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Ar 15 Pistole

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 22:47
von haberl1204
Servus Leute!

Mir schwirrt seit kurzem eine Idee im Kopf...
Fällt ein Ar 15 unter 60cm in die Kategorie kurzwaffe und kann somit mit 20er Magazinen verwendet werden?

Speziell Hätt ich interesse mir ein wechselsystem in 9mm mit 4,5 Zoll Lauf zu basteln, müsste daher auch ausgezogen auf unter 60cm kommen und sollte somit auch eine kurzwaffe sein, oder?

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 23:22
von fast12
Eine AR-15 ist "von der Art her" immer eine Langwaffe.

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 23:28
von Simon80
fast12 hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 23:22
Eine AR-15 ist "von der Art her" immer eine Langwaffe.
Hängt die "Art" nicht einfach nur mehr von der Länge ab? Gibt ja auch andere 9mm Ha's die als Kurzwaffe verkauft werden. Warum sollte da ein AR das immer unter 60cm ist anders gesehen werden als z.b. Stribog, Mp5k etc.?

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 07:16
von tomobi
Simon80 hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 23:28
fast12 hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 23:22
Eine AR-15 ist "von der Art her" immer eine Langwaffe.
Hängt die "Art" nicht einfach nur mehr von der Länge ab? Gibt ja auch andere 9mm Ha's die als Kurzwaffe verkauft werden. Warum sollte da ein AR das immer unter 60cm ist anders gesehen werden als z.b. Stribog, Mp5k etc.?

Das sehe ich auch so. Zumal man bei einem Händler in AT seit einiger Zeit ein AR15 mit einer Gesamtlänge unter 60cm als Pistole kaufen kann.

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 07:40
von doorman
Unter 60cm ist es eine Kat B und kann mit bis zu 20 Schuss Mags verwendet werden.
Theoretisch muss die Waffe nur unter den 60cm bleiben, bedeutet du könntest auch einen längeren Lauf verwenden und einen Klappschaft anbauen.

Die neue Ruger Charger wäre so ein Fall:
[url][https://www.shootingstore.at/kurzwaffen ... 9.html/url]

PS: Ich würde allerdings auf Kat A gehen, da kannst dann gleich richtige Mags anstecken und musst nicht viel basteln.

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 08:44
von fast12
Mit Klappschaft fällts unter Waffg 17 Abs. 11.

Der Link zum shootingstore geht bei mir net, aber ich kenn den Ruger Charger nur mit Randfeuer...

Edit: Ok, den Ruger Charger gibts auch als 9mm.

Na gut, dem Mutigen gehört die Welt!

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 10:18
von Simon80
fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 08:44
Mit Klappschaft fällts unter Waffg 17 Abs. 11.
Aber nur wenn der Klappschaft bei Auslieferung drann ist und die Waffe als Langwaffe verkauft wird, oder?

Wird die Waffe einfach ohne Schaft als Kurzwaffe verkauft ist es ja nicht Illegal diese mit einem Schaft zu verlängern denn das Gesetz spricht ja explizit davon, dass Langwaffen die mit z.B. einem Klappschaft auf unter 60cm zu verkürzen sind unter z11 fallen. Nicht aber Kurzwaffen die auf über 60cm verlängerbar sind.
Eine Glock wird doch auch nicht zur z11 wenn man einen Carbine Lauf einbaut und sie in einen Schaft steckt.

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 10:37
von fast12
Am Ende des Tages geht es darum was HEUTE das Entscheidungskriterium ist ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist.

Es gibt Judikatur und Einstufungsbescheide aus der Zeit vor dem 14.12.2019, bei denen auch das "Wesen" der Waffe berücksichtigt wurde.

Einige vertreten die Ansicht, dass seit 14.12.2019 nur mehr alleine die Länge entscheidet.

Ob das wirklich so ist, wurde schon ausführlich hier im Forum diskutiert und wir sind nie zu einem eindeutigem Ergebnis gekommen. (Die ganze Diskussion kannst irgendwo hier im Forum nachlesen.)

Mir sind die Meinungen einiger Behörden und (qualifizierter) Waffenhändler dazu bekannt. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein...

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 10:40
von gewo
fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 10:37
Am Ende des Tages geht es darum was HEUTE das Entscheidungskriterium ist ob eine Waffe eine Kurz- oder Langwaffe ist.

Es gibt Judikatur und Einstufungsbescheide aus der Zeit vor dem 14.12.2019, bei denen auch das "Wesen" der Waffe berücksichtigt wurde.

