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Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 15:37
von vman
Hi!
Ich weiss, dass man den Waffenschrank nicht in einem Allgemeinkeller aufstellen darf. (hab schon mein eigenes Abteil, aber daneben sind noch 10)
Meine Kat. B Waffe ist somit im Safe bei mir in der Wohnung.
Jedoch für Kat.C brauch ich ja keine WBK. Darf ich diese Waffe dann in meinen Kellerabteil in einem versperrbaren Schrank lagern ?
Danke
Bernhard
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 16:14
von gewo
vman hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 15:37
Hi!
Ich weiss, dass man den Waffenschrank nicht in einem Allgemeinkeller aufstellen darf. (hab schon mein eigenes Abteil, aber daneben sind noch 10)
Meine Kat. B Waffe ist somit im Safe bei mir in der Wohnung.
Jedoch für Kat.C brauch ich ja keine WBK. Darf ich diese Waffe dann in meinen Kellerabteil in einem versperrbaren Schrank lagern ?
Danke
Bernhard
Eigentlich sind allgemeinräume zur verwahrung von waffen ungeeignet
In B oder C wird da nicht unterschieden ....
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 16:15
von nerd
Bitte benutze die Suchfunktion, dazu gibt es schon mehrfach Diskussionen.
Und bitte setz den Hausverstand ein, ob du deine wertvollen Waffen einem solchen Risiko aussetzen, und nebenbei noch deine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen willst.
Mit derartigen Gedankengängen bringst du die Behörde noch auf die Idee einer Verwahrungsüberprüfung für Kat. C...

Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 17:28
von 454casull
in der Wohnung.läst du bitte auch die Kat.C..
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 17:38
von Harald Leo
Wohnung - wo sonst
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 18:29
von Spiky
vman hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 15:37
Jedoch für Kat.C brauch ich ja keine WBK. Darf ich diese Waffe dann in meinen Kellerabteil in einem versperrbaren Schrank lagern ?
Ich glaube nicht, dass sich das so global sagen lässt.
Das wird von verschiedenen Faktoren abhängig sein.
Kellerabteile gemauert oder unterteilt?
Einfache Holztüre oder Metalltüre oder Sicherheitstüre?
versperrbarer Schrank oder Waffentresor?
... und wahrscheinlich noch x andere...
Am Besten wäre es Deinen SB (nachdem Du auch B-Waffen hast) zu fragen.
Ev. lässt sich durch den Einbau einer Sicherheitstüre ein verwahrungskonformer Zustand herstellen...
Bekannte von mir haben kein Kellerabteil im Untergeschoss, sondern einen Abstellraum mündend zum Gang...
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 20:37
von gewo
Spiky hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 18:29
vman hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 15:37
Jedoch für Kat.C brauch ich ja keine WBK. Darf ich diese Waffe dann in meinen Kellerabteil in einem versperrbaren Schrank lagern ?
Ich glaube nicht, dass sich das so global sagen lässt.
Das wird von verschiedenen Faktoren abhängig sein.
Kellerabteile gemauert oder unterteilt?
Einfache Holztüre oder Metalltüre oder Sicherheitstüre?
versperrbarer Schrank oder Waffentresor?
... und wahrscheinlich noch x andere...
Am Besten wäre es Deinen SB (nachdem Du auch B-Waffen hast) zu fragen.
Ev. lässt sich durch den Einbau einer Sicherheitstüre ein verwahrungskonformer Zustand herstellen...
Bekannte von mir haben kein Kellerabteil im Untergeschoss, sondern einen Abstellraum mündend zum Gang...
Es steht halt im runderlass dass allgemeinräume zur verwahrung von waffen grundsätzlich nicht geeignet sind
Ähnlich wie fahrzeuge aller art
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 20:50
von Centershot
Einfach den zitierten Hausverfstand verwenden:
Wo in einem Mehrfamilien- oder Mietshaus ist ein "Zwielichtiger" nahezu immer ungestört und unbeobachtet...im Keller oder am Dachboden!
Kellerabteile in Gemeinschaftskellern sind größtenteils nicht mit stabilen Türen verschlossen, sehr häufig sieht man vom Gang aus in die jeweiligen Kellerabteile hinein. Ein verschlossener Stahlschrank ist immer eine Einladung zum Einbruch!
Also...keine Aufbewahrung im Gemeinschaftskeller...Hausverstand...mit oder ohne Gesetz sehr hilfreich!
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 21:07
von Spiky
gewo hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 20:37
Es steht halt im runderlass dass allgemeinräume zur verwahrung von waffen grundsätzlich nicht geeignet sind
Deswegen schrieb' ich auch SB fragen...
Ist sicher nur eine Frage des Aufwandes

Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 13:13
von Joewood
Spiky hat geschrieben: ↑Fr 4. Dez 2020, 18:29
Bekannte von mir haben kein Kellerabteil im Untergeschoss, sondern einen Abstellraum mündend zum Gang...
So jemand kenn ich auch. Ist genau gegenüber der Wohnungstür. Türen und Schlösser sind ident mit der Wohnung. In dem Fall sähe ich zum Beispiel keinen Grund, dort nichts lagern zu dürfen...
