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Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mbgar
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Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von mbgar » So 25. Okt 2020, 06:54

Hallo,

Angenommen man hat 2 Langwaffentresore direkt nebeneinander. In einem sind die Waffen, in dem anderen die Muni.

Wenn Waffenkontrolle ist, muss man ja die Waffen herzeigen. Wenn alle Waffen in einem Tresor gelagert werden und alles i.O. ist (Nummern OK, Festgeschraubt, ...) muss man dann auch die Munition herzeigen?

Sprich, kann der Polizist verlangen, dass der andere Schrank, der ja offensichtlich direkt daneben ist, ebenso geöffnet wird?

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maggus
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von maggus » So 25. Okt 2020, 07:10

du musst nur dir Waffen nach Kat. A und B herzeigen, Kategorie C wird nicht überprüft, auch musst du deine Munition nicht herzeigen und in den zweiten Tresor darf er nicht hineinschauen, auch wenn es verlangt wird.
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combatmiles
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » So 25. Okt 2020, 07:38

Du zeigst ihm nur das, was am Überprüfungsauftrag draufsteht... mehr nicht..

Ich machs immer so:
Polizei klingelt
Ich bitte sie rein ins Wohnzimmer
dann bringe ich genau das was am Auftrag steht (entladen, Verschluß offen) und die überprüfen die Nummern.

Bei der Erweiterung durften sie auch den Schrank/Tresor von außen begutachten.
Dann wieder ins Wohnzimmer und selber Vorgang..

und C steht nicht am Auftrag, ebensowenig wie Munition
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Paddy91 » So 25. Okt 2020, 09:07

verlangen kann er alles. aber ohne Hausdurchsuchungsbefehl ist der darauf angewiesen dass ich gerade Lust und Laune habe es ihm zu zeigen.

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Armata
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Armata » So 25. Okt 2020, 12:30

combatmiles hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 07:38
Du zeigst ihm nur das, was am Überprüfungsauftrag draufsteht... mehr nicht..

Ich machs immer so:
Polizei klingelt
Ich bitte sie rein ins Wohnzimmer
dann bringe ich genau das was am Auftrag steht (entladen, Verschluß offen) und die überprüfen die Nummern.

Bei der Erweiterung durften sie auch den Schrank/Tresor von außen begutachten.
Dann wieder ins Wohnzimmer und selber Vorgang..

und C steht nicht am Auftrag, ebensowenig wie Munition
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw." Also ich bin selbst im Polizeidienst und muss sagen, mir würde nie einfallen vom Gegenüber etwas entgegen des Überprüfungsauftrages zu verlangen. Die betroffene Person hat jedoch ex lege an der Umsetzung des Überprüfungsauftrages mitzuwirken und bis dato haben sich immer nur tolle und interessante Gespräche entwickelt. Im Auftrag steht das zu Überprüfende drauf, mehr will keiner sehen. Eventuell mal aus Neugier weil man selbst Sportschütze ist aber da haben sich bisher auch alle Parteien eher gefreut als geärgert. (zb Kat C Waffe im selben Schrank - kurzer Smalltalk über das gute Stück etc.)

Die Art und Weise der Verwahrung ist aber genauso zu dokumentieren, dies kann ich vom Wohnzimmer aus schwer. (2. Waffengesetz Durchführungsverordnung - siehe RIS) Hat dann aber auch die BH zu entscheiden was sie mit meiner Information anfangt. Der Ablauf bzw das Ergebnis der Überprüfung wird ja schriftlich dokumentiert und dieser übermittelt. Aber ich wunder mich, warum so viele eine solch negative Einstellung zur Verwahrungskontrolle haben. Die Kollegen kommen doch nicht in böser Absicht....

LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Wolf1971 » So 25. Okt 2020, 13:01

Armata hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 12:30
combatmiles hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 07:38
Du zeigst ihm nur das, was am Überprüfungsauftrag draufsteht... mehr nicht..

Ich machs immer so:
Polizei klingelt
Ich bitte sie rein ins Wohnzimmer
dann bringe ich genau das was am Auftrag steht (entladen, Verschluß offen) und die überprüfen die Nummern.

