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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Muss man beim registrieren lassen die Rechnung vorlegen wenn man eine Kat. D Flinte vor dem 01.10.2012 bei einem Waffenhändler gekauft hat oder braucht man keinen Nachweis das man die Waffe schon vor dem 01.10.2012 gekauft hat?
Re: Altbestand Flinte registrieren
Nein brauchst du nicht
Bei uns schickst die daten per email
Kriegst eine rechnung ueber € 11,- inkl.
Und wenn die ueberweisung von deinem konto kommt dann melden wir die daten ins zwr und du bekommst deine meldebestaetigung
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Re: Altbestand Flinte registrieren
Ist die Frist nicht 2014(?) abgelaufen?
Re: Altbestand Flinte registrieren
nicht fuer flinten altbesitz
der musste ja nicht gemeldet werden
jetzt ist er meldepflichtig
die frist geht bis 13.12.2021
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Re: Altbestand Flinte registrieren
kleine Zusatzfrage:
Meldebestätigung muss aufgehoben werden?
Steht ja dann eh im ZWR....
Danke & Grüße
Meldebestätigung muss aufgehoben werden?
Steht ja dann eh im ZWR....
Danke & Grüße
Re: Altbestand Flinte registrieren
Ja, du hast die Meldepflicht nicht dann erledigt, wenn du dem Händler die Daten bekannt gegeben hast, sondern erst, wenn du den Zettel in Händen hältst:
§ 33 Abs. 1:
[..]Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Altbestand Flinte registrieren
so ist esPromo hat geschrieben: ↑Mo 2. Nov 2020, 11:05Ja, du hast die Meldepflicht nicht dann erledigt, wenn du dem Händler die Daten bekannt gegeben hast, sondern erst, wenn du den Zettel in Händen hältst:§ 33 Abs. 1:
[..]Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
wobei man dann aber wieder rumfuxen koennte dass ja nirgendst steht dass er vorgewiesen werden koennen muss
also theoretisch:
kat C melden
meldebestaetigung mitnehmen
meldebestaetigung wegwerfen
feddich
wo ist der gesetzesverstoss ..?
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Re: Altbestand Flinte registrieren
lasst mich meine Frage präzessieren:
Vor dem ZWR musste ich die Meldebestätigung meiner Kat. C Waffen bei der Verwahrungskontrolle der B-Waffen vorweisen (nicht die C-Waffen, nur die Meldebestätigung!).
Ist es daher immer noch notwendig, die Meldebestätigung nach Erhalt (d.h. abgeschlossener Registrierung, Waffe scheint im ZWR auf) zu behalten? Müssen diese irgendwann für irgenwas vorgewiesen werden?
Danke & Grüße
Vor dem ZWR musste ich die Meldebestätigung meiner Kat. C Waffen bei der Verwahrungskontrolle der B-Waffen vorweisen (nicht die C-Waffen, nur die Meldebestätigung!).
Ist es daher immer noch notwendig, die Meldebestätigung nach Erhalt (d.h. abgeschlossener Registrierung, Waffe scheint im ZWR auf) zu behalten? Müssen diese irgendwann für irgenwas vorgewiesen werden?
Danke & Grüße
Re: Altbestand Flinte registrieren
mir ist keine gesetzesstelle bekannt nach der die ZWR bestaetigungen vorweisen koennen mussttousibaer hat geschrieben: ↑Mo 2. Nov 2020, 11:55lasst mich meine Frage präzessieren:
Vor dem ZWR musste ich die Meldebestätigung meiner Kat. C Waffen bei der Verwahrungskontrolle der B-Waffen vorweisen (nicht die C-Waffen, nur die Meldebestätigung!).
Ist es daher immer noch notwendig, die Meldebestätigung nach Erhalt (d.h. abgeschlossener Registrierung, Waffe scheint im ZWR auf) zu behalten? Müssen diese irgendwann für irgenwas vorgewiesen werden?
