, aber auch wenn ich keinen freien Platz mehr auf der WBK habe?

Jeder Platz kommt also mit 2 "extra" Wechselsystem plätzen die ich sozusagen irgendwie belegen kann solange man die "Wechselsstem-Waffe" zerlegen kann?

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von bino71 » Do 17. Sep 2020, 14:45

Nicht kann, sondern muß.

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von combatmiles » Do 17. Sep 2020, 14:49

2B Plätze auf der WBK
4 Zubehörplätze
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von mastercrash » Do 17. Sep 2020, 14:52

Die Waffe muss natürlich ein Wechselsystem sein... Also nicht als vollständige Kat B irgendwo eingetragen sein.

Ein BüMa oder Händler kann eine Waffe "zerlegen" und dir dann die wesentlichen Waffenteile als WS verkaufen (manche verkaufen das Griffstück gleich mit dazu, andere wollen das nicht). Da die Waffe gebraucht ist nehme ich an die steht aktuell irgendwo als normale Kat B im ZWR?

Dann brauchst jemand (BüMa oder Händler) der sie in ein WS umwandelt und dir das Griffstück mit dazu verkauft. Dazu muss der Händler die gebrauchte Waffe kurzzeitig in sein Waffenbuch aufnehmen. Das machen meiner Erfahrung nach nicht viele Händler.
Zuletzt geändert von mastercrash am Do 17. Sep 2020, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von Muhanak » Do 17. Sep 2020, 15:00

mastercrash hat geschrieben:
Do 17. Sep 2020, 14:52
Die Waffe muss natürlich ein Wechselsystem sein... Also nicht als vollständige Kat B irgendwo eingetragen sein.

Ein BüMa oder Händler kann eine Waffe "zerlegen" und dir dann die wesentlichen Waffenteile als WS verkaufen (manche verkaufen das Griffstück gleich mit dazu, andere wollen das nicht). Da die Waffe gebraucht ist nehme ich an die steht aktuell irgendwo als normale Kat B im ZWR?

Dann brauchst jemand (BüMa oder Händler) der sie in ein WS umwandelt und dir das Griffstück mit dazu verkauft.
Und genau da ist der Knackpunkt: nicht jeder Händler wird Dir das machen, also am Besten nachfragen oder gleich zu Gewo...

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von irgendwer » Do 17. Sep 2020, 15:15

Danke, jez hab ichs verstanden. Das beantwortet meine Frage zu den WBK Plätzen und W-Systemen

Waffe liegt bei nem Händler, also ist es nur an ihm ob er mir die auch als WS verkauft. Mal schaun...

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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von mastercrash » Do 17. Sep 2020, 15:17

irgendwer hat geschrieben:
Do 17. Sep 2020, 15:15
Danke, jez hab ichs verstanden. Das beantwortet meine Frage zu den WBK Plätzen und W-Systemen

Waffe liegt bei nem Händler, also ist es nur an ihm ob er mir die auch als WS verkauft. Mal schaun...
Genau, und ob er dir das Griffstück gleich mit verkauft, obwohl du es nur als WS haben willst... Manche haben da (teilweise zurecht) ein mulmiges Gefühl, weil es schon rechtliche Grauzone ist (Umgehung der Kat B Platzbeschränkung, da er mit Griffstück und allem im Grunde ja eine vollständige Kat B verkauft, diese aber nur als WS ins ZWR einträgt).

Diese Vorgehensweise ist nicht per se verboten, denn die wesentlichen Teile sind ja ein WS und dürften auch als solches verkauft werden und das Griffstück ist ja frei verkäuflich (das Griffstück könntest ja auch unabhängig von deinem WS eh auch aufm Flohmarkt kaufen). Dennoch ist es eigentlich eine vollständige Waffe die er da verkauft aber nicht als solche ins ZWR einträgt.

Daraus zwei getrennte Kaufverträge zu machen wie es in der Praxis auch vorkommt (WS und Griffstück als jeweils eigener Kaufvertrag) macht die Sache auch nicht viel besser, weil auch das im Grunde ja wieder nur eine Umgehung der Umgehung wäre.
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von silverstar » Do 17. Sep 2020, 19:20

Dann kauft das Griffstück eben der Nachbar denn der hat einen anderen Familienamen und ist betimmt über 18 Jahre!
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Re: Wechselsystem und WBK Platz Frage.

Beitrag von Woyzeck » Fr 18. Sep 2020, 15:49

Gibt es zu diesem Thema, das ja recht offensichtlich eine Umgehung der Platzbeschränkung ist, eigentlich sowas wie eine offizielle Behördenmeinung bzw. wurde das schon mal ausjudiziert ? Ich stehe vor dem gleichen Problem und wollte mir auch eine G44 zur G45 dazu als Zubehör nehmen, nur erscheint mir dieses Konstrukt zumindest anfechtbar.

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