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Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet?

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 12:23
von Anton T
https://newsletter.wko.at/sys/w.aspx?su ... d=441c005e


Was gilt ab 17. November 2020 (alle Verweise sind bezogen auf die NotMV) :

B2B-Geschäfte: Sind unternehmensbezogene Geschäfte und nach § 5 Abs. 1 zulässig.

Ausnahme des Betretens und Befahrens des Kundenbereichs gem. § 5 Abs. 4 Ziffer 9: Demnach ist der Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten, das sind u.a. Waffen und Munition, zulässig.

Beschussämter: Diese haben beschränkte Öffnungszeiten. Die genauen Öffnungszeiten und Informationen finden Sie hier.
https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?su ... &link=bTgX

Schlüsselarbeitskraft: Nachdem aktuell Ausgangssperren vorliegen, bitten wir Sie als Arbeitgeber, für Mitarbeiter ein Formular zu beruflichen Zwecken auszustellen. Das Formular finden Sie hier.
https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?su ... &link=bTXI

Öffnungszeiten des Kundenbereichs: Der Kundenbereich darf nur zwischen 6.00 und 19.00 Uhr betreten werden. Die genauen Auflagen entnehmen Sie § 5 Abs. 5.
Einkaufszentren: Nur die vom Betretungsverbot ausgenommenen Betriebsstätten mit dem zulässigen Sortimenten dürfen für Kunden geöffnet haben, siehe § 5 Abs. 5 Ziffer 7.

Schießanlagen: Das Betreten von Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (In- und Outdoor) ist untersagt.

Waffenführerscheinschulung: Hier raten wir Ihnen an, diese für die nächsten Wochen auszusetzen und zu verschieben. Es erfolgt gerade eine rechtliche Abklärung.

Sofern Sie freiwillig Ihren Betrieb geschlossen halten, gibt es keinen Umsatzersatz für Handelsbetriebe.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 15:51
von Kapselpracker
Anton T hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 12:23
...
Schießanlagen: Das Betreten von Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (In- und Outdoor) ist untersagt.
...
Stimmt nicht ganz:
§ 9. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017
(BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt
...

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 16:19
von Promo
Hierzu gibt es übrigens sogar schon Judikatur. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat in seiner Entscheidung vom 14.09.2020 eine Ermahnung aufgehoben und ein Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Eine Frau hatte am 24.03.2020 eine Waffe gekauft und dabei eine Betriebsstätte betreten und wurde dafür durch die BH Hallein ermahnt. Dagegen hat sie berufen. Das LVwG Salzburg führt in seiner Entscheidung aus:
Durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu-mentenschutz, BGBl II Nr 96/2020, wurde das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt, wobei Gruppen von Unternehmen von diesem Verbot ausgenommen wurden. Aus § 2 Z 9 der gegenständlichen Verordnung ergibt sich, dass Abs 1 nicht für den Verkauf und die Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten gilt. Für das Landesverwaltungsgericht Salzburg steht außer Zweifel, dass Waffen unter den Begriff "Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten" im Sinne der Verordnung zu subsumieren sind und daher der Kauf einer Waffe zulässig war.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 16:33
von gewo
Anton T hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 12:23
Sofern Sie freiwillig Ihren Betrieb geschlossen halten, gibt es keinen Umsatzersatz für Handelsbetriebe.
das ist ja eigentlich der spannende teil dran

20% vom vorjahresumsatz waeren € x0.000,- erstattung gewesen
den betrag kann ich in den kommenden 14 tagen - wenn alle leut richtigerweise zu hause bleiben und auch alle schiesstaende geschlossen sind - niemals als DB erzielen ....

danke fuer nix

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 18:04
von burggraben
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 16:33
20% vom vorjahresumsatz waeren € x0.000,- erstattung gewesen
den betrag kann ich in den kommenden 14 tagen - wenn alle leut richtigerweise zu hause bleiben und auch alle schiesstaende geschlossen sind - niemals als DB erzielen ....

danke fuer nix
Für wie treffsicher empfindest du die 20-60% Regelung für den (Waffen)Handel, falls ihr sie bekommen hättet weils zusperren hättest müssen? Weiß nicht in welche Stufe ihr fallen würdet, aber nehmen wir mal an 20%, weil Waffen sind ja keine verderbliche Ware. Ich versteh nicht ganz wie gut / schlecht sich das ausgeht, würds aber gern besser verstehen. Die Margen bei euch sind ja teilweise recht gering (Munition), da hättest du 20% vom Umsatz in Cash bekommen, darfst aber die Munition welche diesem Umsatz zugrunde liegt ja behalten, also sind die vollen 20% als Deckungsbeitrag zu verwenden, wobei die Munition wenn sie verkauft worden wäre eigentlich eher nur eine einstellige Prozentzahl an Deckungsbeitrag geliefert hätte? Bei anderen Waren wie Waffen und Zubehör wirds anders ausschauen, klar. Und dann gibts natürlich auch noch andere Kosten, auch klar (teilweise durch Fixkostenzuschuss abgedeckt).