Bei der Erweiterung durften sie auch den Schrank/Tresor von außen begutachten.
Dann wieder ins Wohnzimmer und selber Vorgang..

und C steht nicht am Auftrag, ebensowenig wie Munition
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw." Also ich bin selbst im Polizeidienst und muss sagen, mir würde nie einfallen vom Gegenüber etwas entgegen des Überprüfungsauftrages zu verlangen. Die betroffene Person hat jedoch ex lege an der Umsetzung des Überprüfungsauftrages mitzuwirken und bis dato haben sich immer nur tolle und interessante Gespräche entwickelt. Im Auftrag steht das zu Überprüfende drauf, mehr will keiner sehen. Eventuell mal aus Neugier weil man selbst Sportschütze ist aber da haben sich bisher auch alle Parteien eher gefreut als geärgert. (zb Kat C Waffe im selben Schrank - kurzer Smalltalk über das gute Stück etc.)

Die Art und Weise der Verwahrung ist aber genauso zu dokumentieren, dies kann ich vom Wohnzimmer aus schwer. (2. Waffengesetz Durchführungsverordnung - siehe RIS) Hat dann aber auch die BH zu entscheiden was sie mit meiner Information anfangt. Der Ablauf bzw das Ergebnis der Überprüfung wird ja schriftlich dokumentiert und dieser übermittelt. Aber ich wunder mich, warum so viele eine solch negative Einstellung zur Verwahrungskontrolle haben. Die Kollegen kommen doch nicht in böser Absicht....

LG

Kommt immer darauf an mit welcher Einstellung die Exekutive zur Überprüfung anmarschiert.
Wenn einer reinkommt und als erstes über die Anzahl der zu kontrollierenden Waffen meckert dann weiß man eh woher der Wind weht.
Aber es gibt zum Glück auch andere.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Alaskan454 » So 25. Okt 2020, 13:36

Armata hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 12:30


Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw." Also ich bin selbst im Polizeidienst und muss sagen, mir würde nie einfallen vom Gegenüber etwas entgegen des Überprüfungsauftrages zu verlangen.

Aber ich wunder mich, warum so viele eine solch negative Einstellung zur Verwahrungskontrolle haben. Die Kollegen kommen doch nicht in böser Absicht....
Armata eine Frage zu deinem beruflichen Alltag.

Wer gibt schon zu das er ein Trottel ist?

Da ist es halt viel leichter der Polizei den schwarzen Peter zum zu schieben weil überprüfen kann es ja keiner von den Aussenstehenden und bei sich selbst sucht man halt nicht gerne die Schuld.

99,9% der inhaftierten Personen in Österreich sind auch unschuldig,wusstest du das nicht?(Ironie) :lol:

Das ist das selbe wenn Leute nach 6 Monaten WBK Besitz mit 3Listen einen Antrag von 2>10 stellen und sich wundern warum die böse Behörde den ablehnt.

Viele springen halt auf diesen Zug auf und glauben das Märchen vom bösen, einem nach der WBK trachtenden Beamten.

Lg

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von kawaz » So 25. Okt 2020, 15:46

combatmiles hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 07:38

Ich machs immer so:
Polizei klingelt
Ich bitte sie rein ins Wohnzimmer
dann bringe ich genau das was am Auftrag steht (entladen, Verschluß offen) und die überprüfen die Nummern.

Jo sicher....und während die Beamten Däumchen drehend in deinem Wohnzimmer warten holst du die eine Gun aus dem Kühlschrank die zweite aus dem Kinderzimmer und die dritte aus der Unterwäschelade deiner Frau

A jo....es heißt auch Bestandskontrolle und nicht Verwahrungskontrolle.....die Beamten wollen ja nur den Bestand überprüfen und nicht ob der Tresor im Kinderzimmer offen steht

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » So 25. Okt 2020, 16:06

also ich machs seit 1991 so.... also wirds wohl passen...