Einige vertreten die Ansicht, dass seit 14.12.2019 nur mehr alleine die Länge entscheidet.

Ob das wirklich so ist, wurde schon ausführlich hier im Forum diskutiert und wir sind nie zu einem eindeutigem Ergebnis gekommen. (Die ganze Diskussion kannst irgendwo hier im Forum nachlesen.)

Mir sind die Meinungen einiger Behörden und (qualifizierter) Waffenhändler dazu bekannt. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein...
so ist es

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 10:41
von gewo
Simon80 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 10:18
Eine Glock wird doch auch nicht zur z11 wenn man einen Carbine Lauf einbaut und sie in einen Schaft steckt.
das anschlagschaft thema hat damit sowas von nix zu tun .....

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:18
von haberl1204
Also am gscheidan zur bh, den sb das Vorhaben schildern/zeigen und sich am besten schriftlich geben lassen, falls die Waffe unter kurzwaffe fällt und somit mit 20er mag verwendet werden kann...?

Kat A Eintrag geht ned wirklich, hab momentan noch kein Ar (223er ist beim gewo bestellt) magazine hab ich ebenfalls keinen altbestand und glaubhaft machen ist dann auch so a Sache, falls ich irgendwo welche am Dachboden "finde" und ich dann mit den Magazinen als altbestand komm und die Waffe vorige woche gekauft hab...

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:27
von doorman
Wennst jetzt nix mehr kaufst wo du dir nicht sicher bist ob’s gesetzlich passt, selbst wenn’s ein Händler ist, dann darfst vermutlich nix mehr kaufen. Bei fast allem was nach dem 14.12. an HAs kam gabs auch eine Diskussion dazu. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Was soll dir die Behörde sagen wennst an den Ruger PC Charger einen Klappschaft montierst?
Der kontrollierende Polizist hat ka Ahnung und checkt nur die Seriennummer.
Du läufst nicht damit zur Behörde und zeigst her was du da zusammengesteckt hast.
Du hast das Ding bei einem offiziellen Händler als Kat B Pistole gekauft, ders einstufen hat lassen, oder auch nicht.. Wurscht, er ist ein offizieller Händler und du hast es mit gutem Gewissen bei ihm gekauft. Er hat’s dir ins ZWR als KatB Pistole eingetragen. Also darfst auch 20er Mags anstecken.
Wennst bei 3 verschiedenen BHS anfragst hast 3 verschiedene Meinungen...Meinungen, nicht Rechtsgrundlage!

Also was diskutieren wir hier?

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:33
von fast12
Kleines Gedankenspiel: Wenn die Waffe Glock Magazine nimmt, so kannst du ja jetzt bereits Glock-Magazine mit mehr als 10, aber weniger als 20 Patronen Kapazität kaufen (also eh die normalen). Da diese ja Kurzwaffenmagazine sind, spricht nichts dagegen.

Wennst die Waffe dann hast, kannst du ja fragen ob sie dir diese noch als Altbestand eintragen, weil die Magazine hast du ja schon...

(Du hast da keinen Rechtsanspruch, da kommts auf die Behörde an ob sies machen...)

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:37
von fast12
doorman hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:27
Also was diskutieren wir hier?
Wir diskutieren hier eine rechtliche Grauzone, die bei einer motivierten Behörde zu einem vorläufigem Waffenverbot und einem Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang führen kann.

Re: Ar 15 Pistole

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:55
von Simon80
fast12 hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:37
doorman hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:27
Also was diskutieren wir hier?
Wir diskutieren hier eine rechtliche Grauzone, die bei einer motivierten Behörde zu einem vorläufigem Waffenverbot und einem Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang führen kann.
Sorry aber ich seh da keine Grauzone, schon gar nicht wenn die Waffe wie vom Threadersteller erwähnt immer unter 60cm bleibt. Bezüglich der Klappschäfte die Kurzwaffen über 60cm verlängern könnte man Diskutieren.

"§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines
Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen"

Und nur aus Interesse: Wie oft wurde gegen einen Waffenbesitzer ein Gerichtsverfahren eröffnet wegen des kaufs einer Waffe bei einem Waffenhändler wenn dieser sie als Kat. B anbietet, verkauft und auch einträgt?
Hier sehe ich die Verantwortung beim Händler und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein unwissender "Konsument" verurteilt wird weil einem Händler ein Fehler unterläuft.