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2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Michael_Shoot
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2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Michael_Shoot » So 18. Okt 2020, 11:30

Hallo zusammen,

ICh habe 2 Walther GSP beide Kal. 22 auf jeweils einen B-Platz liegen.
Gibt es mit dem neuen Waffengesetz eine möglichkeit diese beiden Waffen auf eine zusammenzulegen, also aus einer Waffe Zubehör machen? Und dadurch einen B-Platz einzusparen.

Gibt es hier eine Möglichkeit und wer macht das Waffenhändler oder Behörde?
Oder geht es nur im Zuge eines Verkaufs wenn ich beide Waffen meiner Frau verkaufe?

Danke

gewo
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » So 18. Okt 2020, 11:55

Michael_Shoot hat geschrieben:
So 18. Okt 2020, 11:30
Hallo zusammen,

ICh habe 2 Walther GSP beide Kal. 22 auf jeweils einen B-Platz liegen.
Gibt es mit dem neuen Waffengesetz eine möglichkeit diese beiden Waffen auf eine zusammenzulegen, also aus einer Waffe Zubehör machen? Und dadurch einen B-Platz einzusparen.

Gibt es hier eine Möglichkeit und wer macht das Waffenhändler oder Behörde?
Oder geht es nur im Zuge eines Verkaufs wenn ich beide Waffen meiner Frau verkaufe?

Danke
geht nur als neuwaffe
wenn sie schon mal als waffe im zwr sind geht es im normalfall nicht
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Wolf1971 » So 18. Okt 2020, 17:38

Theoretisch schon.
Aber das muss ein Büchsenmacher machen und das Griffstück sollte vernichtet werden.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » So 18. Okt 2020, 17:48

Unter zuruecklassung des griffstuecks ja
Aber kommt auch auf die behoerde an

Gibt welche da geht das
Bei anderen hast ewig diskussionen
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Promo » So 18. Okt 2020, 19:52

Das was du vor hast ist nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen. Ich würde davon Abstand nehmen, es sei denn du vernichtest das zweite Griffstück.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von angryscientist » Mo 19. Okt 2020, 23:11

Promo hat geschrieben:
So 18. Okt 2020, 19:52
[..], es sei denn du vernichtest das zweite Griffstück.
Warum das Griffstück vernichten? Ist es gasdruckbelastet? Ich dachte Griffstücke zählen idR nicht als westlicher Bestandteil einer Waffe.. :think:

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Exitus » Di 20. Okt 2020, 06:40

Die BH kann es aber fordern damit eine komplette Waffe in ein Wechselsystem umgewandelt werden kann.
Hatte ich bei meiner Glock 20 das als WS zu meiner Glock 21 gemeldet wurde.
Ob das jetzt rechtens ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Greetings Oliver

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von gewo » Di 20. Okt 2020, 09:03

Exitus hat geschrieben:
Di 20. Okt 2020, 06:40
Die BH kann es aber fordern damit eine komplette Waffe in ein Wechselsystem umgewandelt werden kann.
Hatte ich bei meiner Glock 20 das als WS zu meiner Glock 21 gemeldet wurde.
Ob das jetzt rechtens ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Greetings Oliver
Wie will sie das verlangen wenn ich als haendler das griffstueck zwischenzeitlich schon an einen unbekannten dritten weiterverkauft habe ...?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Exitus » Di 20. Okt 2020, 09:07

Auflage bei mir war dass das Griffstück nachweislich zerstört werden muss.
Ich weiß das ist nicht rechtens aber was hätte es mir gebracht außer Ärger und Stress.
Ich komme mit meinem SB sehr gut aus und so soll es auch bleiben.
Greetings Oliver

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Promo » Di 20. Okt 2020, 17:25

angryscientist hat geschrieben:
Mo 19. Okt 2020, 23:11
Promo hat geschrieben:
So 18. Okt 2020, 19:52
[..], es sei denn du vernichtest das zweite Griffstück.
Warum das Griffstück vernichten? Ist es gasdruckbelastet? Ich dachte Griffstücke zählen idR nicht als westlicher Bestandteil einer Waffe.. :think:
Achso, wenn du die Waffe zerlegst und zerlegt liegen hast, dann ist sie plötzlich keine ganze Waffe mehr, sondern nur noch ein Wechselsystem. Interessant.

