https://www.brownells.at/ARCHANGEL-RUGE ... -100053663
Grund der Frage: Ein AR-15 oder eine Doppelläufige Flinte lässt sich vergleichbar gut zerlegen und ist zulässig.
Aber im §17 steht ja:
Eure Meinung dazu bitte:§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
https://youtu.be/jY0F4j2e4Ow?t=173