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Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Sa 21. Nov 2020, 19:41
von TheCursedBaron
Hallo Leute.
Ich hab zu dem Thema nichts Konkretes gefunden, vielleicht hab ich aber was übersehen. Wenn ihr dazu was findet, bitte postet es hier.

Ich bin jetzt in folgender Situation: Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Das bedeutet, dass alle High-Cap AR-15 Magazine bei dieser Waffe im Melderegister eingetragen sind und nicht extra unter Ziffer 10 als zusätzliche Kat. A Magazine.
Ich habe vor, das AR-15 zu verkaufen und mir ein RDB-17 zuzulegen, welches auch wieder AR-15 Mags nimmt. Dieses kann ich ja ohne Probleme auf den freien Kat. A Platz legen, sobald er frei ist - und in diesem Falle sind all die AR-15 Magazine auch wieder bei der Waffe eingetragen.

Nun der Knackpunkt:
Was passiert zwischen dem Verkauf der AR-15 und dem Kauf der RDB? Ich rechne damit, dass ich die neue Waffe Tage oder Wochen später erst bekomme und anmelde. Was passiert mit den AR-15 Magazinen, die gemeinsam mit der AR-15 auf dem Kat. A Platz registriert waren? Ich wette, wenn ich bei der BH frage, weiß das wahrscheinlich noch keiner, weil's noch keiner gemacht hat.

Kann man das aus dem Gesetzestext irgendwie herauslesen oder war das noch einer der Punkte, der beim Einführen dieses tollen Gesetzes nicht bedacht wurde? Oder hat schon jemand Erfahrung diesbezüglich?

LG
Baron

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 00:33
von martin
Die Waffenbehörde kann das im Runderlass nachlesen, dort werden konkrete Beispiele beschrieben.

In dem von dir geschilderten Fall gibt es überhaupt kein Problem. Grundsätzlich bleiben die Magazine nach dem Verkauf der Langwaffe weiterhin dem "§17 (1) Z8" Platz zugeordnet. Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.

Wenn deine Magazine "Altbestand" sind darfst du diese sowieso weiterhin besitzen, selbst wenn die neue Waffe (mit großem Magazin) nicht kompatibel wäre.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 10:28
von mastercrash
TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 12:54
von Simon80
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 14:09
von TheCursedBaron
mastercrash hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 10:28
TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?
Dann eben Z8 - ich hab die erste Ziffer auf meiner WBK abgeschrieben :mrgreen:

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 15:08
von mastercrash
TheCursedBaron hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 14:09
mastercrash hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 10:28
TheCursedBaron hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 19:41
Ich habe ein AR-15, mit großen Magazinen, Kat. A, §17 Abs. 1 Ziffer 7.
Dein AR-15 ist eine Kurzwaffe?
Dann eben Z8 - ich hab die erste Ziffer auf meiner WBK abgeschrieben :mrgreen:
Genau das meinte ich im Thread "viewtopic.php?f=20&t=51300" mit "man hätte Piktogramme statt Ziffern auf die WBK aufdrucken sollen", aber
Wolf1971 hat geschrieben:
Mo 16. Nov 2020, 09:14
Otto Normalverbraucher hat eh keine WBK - und wenn du die neue WBK mit dem ganzen Scheiß hinten oben schon hast dann hast dich eh schon mit der Materie beschäftigt.... ;-)
:lol:

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 18:16
von martin
Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 18:22
von Promo
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Und das soll eine Waffenbehörde und ein Waffenbesitzer noch verstehen. Komplizierter geht es echt nicht mehr. Nie im Leben funktioniert das. Das ZWR schmeißt daraus ja auch keine Fehlermeldung raus, woher soll ein Bearbeiter auch wissen, ob Magazin X zu Waffe Y kompatibel ist? Von der Logik her schon klar, dass eine verbotene Waffe (weil ja so böse Magazine) nicht am "gleichen Platz" sein kann wie dazu nicht kompatible ebenfalls verbotene Magazine, aber sie wollten ja eine derartig komplizierte Lösung.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass vor allem die Behörden dem BMI viel Druck machen werden, wenn dann plötzlich tausende Magazine eingetragen werden müssen und ständig Waffen zwischen den Kategorien hin und her springen, dass man sich vielleicht doch eine einfachere Lösung überlegt..... Träumen darf man ja!