Ich vertrete den Standpunkt, dass eine Waffe eine komplette Waffe und kein Wechselsystem ist, auch wenn sie zerlegt ist. Wenn du das zu der Waffe nummerngleiche Griffstück daneben liegen hast, dann kann man nicht von einem Wechselsystem sprechen. Und auch wenn es momentan keine Judikatur dazu gibt, dann wird es in nächster Zukunft sicher etwas dazu geben, die diese Sichtweise bestätigt. Vielleicht aber stellst du dich ja dafür zur Verfügung, wenn du das eben anders siehst? Würde gerne meine Sichtweise bestätigt oder eben abgelehnt bekommen.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von spareribs » Di 20. Okt 2020, 17:54

Werden halt die Griffstücke in Zukunft wbk-pflichtig...bis dahin kann man kaufen ....war auch bei den Pumpguns so ....da haben auch zumindest ein Politiker, der auch für ein Verbot gestimmt hat, am allerletzten Tag noch eine gekauft.....habe ich auf einer sicheren Quelle erfahren ...
Aber total egal, die EU will sowieso seine Bürger entwaffnen....eben Stück für Stück ...
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Glock1768 » Di 20. Okt 2020, 19:25

Leider werden die nie zugeben wie idiotisch diese Begrenzung und der ganze Mist rund herum eigentlich auch ist ...
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von yoda » Di 20. Okt 2020, 21:27

Promo hat geschrieben:
Di 20. Okt 2020, 17:25
Achso, wenn du die Waffe zerlegst und zerlegt liegen hast, dann ist sie plötzlich keine ganze Waffe mehr, sondern nur noch ein Wechselsystem. Interessant.

Ich vertrete den Standpunkt, dass eine Waffe eine komplette Waffe und kein Wechselsystem ist, auch wenn sie zerlegt ist. Wenn du das zu der Waffe nummerngleiche Griffstück daneben liegen hast, dann kann man nicht von einem Wechselsystem sprechen. Und auch wenn es momentan keine Judikatur dazu gibt, dann wird es in nächster Zukunft sicher etwas dazu geben, die diese Sichtweise bestätigt. Vielleicht aber stellst du dich ja dafür zur Verfügung, wenn du das eben anders siehst? Würde gerne meine Sichtweise bestätigt oder eben abgelehnt bekommen.
Das Gesetz spricht halt von wesentlichen Bestandteilen und nicht von einem Wechselsystem. In dem Moment wo eine Waffe komplett zerlegt ist, ist es keine verwendungsfähige Waffe mehr, selbst wenn jede Schraube nummerngleich ist.

§2 sagt eine Schusswaffe ist eine Waffe mit der feste Körper durch einen Lauf verschossen werden können, also sind ein Haufen Teile per Definition schon keine Schusswaffe, selbst wenn ich damit binnen 2 Minuten eine komplette Waffen bauen kann. Weil außer bei einigen seltenen Fällen sind Wechselsystem nicht schussfähig.

Also wenn der Händler das als Wechselsystem einträgt, und die Teile getrennt gelagert werden, was soll der Beamte dann in seine Anzeige reinschreiben ?

Das wird von der Formulierung her sehr problematisch für den durchschnittlichen Beamten der kein Interesse am Waffengesetz hat und bis jetzt nicht weiß ob Kat. A Magazine irgendwie anders gelagert müssen als vor der Gesetzesänderung.

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von Lexman1 » Di 20. Okt 2020, 21:58

Mir wurde heute von meiner BH mitgeteilt, dass HC Mags "ordentlich" weggesperrt werden müssen und die im Zuge der 5 jährigen Überprüfung mitkontrolliert werden. Jeder Verlust usw muss sofort gemeldet werden, sonst wars es mit der Verlässlichkeit...
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

Beitrag von yoda » Di 20. Okt 2020, 22:42

Lexman1 hat geschrieben:
Di 20. Okt 2020, 21:58
Mir wurde heute von meiner BH mitgeteilt, dass HC Mags "ordentlich" weggesperrt werden müssen und die im Zuge der 5 jährigen Überprüfung mitkontrolliert werden. Jeder Verlust usw muss sofort gemeldet werden, sonst wars es mit der Verlässlichkeit...
Und ich habs schriftlich, dass ihnen nichts bekannt is wonach die Magazine anders zu lagern wären als vorher - typisch Österreich :D

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