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Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von Sirmarduk » Do 28. Apr 2011, 10:18

Hi

Ich finde die idee vom Möllerschen Feuerschlucker eigentlich genial. Hat jemand eine Ahnung was unsere Behörden dazu sagen?
Das Ding soll ja nur Rückstoss und Mündungsblitz dämpfen. Und Knall vom Schützen weglenken womit der subjetiv leiser wird.

Wahrscheinlich aufgrund von "§ Kemma ned bzw.§ Schaut aus als ob" verboten oder?
Waidmannsheil

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jhjfdf
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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von jhjfdf » Do 28. Apr 2011, 10:31

http://www.awc-silencer.com/index.html

Über die bin ich auch letztens gestolpert...die bieten auch Feuerschlucker an...danach kommt aber ein 2tes Paket mit der Kunstoffeinlage beides alleine erlaubt(lt deren HP) nur zusammenbauen darf man es ned.

Wie genau das rechtlich aussieht bei uns, weiss ich nicht

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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von Floody » Do 28. Apr 2011, 13:40

Von allem was einem Schalldämpfer nahe kommt würd ich hierzulande die Finger lassen...

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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von Sirmarduk » Do 28. Apr 2011, 15:27

Ja hab ich mir eh gedacht
Er schreibt selber auf seiner Hp dass er nicht sicher ist.

Aus jagdlicher sicht ist das ding genial.
Wahrscheinlich Wirds niemanden was scheren solange es keiner mitbekommt. Aber vorm Richter möchte ich das Ding auch ned unbedingt verantworten müssen
Waidmannsheil

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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von Weissi » Do 28. Apr 2011, 16:05

Sirmarduk hat geschrieben:...Aus jagdlicher sicht ist das ding genial. ...


Für Wilderer natürlich auch...

Sind SD eventuell (oder auch) deshalb bei uns hundspfuigacki?

Grüße aus GU,

Weissi

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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von sandman » Do 28. Apr 2011, 22:02

Alleine mit dem Besitz eines Schalldämpfers macht man sich strafbar!

Und nur weil der Hr Möller argumentiert, dass sein Teil eine Mischung aus Mündungsbremse und -feuerdämpfer ist, heisst das noch lange nicht, dass dem auch so sei. In Germanien ist ein SD einer Waffe gleichgestellt und man braucht einen Eintrag (und eine Rechtfertigung) selbigen zu besitzen. Wäre es eine Mündungsbremse, dann bräuchte man das nicht und der Hr. Möller könnte mehr davon verkaufen...........

Grüße

Sandman
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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von spareribs » Do 28. Apr 2011, 23:19

aber 799.- für einen Pistolenschalli ist aber auch kein Bemmerl.. :tipphead:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Varminter

Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von Varminter » Fr 29. Apr 2011, 15:17

Sirmarduk hat geschrieben:Ja hab ich mir eh gedacht
Er schreibt selber auf seiner Hp dass er nicht sicher ist.

Aus jagdlicher sicht ist das ding genial.

Wahrscheinlich Wirds niemanden was scheren solange es keiner mitbekommt. Aber vorm Richter möchte ich das Ding auch ned unbedingt verantworten müssen



Nein, ist´s bei weitem nicht, da eine echte Schalldämpfung nur bei Verwendung von Subsonic-Munition zu ereichen ist und die ist jagdlich fast unbrauchbar, da sehr langsam und sehr krumme Flugbahn.

Wer in AT für so fragwürdige Zwecke seine Zuverlässigkeit risiert ist :tipphead:

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Re: Möllerscher Feuerschlucker vs Behörden

Beitrag von sandman » Sa 30. Apr 2011, 08:46

Mal abgesehen davon, dass ich die selbst propagierte Genialität des Herrn Möllers bezweifle......

Ich habe einmal erlebt, dass neben mir im Mannlicher Zentrum jemand mit einem SSG 08 (.308 Win) und einem Brügger & Thomet Schalldämpfer geschossen hat. Das klang, als ob jemand ein dickeres A4 Heft aus Brusthöhe auf den Boden fallen lies. Beeindruckend! Ach ja und ich bin mir sicher, derjenige hatte eine Ausnahmegenehmigung.

Grüße

Sandman
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