Seite 1 von 1

§17 WaffG und Zerlegbarer Schaft

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 23:46
von daHawk
Ist dieser Schaft für ein Ruger 10/22 bei uns zulässing / grauzone / ganz böse ?

https://www.brownells.at/ARCHANGEL-RUGE ... -100053663
Grund der Frage: Ein AR-15 oder eine Doppelläufige Flinte lässt sich vergleichbar gut zerlegen und ist zulässig.

Aber im §17 steht ja:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Eure Meinung dazu bitte:

https://youtu.be/jY0F4j2e4Ow?t=173

Re: §17 WaffG und Zerlegbarer Schaft

Verfasst: Mi 23. Sep 2020, 14:47
von Promo
Soweit ich der Beschreibung entnehme, handelt es sich dabei nicht nur um einen Klappschaft, sondern generell um einen Umbau, der den 10/22 funktionell um einem schnellentnehmbaren Lauf erweitert. Nachdem dies nicht ab Werk so vorgesehen ist, ist aus meiner Sicht jedenfalls der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z. 2 erfüllt.
Selbst wenn der Lauf ab Werk derartig entnehmbar wäre, so ist der Klappmechanismus, auch da er nicht ab Werk so kommt und dem Lauf darüber hinaus eine spezielle Halterung zum zerlegten Transport und schnellen Zusammenbau bietet, m.E. so grenzwertig, dass ich persönlich auch dann den Tatbestand des § 17 Abs. 1 Z. 2 als erfüllt betrachte.

Re: §17 WaffG und Zerlegbarer Schaft

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 12:18
von daHawk
Danke, dann lass ich das lieber.

Wäre so praktisch gewesen :( :?