Was das "wertvoll" betrifft... wenn ich mir ansehe, um wieviele 1000€ manche - mangels Platz in der Wohnung - irgendwelche Fahrräder dort abgestellt haben, ist der finanzielle Verlust einer 200€ Langwaffe nicht wirklich ein Argument. Da kostet sogar so mancher Akkuschrauber mehr...
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 13:58
von gewo
Joewood hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 13:13
So jemand kenn ich auch. Ist genau gegenüber der Wohnungstür. Türen und Schlösser sind ident mit der Wohnung. In dem Fall sähe ich zum Beispiel
keinen Grund, dort nichts lagern zu dürfen...
wenn fuer dich das waffengesetz im wege der verordnungen und erlaesse "
kein grund" ist, dann ok
es darf ja jeder machen was er will
aber ich moechte es nicht unkommentiert so hier stehen lassen
daher ganz klar nochmal:
die verwahrung von schusswaffen in allgemeinraeumen ist nicht zulaessig.
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 14:15
von Joewood
gewo hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 13:58
die verwahrung von schusswaffen in allgemeinraeumen ist nicht zulaessig.
Es ist kein Allgemeinraum. Es ist quasi eine Erweiterung der Wohnung ohne Fenster, nur über den Gang - jeder hat seinen komplett eigenen Raum. Wäre das nicht zulässig dürftest deine Kanonen nirgrends lagern, wo du nicht physisch anwesend bist
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 14:33
von gewo
Joewood hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 14:15
gewo hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 13:58
die verwahrung von schusswaffen in allgemeinraeumen ist nicht zulaessig.
Es ist kein Allgemeinraum. Es ist quasi eine Erweiterung der Wohnung ohne Fenster, nur über den Gang - jeder hat seinen komplett eigenen Raum. Wäre das nicht zulässig dürftest deine Kanonen nirgrends lagern, wo du nicht physisch anwesend bist
nein
schau ins grundbuch
die wohnung ist parifiziert und auf deinen namen im grundbuch eingetragen
alle anderen raeume sind allgemeinraeume, welche im gemeinschaftseigentum der eigentuemergemeinschaft stehen, und ggf halt zur benuetzung zugeteilt sind, aber sie sind nicht dein eigentum
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 15:44
von Joewood
gewo hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 14:33
nein
schau ins grundbuch
die wohnung ist parifiziert und auf deinen namen im grundbuch eingetragen
alle anderen raeume sind allgemeinraeume, welche im gemeinschaftseigentum der eigentuemergemeinschaft stehen, und ggf halt zur benuetzung zugeteilt sind, aber sie sind nicht dein eigentum
Eigentum ist es aufgrund eines Mietverhältnisses sowieso nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob dir klar ist, wie das dort aussieht aber würde ich dort wohnen und meine Langwaffen (oder auf B-Waffen) dort lagern und eine Kontrolle hätte ein Problem damit, ginge ich den Instanzenweg bis zu Ende und bin mir zu 99% sicher, dass ich gewinnen würde.
Re: Kategorie C Waffe im Waffenschrank /Allgemeinkeller
Verfasst: Mo 7. Dez 2020, 17:12
von Spiky
gewo hat geschrieben: ↑Mo 7. Dez 2020, 14:33
nein
schau ins grundbuch
die wohnung ist parifiziert und auf deinen namen im grundbuch eingetragen
alle anderen raeume sind allgemeinraeume, welche im gemeinschaftseigentum der eigentuemergemeinschaft stehen, und ggf halt zur benuetzung zugeteilt sind, aber sie sind nicht dein eigentum
Gerhard, ich glaube da verrennst Du Dich in irgendwas...
Im Grundbuch steht Dein Eigentum
Ob ein bestimmter Abstellraum / Kellerabteil zugehöriger Teil Deiner Wohnung ist,
steht im Wohnungseigentumsvertrag.
Wenn dem so ist, dann ist das (ein bestimmtes) Kellerabteil/Abstellraum Teil Deines Eigentums.
Wenn er nicht expliziert im WEV angeführt ist, dann ist ein unbestimmtes Kellerabteil/Abstellraum deinem Eigentum zugehörig.
Üblicherweise gibt's dann Diskussionen, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet und durch das betreffende Kellerabteil führen Rohrleitungen welche der neue Eigentümer nicht möchte...
Wenn Keller / Abstellräume zu den allgemeinen Flächen des Hauses gehören würden, wäre ein Versperren unzulässig, da sie dann nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung stünden (z.B. Gang, der nur zu einer Wohnung führt - darf ohne Beschluss nicht "abgetrennt" werden).
Bei der Berechnung des Hausbetreuersentgeld werden die Flächen der Kellerabteile nicht herangezogen obwohl üblicherweise die allgemeinen Flächen des Hauses gelten...
Im Prinzip wird's aber keine Rolle spielen.
Wenn ein gerichtlich beeideter SV in seinem Gutachten zu dem Schluss kommt, dass der Schutz ausreichend war, wird sich auch der Richter danach richten.