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 19:44
von gewo
burggraben hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 18:04
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 16:33
20% vom vorjahresumsatz waeren € x0.000,- erstattung gewesen
den betrag kann ich in den kommenden 14 tagen - wenn alle leut richtigerweise zu hause bleiben und auch alle schiesstaende geschlossen sind - niemals als DB erzielen ....

danke fuer nix
Für wie treffsicher empfindest du die 20-60% Regelung für den (Waffen)Handel, falls ihr sie bekommen hättet weils zusperren hättest müssen? Weiß nicht in welche Stufe ihr fallen würdet, aber nehmen wir mal an 20%, weil Waffen sind ja keine verderbliche Ware. Ich versteh nicht ganz wie gut / schlecht sich das ausgeht, würds aber gern besser verstehen. Die Margen bei euch sind ja teilweise recht gering (Munition), da hättest du 20% vom Umsatz in Cash bekommen, darfst aber die Munition welche diesem Umsatz zugrunde liegt ja behalten, also sind die vollen 20% als Deckungsbeitrag zu verwenden, wobei die Munition wenn sie verkauft worden wäre eigentlich eher nur eine einstellige Prozentzahl an Deckungsbeitrag geliefert hätte? Bei anderen Waren wie Waffen und Zubehör wirds anders ausschauen, klar. Und dann gibts natürlich auch noch andere Kosten, auch klar (teilweise durch Fixkostenzuschuss abgedeckt).
bei ware die auch zu einem spaetern zeitpunkt gekauft werden kann muss man von 20% erstattung ausgehen, evt von 40% (aber das ist unsicher) denn munition die nicht verschossen wird im lockdown die verschiesst auch spaeter keiner mehr, es gibt also keine nachziehkaeufe

20% waere jener deckungskostenbeitrag den wir knapp erloesen bei einigen waren im sortiment (quer durchs beet ist es im durchschnitt schon weniger weil bei 9x19 schuettmunition und diversen anderen selbstlaeuferprodukten bist im einstelligen bereich)

die erstattung waere der ersatz fuer die handelsspanne gewesen die man erzielen haetten koennen
sollte der lockdown ueber volle vier wochen gehen (und das ist ja ned unmoeglich) dann reden wir bei einem 40% ersatz bei uns von einem knapp sechstelligen erstattungsbetrag der hier NICHT fliessen wird ...

ich kann vermutlich in der lockdownzeit nicht mal 1/4 davon als DKB erloesen
weil ja alle leut zu hause sind
und alles schiesstaetten geschlossen halten muessen

meine fixkosten von € X0.000,- laufen aber voll weiter
fixkostenzuschuss und haertefallfond bei uns fehlanzeige aus diversen gruenden
im wesentlichen weil ich ja auch ein unselbststaendiges einkommen habe welches mir angerechnet wird und mit dem ich bereits ueber der verdienstgrenze bin bis zu der es unternehmerlohn usw gibt

eine gerechte regelung waere es den erzielten DKB waehrend des lockdowns vom erstattungsbetrag abzuziehen

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 19:59
von yoda
Das ist alles eine einzige Verarschung, man muss sich mal vorstellen, ein Betrieb der keinen relevanten Umsatz machen KANN weil alles zu ist kriegt keinen Umsatzersatz.

Wobei man eines sagen muss, dass die unvorstellbaren Summen an Hilfspaketen zu so einer Inflation führen werden, dass eine massive Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage nicht auszuschließen ist, dann wird die Lagerware der Waffenhändler von heute auf morgen quasi unbezahlbar, sofern sie bis dahin ihre Fixkosten decken können.

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 20:28
von Dude72
Ob bei unseren Lieblingsnachbaren die Waffenhändler bei einem Voll Lockdown auch offen haben dürften?
Da wäre der Aufschrei aber sicher groß

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 20:30
von gewo
Dude72 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 20:28
Ob bei unseren Lieblingsnachbaren die Waffenhändler bei einem Voll Lockdown auch offen haben dürften?
Da wäre der Aufschrei aber sicher groß
ja
in DE darf und durfte offen gehalten werden
begruendung war wegen den jaegern da die ja eine hegeverpflichtung haben und ihre muni kaufen koennen muessen

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 20:32
von MikeD
Vielleich sollten wir alle in den nächsten Tagen zum gewo einkaufen gehen ?!
Ich stell´mir schon die Berichterstattung im TV vor, wenn dann die Schlange vor dem Geschäft um den halben Block reicht, natürlich brav mit MNS und Babyelefant Abstand.
Dann ist der Waffenhandel ganz schnell nicht mehr systemrelevant und damit auch zu...

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 21:25
von Polaris
d.h. du hast weiterhin "normal" geöffnet Gerhard?
Die Hoffnung auf meine Bestellungen lebt damit wieder unverhofft auf :at1:

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 21:39
von gewo
Polaris hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 21:25
d.h. du hast weiterhin "normal" geöffnet Gerhard?
Die Hoffnung auf meine Bestellungen lebt damit wieder unverhofft auf :at1:
Ja klar haben wir auf

A bisserl was wird hoffentlich trotzdem reinkommen ...

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 21:44
von hasgunz
gewo hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 21:39
Polaris hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 21:25
d.h. du hast weiterhin "normal" geöffnet Gerhard?
Die Hoffnung auf meine Bestellungen lebt damit wieder unverhofft auf :at1:
Ja klar haben wir auf

A bisserl was wird hoffentlich trotzdem reinkommen ...
Also ich komm fix vorbei ;)
Unsummen werden es zwar nicht, aber bissi is besser als garnix.
Vorallem war mir nicht klar das ihr überhaupt offen haben werdet...

LG

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 22:00
von bino71
Ihr könnt Euch denken, wer sich darüber zuerst aufgeregt hat :whistle:

Re: Lockdown: Waffenhandel ist systemrelevant und bleibt geöffnet

Verfasst: Mo 16. Nov 2020, 23:33
von rhodium
https://m.oe24.at/oesterreich/politik/a ... /454354443

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Absurd: Waffenhandel offen ...

Motzen tun die blauen ...