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Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 13:53
von Luke_duke
Hallo Forum!

Ich hoffe ich hab eine ähnliche Frage bei meiner Suche nicht überlesen - wenn ja, sorry vorab!

Ich habe heute Post von der BH gekommen, die möchten gerne einen Nachweis für meine WBK haben. Ich habe die damals gleich nach der Jagdprüfung beantragt und wollte mir irgendwann etwas für den Schießsport zulegen - ist jedoch nicht dazu gekommen, somit ist die Karte leer bzw. jungfräulich.

Mangels geeigneter Jagdausgehmöglichkeit habe ich die letzten 2 Jahre meine Jagdkarte nicht mehr gelöst, habe jedoch nun wieder etwas in Aussicht, wo ich zumindest etwas im Revier rumlaufen könnte, daher würde ich sie wieder gerne lösen.
Im Brief für die Einzahlung der Gebühr der Jagdkarte steht aber, dass dies aber nur bis Ende Juni möglich ist, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift.

Meine 2 Fragen nun:
- Kann ich die Jagdkarte noch dieses Jahr lösen um meine WBK damit zu legitimieren ( es besteht eine Frist von 8 Wochen ab erhalt des Briefes) oder macht es mehr Sinn, diese zu verlieren und irgendwann erneut zu beantragen?
- Wenn die Jagdkarte dieses Jahr noch gelöst wird, ist damit noch eine Ausübung der Jagd möglich oder sollte ich meine Vorhaben besser auf das neue Jahr verlegen?

Danke mal im Voraus!

Grüße aus Oberösterreich,
Lukas

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 14:07
von gewo
Luke_duke hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 13:53
Hallo Forum!

Ich hoffe ich hab eine ähnliche Frage bei meiner Suche nicht überlesen - wenn ja, sorry vorab!

Ich habe heute Post von der BH gekommen, die möchten gerne einen Nachweis für meine WBK haben. Ich habe die damals gleich nach der Jagdprüfung beantragt und wollte mir irgendwann etwas für den Schießsport zulegen - ist jedoch nicht dazu gekommen, somit ist die Karte leer bzw. jungfräulich.

Mangels geeigneter Jagdausgehmöglichkeit habe ich die letzten 2 Jahre meine Jagdkarte nicht mehr gelöst, habe jedoch nun wieder etwas in Aussicht, wo ich zumindest etwas im Revier rumlaufen könnte, daher würde ich sie wieder gerne lösen.
Im Brief für die Einzahlung der Gebühr der Jagdkarte steht aber, dass dies aber nur bis Ende Juni möglich ist, da sonst der Versicherungsschutz nicht greift.

Meine 2 Fragen nun:
- Kann ich die Jagdkarte noch dieses Jahr lösen um meine WBK damit zu legitimieren ( es besteht eine Frist von 8 Wochen ab erhalt des Briefes) oder macht es mehr Sinn, diese zu verlieren und irgendwann erneut zu beantragen?
- Wenn die Jagdkarte dieses Jahr noch gelöst wird, ist damit noch eine Ausübung der Jagd möglich oder sollte ich meine Vorhaben besser auf das neue Jahr verlegen?

Danke mal im Voraus!

Grüße aus Oberösterreich,
Lukas
servus lukas

lese bitte nochmal genau

ich vermute sehr es geht um die uebliche verwahrungskontrolle im zuge derer jeder alle fuenf jahre den waffenfuehrerschein nochmal absolvieren muss

jaeger sind davon ausgenommen
die muessen keinen waffenfuehrerschein machen

ich vermute du machst wo den waffenfuehrerschein und das wars
kostet beim haendler in deiner naehe irgendwas zwischen 20,- und 40,- ....

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 14:40
von Luke_duke
Hallo gewo!

Danke für deine Antwort! In der Tat, etwas falsch geschrieben bzw. ausgedrückt.
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?

Grüße Lukas

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 14:45
von gewo
Luke_duke hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 14:40
Hallo gewo!

Danke für deine Antwort! In der Tat, etwas falsch geschrieben bzw. ausgedrückt.
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?

Grüße Lukas
tja das kommt auf deine behoerde an
ob sie es rueckwirkend akzeptieren oder nicht

warum rufst ned einfach an dort ...

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:15
von custodes
Luke_duke hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 14:40
Also ist meine Idee mit dem einzahlen der Gebühr und damit das lösen der Jagdkarte nicht realisierbar oder würde das in dem Fall doch funktionieren, damit ich den Führerschein nicht machen muss?
Evtl. auch beim LJV nachfragen ob und wie eine nachträgliche Einzahlung der Gebühr möglich ist.

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:21
von Luke_duke
Danke mal für die Hilfreichen Antworten! :)

Dem LJV habe ich ein Mail geschrieben und die BH werde ich morgen versuchen zu erreichen!

Grüße Lukas

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:24
von kuni
Zumindest ist der Steiermark ist es kein Problem. Die Jagdkarte gilt ab dem Zeitpunkt der Einzahlung, Nachweis ist der Einzahlungsbeleg. Wenn man jetzt am 1.9. einzahlt, ist die Karte ab 1.9. bis 31.3. des darauf folgenden Jahr gültig.

Für den Zeitraum vom 1.4. bis zum 1.9. hatte man keine gültige Jagdkarte, man kriegt aber auch keinen aliquoten Anteil retour. Hätte man in dieser Zeit gejagt, würde es unter Wilderei fallen.

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 10:58
von hari
kuni hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 15:24
Hätte man in dieser Zeit gejagt, würde es unter Wilderei fallen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber "Wilderei" ist der Eingriff in fremdes Jagdrecht laut StGB (P137 u 138). Das hat mit der Gueltigket der Jagdkarte unmittelbar nichts zu tun.
Auf die Steiermark bezogen waere es aber jedenfalls ein Verstoss gegen das Landesjagdgesetz (P36 u 37). Auf Bundesebene eventuell auch ein waffenrechtlicher Verstoss (Fuehren der Waffe).

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 11:02
von Luke_duke
Ein kurzes Update von mir:

Hab jetzt sowohl mit dem LJV als auch der BH gesprochen. BH akzeptiert eine Rückwirkend gelöste Jagdkarte und der LJV hat mir auch bestätigt, dass eine Jagdkarte jederzeit gelöst werden kann, welche jedoch nur bis zum Ende des Jagdjahres gültig ist!

Somit sind meine Probleme dank euch gelöst! :)

Vielen Dank!

Grüße Lukas

Re: Jagdkarte für WBK

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 12:02
von kuni
hari hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 10:58
kuni hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 15:24
Hätte man in dieser Zeit gejagt, würde es unter Wilderei fallen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber "Wilderei" ist der Eingriff in fremdes Jagdrecht laut StGB (P137 u 138). Das hat mit der Gueltigket der Jagdkarte unmittelbar nichts zu tun.
Auf die Steiermark bezogen waere es aber jedenfalls ein Verstoss gegen das Landesjagdgesetz (P36 u 37). Auf Bundesebene eventuell auch ein waffenrechtlicher Verstoss (Fuehren der Waffe).
Wir hatten voriges Jahr so einen Fall. Jungjäger, hat die Karte direkt bei der Prüfung gelöst und bezahlt. Diese Meldung wurde jedoch vom BJA nicht an die BH übermittelt. Es wurden mehrere Verfahren eingeleitet (anstatt vorher einmal anzurufen) - u.a. der Tatbestand der Wilderei. Führen der Waffe war hier nicht Relevant, da WP Besitzer. Aber du hast Recht, auch das wäre noch ein Problem.