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Führen und Verwahren von Pfefferspray

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Führen und Verwahren von Pfefferspray

Beitrag von Wolf1971 » Mo 19. Okt 2020, 09:42

Hallo liebe gesetzeskundige Kollegen,

das Führen von Pfefferspray ist ja grundsätzlich nicht verboten - daher ist es erlaubt - wenn ich über 18 bin und kein aufrechtes Waffenverbot gegen mich besteht.

Frage:

Wie kann/darf ich den dann führen? - Wahrscheinlich nur verdeckt und geschützt vor unberechtigtem Zugriff.

Wie soll ich den zu Hause verwahren, sodass er im Fall des Falles auch greifbar wäre? Oder auch im Auto? Wenn der im Handschuhfach liegt hab ich wahrscheinlich ein Problem, wenn meine Kinder mitfahren und theoretisch zugreifen könnten.

Was mache ich wenn ich durch eine Waffenverbotszone muss? - dann hab ich das Ding ja eingesteckt und mach mich strafbar.

Vielen Dank im Voraus.

:at1:
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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