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Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:23
von Joewood
Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt (bzw. muss stellen) der Standbesitzer dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
Danke
lg

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:29
von Hellprayer
Joewood hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 17:23
Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt der Seidler dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
Danke
lg
§ 14 WaffG Schießstätten
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


Grundfrage ist immer: Ist es wirklich ein behördlich genehmigter Schießstand?

Wenn ja, dann darf die Freundin sich einfach eine Waffe ausborgen (inkl. Munitionskauf), ballern gehen und danach wieder zurückgeben.

Wie der Betreiber das dann gestaltet ist Hausrecht bzw. Unternehmensphilosophie ;)

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:39
von Joewood
Hellprayer hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 17:29
Grundfrage ist immer: Ist es wirklich ein behördlich genehmigter Schießstand?

Wenn ja, dann darf die Freundin sich einfach eine Waffe ausborgen (inkl. Munitionskauf), ballern gehen und danach wieder zurückgeben.

Wie der Betreiber das dann gestaltet ist Hausrecht bzw. Unternehmensphilosophie ;)
In dem Fall geht es tatsächlich konkret um den Seidler, wei lder für sie sehr verkehrsgünstig liegt. Gegebenenfalls wäre in ihrer Nähe auch das Beschussamt aber dort kann man sich keine Zielsportgeräte ausborgen, soweit ich weiß. Beide sind behördliche fix genehmigt; diese Diskussion stellt sich somit nicht.

Zum Rest: danke für die Info... mir war nicht klar, dass es soweit geht, dass sie wirklich einfach ohne Weiteres reinspazieren, und ballern gehen kann

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:48
von gewo
Joewood hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 17:23
Hi, hab da eine Frage...
War heute am (behördlich genehmigten) Schießstand mit einer Freundin. Nachdem ich ja eine WBK habe, ist alles in Ordnung.
Dann ist aber die Frage aufgetaucht: was darf sie, wenn ich nicht Begleitperson spiele? Darf sie da (Seidler z.B.) alleine hingehen, sich eine Waffe ausborgen und schießen? Oder muss ich (oder sonst ein berechtigter) dabei sein? Oder stellt (bzw. muss stellen) der Standbesitzer dafür ein Anstands-Wauwau ab? Ich weiß, dass vieles vom WG nicht gilt auf behördlichen Ständen aber bei der konkreten Fragestellung bin ich nicht ganz sicher...
Danke
lg
waffenrechtlich kein problem
soweit mir bekannt bestehen die meisten standbetreiber aber aus haftungsgruenden auf eine WBk

waere ich standbetreiber dann wuerde ich zu mindesten auf einen gueltigen waffenfuehrerschein bestehen
ich bin mir ned sicher ob ich sonst als betreiber im fall eines unfalles aus der haftung rauskomme ...

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:51
von Kapselpracker
Auf die gleiche Frage meinerseits seinerzeit :D , teilte mir der Seidler mit, das wenn ich bei ihnen den Waffenf.-schein gemacht habe, könne ich jederzeit vorbei kommen und mir eine Waffe ausborgen und Schießen.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 20:59
von hotchili71
In Leobersdorf darf man ohne WBK auf den Stand, auch eine Waffe ausleihen ist kein Problem, nur Bohnen bekommt man nicht.
Also brauchst immer einen mit WBK/WP mit.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 21:57
von racepics
Ein Freund hat sich in Leobersdorf eine Pistole gekauft, noch lange bevor er die WBK hatte, ging regelmäßig ballern und danach hat er Waffe und Munition wieder auf Depot gelegt

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 20:23
von GixxsaW
Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist :whistle:);
"Bitte beachten Sie:

Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"

"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 20:35
von mastercrash
racepics hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 21:57
Ein Freund hat sich in Leobersdorf eine Pistole gekauft, noch lange bevor er die WBK hatte, ging regelmäßig ballern und danach hat er Waffe und Munition wieder auf Depot gelegt
Und das alles innerhalb des Geländes einer behördlich genehmigten Schießstätte ohne je mit der Waffe das Gelände zu verlassen?
Auf wen war die Pistole dann eingetragen, wenn er noch keine WBK hatte? Das funktioniert eigentlich nur, wenn ein Händler direkt ein Geschäft innerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte hat bzw. der Händler selbst diese Schießstätte betreibt.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:08
von racepics
mastercrash hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 20:35
racepics hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 21:57
Ein Freund hat sich in Leobersdorf eine Pistole gekauft, noch lange bevor er die WBK hatte, ging regelmäßig ballern und danach hat er Waffe und Munition wieder auf Depot gelegt
Und das alles innerhalb des Geländes einer behördlich genehmigten Schießstätte ohne je mit der Waffe das Gelände zu verlassen?
Auf wen war die Pistole dann eingetragen, wenn er noch keine WBK hatte? Das funktioniert eigentlich nur, wenn ein Händler direkt ein Geschäft innerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte hat bzw. der Händler selbst diese Schießstätte betreibt.
Ist ja in Leobersdorf der Fall, von der Kasse mit Waffe und Munition zum Stand nach hinten, 1 Stunde ballern und dann alles wieder an der Kassa abgeben, Waffe muss noch auf den Händler gelaufen sein. Hat er übrigens vor der Erweiterung auch gemacht, dritte Waffe verblieb auf Depot und hat er sich nur zum schießen geholt

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:10
von racepics
GixxsaW hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 20:23
Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist :whistle:);
"Bitte beachten Sie:

Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"

"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...
Ich habe dort regelmäßig jemanden ohne WBK mit

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:10
von racepics
Doppelpost

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 21:25
von Le_shooter
Seidler muss zumindest eine Person eine WBK vorweisen.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 22:11
von zeroflow
racepics hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 21:10
GixxsaW hat geschrieben:
Di 22. Sep 2020, 20:23
Der Händler/Schießstand im 19.Bezirk schreibt auf dessen Homepage (die für eigentlich alle leicht zugänglich ist :whistle:);
"Bitte beachten Sie:

Schießberechtigt sind nur Personen mit gültigem Waffenpass oder Waffenbesitzkarte!
Zubehör wie Scheiben, Munition und ähnliches sind in unserem Fachgeschäft günstig erhältlich.
Tragen Sie Schutzbrillen und Gehörschutz.
Neu ! Scheibenentfernung kann selbst gewählt werden !
Beachten Sie die Schiessstandordnung!"

"Falls der WFS bei Ihnen gemacht wurde, darf man sich XY ausleihen"
geht wohl mehr in Richtung Hausrecht des Standbetreibers...
Ich habe dort regelmäßig jemanden ohne WBK mit
Ich hab da auch nochmal explizit nachgefragt damals, und die Aussage eines Mitarbeiters bestätigt, man kann Personen ohne WBK schießen lassen.
Nur eben unter meiner Aufsicht und Verantwortung.

Mein Bauchgefühl sagt mir: Es ist leichter, die Regeln locker auszulegen als dann in einer Diskussion die Regeln plötzlich über den Haufen zu werfen um es strenger zu machen.

Re: Was darf man am behördlichen Schießstand ohne Waffendokument?

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 08:22
von Jsmith
Also Derjenige der das Wort "Zielsportgerät" erdacht hat....ach ich lasse es besser