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: So 22. Nov 2020, 21:06
von voodoo-medic
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Wo kann ich besagten Erlass denn finden?
Vielleicht brauche ich doch noch ein AUG ;-)

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Mo 23. Nov 2020, 08:52
von rider650
Schlimmstenfalls schreiben sie dir die Magazine der Z8 Waffe auf Z10, wenn du die Waffe verkaufst, und berechnen dir eine neue WBK. Wenn du dir dann eine neue Waffe auf den Z8 Platz kaufts, schreiben sie dir die entsprechenden Magazine wieder auf Z8 dazu, und berechnen dir nochmal eine neue WBK.
Ersteres haben sie bei mir genau so gemacht, als ich mein AR15 verkauft hab. Da ich mir auf den freien Platz dann aber eine AK gekauft hab, haben sie meine Altbesitz AK-Magazine vom Z10 auf den Z8 geschrieben, und die AR15-Mags auf Z10 gelassen.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Mo 23. Nov 2020, 21:27
von TheCursedBaron
rider650 hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 08:52
Schlimmstenfalls schreiben sie dir die Magazine der Z8 Waffe auf Z10, wenn du die Waffe verkaufst, und berechnen dir eine neue WBK. Wenn du dir dann eine neue Waffe auf den Z8 Platz kaufts, schreiben sie dir die entsprechenden Magazine wieder auf Z8 dazu, und berechnen dir nochmal eine neue WBK.
Ersteres haben sie bei mir genau so gemacht, als ich mein AR15 verkauft hab. Da ich mir auf den freien Platz dann aber eine AK gekauft hab, haben sie meine Altbesitz AK-Magazine vom Z10 auf den Z8 geschrieben, und die AR15-Mags auf Z10 gelassen.
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Mo 23. Nov 2020, 23:21
von Jiggler
voodoo-medic hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 21:06
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 18:16
Simon80 hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 12:54
martin hat geschrieben:
So 22. Nov 2020, 00:33
Die später erworbene Waffe die auf genau diesen A Platz kommt muss aber mit den Magazinen kompatibel sein.
Ist doch eben genau nicht so, oder?

Meines Wissens nach kann man auf den A Platz dann eine beliebige Waffe kaufen. Statt dem AR15 z.B. ein AUG Z, die AR Magazine bleiben auf den Platz gemeldet, aber man darf immer nur Magazine nachkaufen die zur gerade am Platz befindlichen Waffe passen.
Hast recht, da hab ich etwas verdreht, habe das jetzt im Erlass nachgelesen. :headslap:
Kauft man ein Magazin auf einen Z7/8 Platz und später die Waffe, ist das nur zulässig wenn diese mit dem Magazin kompatibel ist.

In einem anderen Beispiel steht wenn man Waffe+Magazin besitzt und nur die Waffe verkauft, darf man das alte Magazin weiterhin besitzen. Kauft man nun eine andere Waffe auf diesen A Platz, müssen (neue) Waffe und (altes) Magazin nicht kompatibel sein.
Wo kann ich besagten Erlass denn finden?
Vielleicht brauche ich doch noch ein AUG ;-)
Ausschnitte davon sind hier im Forum verstreut.

Hier der relevante Teil.
Runderlass hat geschrieben:Inhaber einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß §17 Abs.1Z7,8 oder 11 die Möglichkeit dürfen für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z9 und Z10), ohne gesondere Bewilligung erwerben, Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.

Die Systematik des § 17 Abs. 1 Z. 7 und 8 WaffG in Bezug auf den Umfang dieser Berechtigungen ist (dargestellt anhand einer Berechtigung gemäß Ziffer 7) folgende:

Eine Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG berechtigt einerseits zum Erwerb und Besitz einer Faustfeuerwaffe mit Zentralfeuerzündung und andererseits (zusätzlich) zum Erwerb und Besitz eines großen Magazins für Faustfeuerwaffen. Die Faustfeuerwaffe muss jedenfalls die Möglichkeit zum Anstecken eines Magazins aufweisen (etwa Pistole).

a) Der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ist somit berechtigt eine entsprechende Faustfeuerwaffe zu erwerben. Er ist jedoch nicht verpflichtet, damit gleichzeitig auch ein großes passendes Magazin zu erwerben, dieses kann (muss aber nicht) zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden. Ein nicht passendes Magazin darf nicht erworben werden.