Es geht niemanden was an was ich im Schlafzimmer hab oder im Tresor... (nur bei der Erweiterung hab ich den verschraubten, versperrten Schrank gezeigt)

Und nein, ich hege absolut KEINEN Groll gegen die Beamten, die überprüfen nur was ihnen aufgetragen wurde.
Meistens kommen ehemalige Schulkollegen und wir machen a nettes Kaffeeplauscherl und fertig is de Katz..
Und über die Pumpgun wenn sie da mal fummeln dürfen freuen sie sich auch meist, sind anscheinend ausgestorben...
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von kawox » So 25. Okt 2020, 17:42

Ich hatte zwar noch nicht das Vergnügen, bin aber überzeugt, dass die ordnungsgemäße Verwahrung jedenfalls zu dokumentieren ist sprich der Safe oder Waffenschrank muss sehr wohl gezeigt werden, nicht aber der Inhalt.
Und wenn das Teil im Schlafzimmer ist, so what!

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » So 25. Okt 2020, 20:33

soweit mir bekannt stehen die kat C und D auch am ueberpruefungsbescheid

da diese ebenfalls aufgrund eines waffenrechtlichen dokumentes ( §33 meldung ) besessen werden ist die kontrolle der kat C und D nicht voellig abwegig
dzt wird praktisch immer darauf verzichtet

und der zugang zum verwahrungsort muss auf verlangen auch gewaehrt werden
wenn sich die beamten mit dem vorlegen der waffen zufrieden geben ... prima
aber wenn sie den verwahrungsort sehen wollen wird man das nicht abwenden koennen
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von yoda » So 25. Okt 2020, 21:48

gewo hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 20:33
soweit mir bekannt stehen die kat C und D auch am ueberpruefungsbescheid

da diese ebenfalls aufgrund eines waffenrechtlichen dokumentes ( §33 meldung ) besessen werden ist die kontrolle der kat C und D nicht voellig abwegig
dzt wird praktisch immer darauf verzichtet

und der zugang zum verwahrungsort muss auf verlangen auch gewaehrt werden
wenn sich die beamten mit dem vorlegen der waffen zufrieden geben ... prima
aber wenn sie den verwahrungsort sehen wollen wird man das nicht abwenden koennen
Es gibt sogar irgendwo einen amtlichen Wisch wo draufsteht dass C und D genau deswegen nicht kontrolliert werden dürfen, weil sie eben nicht aufgrund eines waffenrechtlichen Dokumentes besessen werden. Du kaufst Kat. C frei, ohne Dokument, innerhalb der Frist registrierst du, aber besitzen tust du es nicht aufgrund des Dokumentes, du meldest nur nachträglich dass du es hast.

So wie ich meine Behörde kenne würden die das 100% in den Überprüfungsauftrag schreiben wenn sie es dürften, machen sie aber nicht.

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von Armata » So 25. Okt 2020, 21:53

gewo hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 20:33
soweit mir bekannt stehen die kat C und D auch am ueberpruefungsbescheid
Sorry Gewo - weder ist die Meldung ein waffenrechtliches Dokument noch stehen C und D am Überprüfungsauftrag. Lassen wir das „Glauben“ in der Kirche und bleiben bei Fakten. (sidenote: D gibts nicht mehr...)

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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von gewo » So 25. Okt 2020, 22:58

Armata hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 21:53
gewo hat geschrieben:
So 25. Okt 2020, 20:33
soweit mir bekannt stehen die kat C und D auch am ueberpruefungsbescheid
Sorry Gewo - weder ist die Meldung ein waffenrechtliches Dokument noch stehen C und D am Überprüfungsauftrag. Lassen wir das „Glauben“ in der Kirche und bleiben bei Fakten. (sidenote: D gibts nicht mehr...)

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was ist die meldung gem. §33 deiner meinung nach?
ohne diese meldung besitzt du die waffe illegal
mit dieser meldung besitzt du die waffe legal

wenn sie jetzt nimmer draufstehen dann bestens
frueher sind sie draufgestanden
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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?

Beitrag von combatmiles » Mo 26. Okt 2020, 08:54

also bei mir ist seit 91 nie C draufgestanden... ich hab ja immer geschaut was am Auftrag steht.. und deswegen die C auch nie vorgezeigt..
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