Danke & Grüße
die meisten behoerden und vermutlich viele ueberpruefende beamten gehen aber davon aus dass das so ist
und im umweg ueber die verpflichtung dir die bestaetigung vom haendler ausfolgen zu lassen koennte man eine solche vorweisung auch argumentieren amtsseits ...
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: Altbestand Flinte registrieren
Ich formuliere im Umkehrschluss: die von mir oben zitierte Passage bedingt, dass du das Papier ausgedruckt in Händen halten musst. Wenn du das Papier nicht vorweisen kannst und nicht mehr hierüber verfügst, wie könntest du z.B. der Polizei gegenüber belegen, dass du es jemals erhalten hast? Ich bin daher der Meinung JA, du MUSST diesen Zettel aufbewahren.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 2. Nov 2020, 11:55lasst mich meine Frage präzessieren:
Vor dem ZWR musste ich die Meldebestätigung meiner Kat. C Waffen bei der Verwahrungskontrolle der B-Waffen vorweisen (nicht die C-Waffen, nur die Meldebestätigung!).
Ist es daher immer noch notwendig, die Meldebestätigung nach Erhalt (d.h. abgeschlossener Registrierung, Waffe scheint im ZWR auf) zu behalten? Müssen diese irgendwann für irgenwas vorgewiesen werden?
Danke & Grüße
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- ronhan
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Re: Altbestand Flinte registrieren
Interessante Ansichten - aber die Frage stellt sich doch gar nicht??!
So eine Bestätigung hebe ich doch auf jeden Fall auf - die kommt feinsäuberlich zu den anderen Waffenunterlagen in den Aktenordner.
So eine Bestätigung hebe ich doch auf jeden Fall auf - die kommt feinsäuberlich zu den anderen Waffenunterlagen in den Aktenordner.
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Altbestand Flinte registrieren
Umkehrschluesse ziehen ist eh okPromo hat geschrieben: ↑Di 3. Nov 2020, 07:42Ich formuliere im Umkehrschluss: die von mir oben zitierte Passage bedingt, dass du das Papier ausgedruckt in Händen halten musst. Wenn du das Papier nicht vorweisen kannst und nicht mehr hierüber verfügst, wie könntest du z.B. der Polizei gegenüber belegen, dass du es jemals erhalten hast? Ich bin daher der Meinung JA, du MUSST diesen Zettel aufbewahren.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 2. Nov 2020, 11:55lasst mich meine Frage präzessieren:
Vor dem ZWR musste ich die Meldebestätigung meiner Kat. C Waffen bei der Verwahrungskontrolle der B-Waffen vorweisen (nicht die C-Waffen, nur die Meldebestätigung!).
Ist es daher immer noch notwendig, die Meldebestätigung nach Erhalt (d.h. abgeschlossener Registrierung, Waffe scheint im ZWR auf) zu behalten? Müssen diese irgendwann für irgenwas vorgewiesen werden?
Danke & Grüße
Tausende haben damals in der Übergangszeit selbst gemeldet
Die hatten das nie auf Papier in haenden
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Re: Altbestand Flinte registrieren
War halt damals schon nicht OK wenn man das so macht, ich habe auch nur meine Sicht der Dinge dargelegt und begründet wieso ich etwas so sehe, wie ich es formuliert habe. Grundsätzlich gehe ich auch davon aus, dass wenn man den Zettel gerade nicht zur Hand hat, die Polizei sicher keine i-Tüpfelchen-Reiterei betreiben wird, aber Ansinnen des Forums ist es ja rechtlich korrekte Information zu liefern, und danach wurde hier auch gefragt. Es würde sich mir auch nicht erschließen wozu man ansonsten eine Bestätigung erhält, wenn man sie eh nachher gleich wegwirft.
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Re: Altbestand Flinte registrieren
Ich stehe offensichtlich auf der Leitung - warum sollte ich den Meldenachweis aufheben, wenn die Flinte nach erfolgter Meldung eh im ZWR drinsteht ?
Re: Altbestand Flinte registrieren
Schmeißt du deinen Führerschein auch weg?
Steht ja auch im Computer der Behörde?
Fragen gibt's, da greifst du dir auf den Kopf!
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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