Umgekehrt kann der Inhaber einer Bewilligung gemäß § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG ein großes Magazin für Faustfeuerwaffen erwerben, ohne gleichzeitig die passende Faustfeuerwaffe erwerben zu müssen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Faustfeuerwaffe erworben, muss diese zum bereits besessenen Magazin kompatibel sein.

b) Wenn der Bewilligungsinhaber bereits im Besitz einer Faustfeuerwaffe mit großem Magazin ist, kann er die Faustfeuerwaffe mit großem Magazin einem anderen Berechtigten überlassen. Er kann aber auch das große Magazin allein einem anderen Berechtigten überlassen, oder die Faustfeuerwaffe allein einem Berechtigten überlassen.

Wird nur die Faustfeuerwaffe verkauft, darf somit das Magazin allein weiter besessen werden. Wird das Magazin allein verkauft, darf die Faustfeuerwaffe auf dem § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG Platz weiter besessen werden.

Wurde die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten, kann anschließend eine andere (neue) Faustfeuerwaffe mit großem Magazin erworben werden. Dies gilt auch dann, wenn das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe ist.

Ebenso ist es zulässig, wenn die Faustfeuerwaffe verkauft und das große Magazin („altes Magazin“) behalten wurde, dass anschließend (nur) eine andere Faustfeuerwaffe ohne großem Magazin erworben wird. Auch in diesem Fall muss das „alte Magazin“ nicht kompatibel zur neuerworbenen Faustfeuerwaffe sein.

Für Bewilligungen gemäß § 17 Abs. 1 Z.8 WaffG gilt die dargestellte Systematik analog.

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Di 24. Nov 2020, 09:20
von rider650
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 21:27
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.
Ich würd vorher nachfragen ob das so geht. So wie ich es verstehe können Magazine alleine auf Z8 Plätzen nicht existieren, wenn es keine Waffe dazu gibt. Vielleicht lassen sie es ja zu, wenn es nur für eine kurze Zeit ist. Bitte berichte wie es läuft!

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Di 24. Nov 2020, 11:07
von gewo
rider650 hat geschrieben:
Di 24. Nov 2020, 09:20
TheCursedBaron hat geschrieben:
Mo 23. Nov 2020, 21:27
Wenn sie das tun, können sie mich gern haben. Ich hoff einfach dass - wie in den vorigen Posts schon erwähnt - das Zeug auf dem Platz bleibt und ich mir dann die Waffe wieder dazumelde.
Ich würd vorher nachfragen ob das so geht. So wie ich es verstehe können Magazine alleine auf Z8 Plätzen nicht existieren, wenn es keine Waffe dazu gibt. ......
das kann durchaus so sein

denn Z8 ist ja definitiv
"kat A halbautomat langwaffe sowie alle im besitz stehenden DAZUPASSENDEN magazine"

wenn die magazine dann aufgrund verkauf des HA nicht mehr dazupassen dann rutschen sie in Z 10

Re: Kategorie A Z7/Z8 - Zwischen Verkauf und Kauf

Verfasst: Di 24. Nov 2020, 15:57
von Jiggler
Lest doch den Runderlass, den ich drei Beiträge weiter oben geschrieben habe.

Da steht ja, dass man Magazine behalten kann beim Verkauf seiner §17 Waffe und auch erst zu einem späteren, nicht definierten Zeitpunkt, eine andere dazu passende Waffe kaufen kann, welche aber zum in der Zwischenzeit ggf. neu erworbenen Magazin passen muss. Wenn das nach Z9/10 rutschen würde, wäre das ja nicht explizit angeführt, da irrelevant.

Zudem bräuchte man auch jedes Mal nach einem Verkauf eine neue WBK, da auf der Rückseite ja vermerkt ist, wie viele Z9/10 Plätze man hat, wenn das rüberrutschen würde.