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Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Mo 2. Nov 2020, 11:54
von austria_fighter7
Hallo allerseits,

bei mir steht nun die Erweiterung der WBK (5 Jahre alt) von 2 auf 5+ Plätze an. Wie sieht es denn mit einem Antrag auf mehr als 5 Plätze aus? Reicht als Rechtfertigung aus, wenn ich sage, dass ich mir in den folgenden 1-2 Jahren diese, diese, diese und diese Waffe kaufen will? Es wären eine AK, ein AR15, eine Competition-Pistole und eine (oder zwei) weitere Gebrauchtwaffe(n) wie zB ein SKS.

Als erste Waffe nach der Erweiterung würde ich mir eine AK103 kaufen. Ist es möglich, diesen einen (oder auch einen zweiten) Waffenplatz direkt beim Erweiterungsantrag auf Kat A legen zu lassen, damit ich große 10+ Magazine kaufen kann? Brauche ich eine Rechtfertigung? Reicht "Ich möchte später mal Turniere damit schießen" aus?

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Mo 2. Nov 2020, 12:09
von bino71
Nein reicht nicht aus, eine Bestellliste dem SB zu geben.
Vereinsbestätigung, einige Listen,...

Wenn du keinen Altbestand Kat A Platz hast oder Altbestand Magazine, dann mußt Sportschütze werden.
Hier die Details: https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11b

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Mo 2. Nov 2020, 15:44
von Alaskan454
austria_fighter7 hat geschrieben:
Mo 2. Nov 2020, 11:54
Hallo allerseits,

Wie sieht es denn mit einem Antrag auf mehr als 5 Plätze aus? Reicht als Rechtfertigung aus, wenn ich sage, dass ich mir in den folgenden 1-2 Jahren diese, diese, diese und diese Waffe kaufen will?
Reines haben wollen wird nicht zum Erfolg führen.

Grundsätzlich sagt man max verdoppeln bei vorzeitiger Erweiterung aber es geht auch mehr bei schlüssiger Begründung.

In deinem Fall mit den 5 Jahren hast du einen Rechtsanspruch auf 5 aber alles was über die 5 hinaus geht wird mit vielleicht, vermutlich, eventuell in 1-2 Jahren schwer zu rechtfertigen sein und eher auf Ablehnung stossen.

Weiters solltest du aufpassen das du dich mit deinen Waffen und Bewerben nicht eingraebst sprich 2 oder 3 Waffen für einen Bewerb besitzt.

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Mo 2. Nov 2020, 19:49
von Xere
Grundsätzlich hast du 5 Jahre nach der ersten Festsetzung das die Möglichkeit auf bis zu 5 Stk Kat. B zu erweitern. Es sind keine weitern Nachweise bzw. Rechtfertigungen notwendig.
WaffG §23 Abs.2: [...] Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. [...]
Bei den Magazinen gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Du hast bereis vor dem 14.12.2019 eine entsprechende Waffe mit großen Magazinen besessen. Dann bekommst du einen Kat. A platz und kannst unbegrenzt Magazine kaufen.

2. Du hast Große Magazine ohne Zugehörige Waffe vor dem 14.12.2019 besessen. Dann bekommst du eine Bewilligung für die in Besitz befindlichen Magazine darf sie aber nur in einer Schießstätte in die Waffe stecken.

3. Du bis Sportschütze laut dem Waffengesetz. WaffG §11b

Siehe auch : https://www.wko.at/site/zivile-sicherh ... A4-LO4.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFass ... r=10006016

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Mo 2. Nov 2020, 21:06
von Alaskan454
Xere hat geschrieben:
Mo 2. Nov 2020, 19:49
Grundsätzlich hast du 5 Jahre nach der ersten Festsetzung das die Möglichkeit auf bis zu 5 Stk Kat. B zu erweitern. Es sind keine weitern Nachweise bzw. Rechtfertigungen notwendig.
WaffG §23 Abs.2: [...] Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. [...]
Er will von 2 auf mehr als 5 erweitern wenn ich das richtig verstanden habe

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Di 3. Nov 2020, 15:36
von austria_fighter7
Xere hat geschrieben:
Mo 2. Nov 2020, 19:49
Grundsätzlich hast du 5 Jahre nach der ersten Festsetzung das die Möglichkeit auf bis zu 5 Stk Kat. B zu erweitern. Es sind keine weitern Nachweise bzw. Rechtfertigungen notwendig.
WaffG §23 Abs.2: [...] Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. [...]
Bei den Magazinen gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Du hast bereis vor dem 14.12.2019 eine entsprechende Waffe mit großen Magazinen besessen. Dann bekommst du einen Kat. A platz und kannst unbegrenzt Magazine kaufen.

2. Du hast Große Magazine ohne Zugehörige Waffe vor dem 14.12.2019 besessen. Dann bekommst du eine Bewilligung für die in Besitz befindlichen Magazine darf sie aber nur in einer Schießstätte in die Waffe stecken.

3. Du bis Sportschütze laut dem Waffengesetz. WaffG §11b

Siehe auch : https://www.wko.at/site/zivile-sicherh ... A4-LO4.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFass ... r=10006016
Bezüglich Punkt 3: Ich kann also nur Kat A Magazine kaufen, wenn ich nachweisen kann, dass ich sie für eine anerkannte Disziplin verwende?? Oder reicht wie du geschrieben hast aus, dass ich Sportschütze bin (und mind. 12 Schießstandbesuche die letzten 12 Monate vorweisen kann) ?

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Do 12. Nov 2020, 03:53
von I a
Xere hat geschrieben:
Mo 2. Nov 2020, 19:49
1. Du hast bereis vor dem 14.12.2019 eine entsprechende Waffe mit großen Magazinen besessen. Dann bekommst du einen Kat. A platz und kannst unbegrenzt Magazine kaufen.
„bekommst du einen Kat. A platz“ – Wurde ein bestehender Kat. B-Platz automatisch darauf umgewandelt (die wissen ja aus dem ZWR was man da besaß) oder muss(te) man das beantragen?

Weißt Du, wo man ein offizielles Dokument (Verordnung etc.) finden kann, das etwas über Altbestand sagt. In den zwei von Dir verlinkten konnte ich nichts dazu entdecken.

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Do 12. Nov 2020, 05:04
von Grumbach

Re: Erweiterung WBK - Große Magazine

Verfasst: Do 12. Nov 2020, 10:17
von I a
Grumbach hat geschrieben:
Do 12. Nov 2020, 05:04
Hier kannst Du das nachlesen:
...
Danke!

Bis zum § 58 bin ich bei meiner Volltextsuche nicht vorgedrungen. ;)